91357168/meetingminutes/97020796/paragraph

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Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.05.2021 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/78505398/meetingminutes/84024278/paragraph &sect; 116], &ouml;ffentlich]) beschlossen, den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schw&auml;bisch Hall aufzul&ouml;sen und die Aufgaben mit zwei Abteilungen innerhalb des Fachbereiches Kultur und Touristik einzugliedern. Die Aufl&ouml;sung des Eigenbetriebes und die Reintegration in den st&auml;dtischen Haushalt und in die st&auml;dtischen Strukturen soll zum 01.01.2022 erfolgen.</p>
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Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.05.2021 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/78505398/meetingminutes/84024278/paragraph &sect; 116], &ouml;ffentlich) beschlossen, den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schw&auml;bisch Hall aufzul&ouml;sen und die Aufgaben mit zwei Abteilungen innerhalb des Fachbereiches Kultur und Touristik einzugliedern. Die Aufl&ouml;sung des Eigenbetriebes und die Reintegration in den st&auml;dtischen Haushalt und in die st&auml;dtischen Strukturen soll zum 01.01.2022 erfolgen.</p>
 
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Infolgedessen ist es notwendig, die st&auml;dtische Hauptsatzung anzupassen. In &sect; 2 Absatz 1 muss die Bezugnahme auf den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schw&auml;bisch Hall gestrichen werden.</p>
 
Infolgedessen ist es notwendig, die st&auml;dtische Hauptsatzung anzupassen. In &sect; 2 Absatz 1 muss die Bezugnahme auf den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schw&auml;bisch Hall gestrichen werden.</p>

Aktuelle Version vom 3. August 2023, 14:47 Uhr

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.05.2021 (§ 116, öffentlich) beschlossen, den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall aufzulösen und die Aufgaben mit zwei Abteilungen innerhalb des Fachbereiches Kultur und Touristik einzugliedern. Die Auflösung des Eigenbetriebes und die Reintegration in den städtischen Haushalt und in die städtischen Strukturen soll zum 01.01.2022 erfolgen.

Infolgedessen ist es notwendig, die städtische Hauptsatzung anzupassen. In § 2 Absatz 1 muss die Bezugnahme auf den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall gestrichen werden.

Anlage: 12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen 12. Satzung zur Änderung der Hautsatzung zu.
(einstimmig - 31)

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