7902237/meetingminutes/7902940/paragraph

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s. a. Beirats Flugplatz und Verkehr vom 21.04.2015 und Gemeindrates vom [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/7491515/0/meetingminutes/7707105/paragraph 29.04.2015]</p>
 
s. a. Beirats Flugplatz und Verkehr vom 21.04.2015 und Gemeindrates vom [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/7491515/0/meetingminutes/7707105/paragraph 29.04.2015]</p>
<p>
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<p align="JUSTIFY">
Sehr geehrte Frau J&ouml;rg-Unfried,</p>
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Nach sorgf&auml;ltiger Pr&uuml;fung l&auml;sst sich feststellen, dass an dieser Abzweigung bzw. Einm&uuml;ndung zwar im letzten Jahr drei Unf&auml;lle zu verzeichnen sind, aber keiner der Unf&auml;lle durch eine erweiterte 70 km-Beschr&auml;nkung vermeidbar gewesen w&auml;re. Die 70 km-Beschr&auml;nkung besteht seit 27.03.2013. Im Jahr 2013 waren keine Unf&auml;lle zu verzeichnen. Die drei Unf&auml;lle im Jahr 2014 sind wie folgt entstanden:</p>
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+
<p align="JUSTIFY">
unter Hinweis auf das Unfallgeschehen an der oben erw&auml;hnten Abzweigung von der Westumgehung haben Sie in der Sitzung des Beirats Flugplatz und Verkehr und in der Fragestunde des Gemeinderates eine Ausdehnung der dortigen 70 km-Beschr&auml;nkung gefordert.</p>
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<u>Samstag, 10.05.2014, 13.20 Uhr</u><br />
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Nach sorgf&auml;ltiger Pr&uuml;fung Ihres Anliegens l&auml;sst sich feststellen, dass an dieser Abzweigung bzw. Einm&uuml;ndung zwar im letzten Jahr drei Unf&auml;lle zu verzeichnen sind, aber keiner der Unf&auml;lle durch eine erweiterte 70 km-Beschr&auml;nkung vermeidbar gewesen w&auml;re. Die 70 km-Beschr&auml;nkung besteht seit 27.03.2013. Im Jahr 2013 waren keine Unf&auml;lle zu verzeichnen. Die drei Unf&auml;lle im Jahr 2014 sind wie folgt entstanden:</p>
+
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+
Samstag, 10.05.2014, 13.20 Uhr<br />
+
 
Der Unfallverursacher will von Gottwollshausen kommend links in die K 2576/Westumgehung einbiegen und &uuml;bersieht den ordnungsgem&auml;&szlig; von rechts kommenden Verkehrsteilnehmer und st&ouml;&szlig;t mit ihm zusammen.</p>
 
Der Unfallverursacher will von Gottwollshausen kommend links in die K 2576/Westumgehung einbiegen und &uuml;bersieht den ordnungsgem&auml;&szlig; von rechts kommenden Verkehrsteilnehmer und st&ouml;&szlig;t mit ihm zusammen.</p>
<p>
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<p align="JUSTIFY">
Mittwoch, 05.11.2014, 7.30 Uhr<br />
+
<u>Mittwoch, 05.11.2014, 7.30 Uhr</u><br />
 
Der Unfallverursacher bef&auml;hrt die K 2576 von Westen kommend, beim Linksabbiegen &uuml;bersieht er den entgegenkommenden Pkw und kollidiert mit diesem frontal .</p>
 
Der Unfallverursacher bef&auml;hrt die K 2576 von Westen kommend, beim Linksabbiegen &uuml;bersieht er den entgegenkommenden Pkw und kollidiert mit diesem frontal .</p>
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+
<p align="JUSTIFY">
Mittwoch 03.12.2014, 18.22 Uhr<br />
+
<u>Mittwoch 03.12.2014, 18.22 Uhr</u><br />
 
Der Unfallverursacher kommt von Gottwollshausen und missachtet beim Linkseinbiegen den auf der vorfahrtsberechtigten Westumgehung von Schw&auml;bisch Hall kommenden Pkw und kollidiert mit diesem.</p>
 
Der Unfallverursacher kommt von Gottwollshausen und missachtet beim Linkseinbiegen den auf der vorfahrtsberechtigten Westumgehung von Schw&auml;bisch Hall kommenden Pkw und kollidiert mit diesem.</p>
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+
<p align="JUSTIFY">
Die 70 km-Schilder sind nach einer Verkehrsschau bewusst im Zusammenhang mit der Wegweisung angebracht und verdeutlichen somit auch warum auf diesem Au&szlig;enabschnitt 70 km gefahren werden soll. Eine ohne Bezug auf eine Gefahrenstelle angeordnete Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung wird erfahrungsgem&auml;&szlig; kaum beachtet und ist &uuml;brigens auch gar nicht zul&auml;ssig. &sect; 45 Abs. 9 StVO schreibt vor, dass Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden d&uuml;rfen, wo dies aufgrund der besonderen Umst&auml;nde zwingend geboten ist. Auch Gefahrzeichen d&uuml;rfen nur dort angebracht werden, wo es f&uuml;r die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Aufgrund dieser Rechtslage ist eine Ausdehnung der 70 km-Beschr&auml;nkung nicht notwendig und somit auch nicht zul&auml;ssig.</p>
+
Die 70 km-Schilder sind nach einer Verkehrsschau bewusst im Zusammenhang mit der Wegweisung angebracht und verdeutlichen somit auch warum auf diesem Au&szlig;enabschnitt 70 km gefahren werden soll. Eine ohne Bezug auf eine Gefahrenstelle angeordnete Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung wird erfahrungsgem&auml;&szlig; kaum beachtet und ist &uuml;brigens auch gar nicht zul&auml;ssig. &sect; 45 Abs. 9 StVO schreibt vor, dass Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden d&uuml;rfen, wo dies aufgrund der besonderen Umst&auml;nde zwingend geboten ist. Auch Gefahrzeichen d&uuml;rfen nur dort angebracht werden, wo es f&uuml;r die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch eine/ein aufmerksame/ aufmerksamer Verkehrsteilnehmerin/Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Aufgrund dieser Rechtslage ist eine Ausdehnung der 70 km-Beschr&auml;nkung nicht notwendig und somit auch nicht zul&auml;ssig.</p>
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<p align="JUSTIFY">
Ihre Einsch&auml;tzung, dass hier viel schneller als 70 km gefahren wird, kann nach den vorliegenden Messergebnissen nicht best&auml;tigt werden. Bei der letzten Messung am 09.04.2015 betrug die Beanstandungsquote 5,4 %; im Jahr 2014 ergaben sich bei insgesamt 4 Kontrollen Beanstandungsquoten zwischen 0,3 und 8,5 %.</p>
+
Die Einsch&auml;tzung, dass hier viel schneller als 70 km gefahren wird, kann nach den vorliegenden Messergebnissen nicht best&auml;tigt werden. Bei der letzten Messung am 09.04.2015 betrug die Beanstandungsquote 5,4 %; im Jahr 2014 ergaben sich bei insgesamt vier Kontrollen Beanstandungsquoten zwischen 0,3 und 8,5 %.</p>
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+
<p align="JUSTIFY">
Die Erfahrung zeigt, dass die Geschwindigkeitskontrollen unserer Bu&szlig;geldbeh&ouml;rde Sinn machen und die Verkehrssicherheit verbessern. Dies zeigt sich speziell bei Unfallh&auml;ufungen, z.B. an der Stuttgarter Stra&szlig;e. Auch die Auswertung aller Unfalldaten best&auml;tigt dies: W&auml;hrend noch vor einigen Jahren &bdquo;&uuml;berh&ouml;hte Geschwindigkeit&ldquo; zu den h&auml;ufigsten Unfallursachen z&auml;hlte, zeigt die polizeiliche Auswertung der Jahre 2013 und 2014, dass von 904 Unf&auml;llen lediglich 16 auf &uuml;berh&ouml;hte Geschwindigkeit zur&uuml;ck zu f&uuml;hren sind. H&auml;ufigste Unfallursache ist inzwischen die Missachtung der Vorfahrt beim Einbiegen und Kreuzen. Unachtsamkeit beim Einbiegen, Kreuzen oder Abbiegen l&auml;sst sich durch Ma&szlig;nahmen der Verkehrsbeh&ouml;rde oder des Stra&szlig;enbaulasttr&auml;gers leider kaum verhindern.</p>
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Die Erfahrung zeigt, dass die Geschwindigkeitskontrollen unserer Bu&szlig;geldbeh&ouml;rde Sinn machen und die Verkehrssicherheit verbessern. Dies zeigt sich speziell bei Unfallh&auml;ufungen, z. B. an der Stuttgarter Stra&szlig;e. Auch die Auswertung aller Unfalldaten best&auml;tigt dies: W&auml;hrend noch vor einigen Jahren &bdquo;&uuml;berh&ouml;hte Geschwindigkeit&ldquo; zu den h&auml;ufigsten Unfallursachen z&auml;hlte, zeigt die polizeiliche Auswertung der Jahre 2013 und 2014, dass von 904 Unf&auml;llen lediglich 16 auf &uuml;berh&ouml;hte Geschwindigkeit zur&uuml;ck zu f&uuml;hren sind. H&auml;ufigste Unfallursache ist inzwischen die Missachtung der Vorfahrt beim Einbiegen und Kreuzen. Unachtsamkeit beim Einbiegen, Kreuzen oder Abbiegen l&auml;sst sich durch Ma&szlig;nahmen der Verkehrsbeh&ouml;rde oder des Stra&szlig;enbaulasttr&auml;gers leider kaum verhindern.</p>
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<p align="JUSTIFY">
Unsere Verkehrsbeh&ouml;rde ist gemeinsam mit der Polizei und den Vertretern des jeweiligen Stra&szlig;enbaulasttr&auml;gers permanent bestrebt, ein H&ouml;chstma&szlig; an Verkehrssicherheit zu erreichen. Zu diesem Zweck ist Mitte Juni auch eine Verkehrsschau geplant, bei der alle Unfallh&auml;ufungspunkte gemeinsam besichtigt werden und alle eventuell geeigneten Ma&szlig;nahmen besprochen werden.</p>
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Unsere Verkehrsbeh&ouml;rde ist gemeinsam mit der Polizei und den Vertretern des jeweiligen Stra&szlig;enbaulasttr&auml;gers permanent bestrebt, ein H&ouml;chstma&szlig; an Verkehrssicherheit zu erreichen. Zu diesem Zweck war Mitte Juni auch eine Verkehrsschau geplant, bei der alle Unfallh&auml;ufungspunkte gemeinsam besichtigt werden und alle eventuell geeigneten Ma&szlig;nahmen besprochen werden.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Dass Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkungen kein Allheilmittel sind, zeigt das Unfallgeschehen an der benachbarten Einm&uuml;ndung der Breiteichstra&szlig;e in die Westumgehung, wo die H&ouml;chstgeschwindigkeit 50 km/h gilt und bekanntlich noch viel mehr Unf&auml;lle passieren. Nach unseren Beobachtungen passieren erstaunlicherweise dort am wenigsten Unf&auml;lle, wo aufgrund hohen Verkehrsaufkommens und komplizierter Verkehrsabl&auml;ufe ein H&ouml;chstma&szlig; an Aufmerksamkeit gefordert ist. Insofern ist es besonders wichtig, dass sich die Verkehrsteilnehmer der Gefahren bewusst sind. Gefahr erkannt &ndash; Gefahr gebannt.</p>
 
Dass Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkungen kein Allheilmittel sind, zeigt das Unfallgeschehen an der benachbarten Einm&uuml;ndung der Breiteichstra&szlig;e in die Westumgehung, wo die H&ouml;chstgeschwindigkeit 50 km/h gilt und bekanntlich noch viel mehr Unf&auml;lle passieren. Nach unseren Beobachtungen passieren erstaunlicherweise dort am wenigsten Unf&auml;lle, wo aufgrund hohen Verkehrsaufkommens und komplizierter Verkehrsabl&auml;ufe ein H&ouml;chstma&szlig; an Aufmerksamkeit gefordert ist. Insofern ist es besonders wichtig, dass sich die Verkehrsteilnehmer der Gefahren bewusst sind. Gefahr erkannt &ndash; Gefahr gebannt.</p>
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<p align="JUSTIFY">
Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en<br />
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&nbsp;</p>
Hermann-Josef Pelgrim</p>
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<u>Stadtr&auml;tin J&ouml;rg-Unfried</u> k&uuml;ndigt an, die Antwort des Fachbereich B&uuml;rgerdienste und Ordnung zu erwidern. Sie stellt folgendes fest:</p>
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<ol>
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<li align="JUSTIFY">
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&nbsp;Es handelt sich um eine un&uuml;bersichtliche Stelle;</li>
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<li align="JUSTIFY">
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Der zust&auml;ndige Fachbereich gibt an, dass es keine nennenswerte Geschwindigkeits&uuml;berschreibungen bei Messungen gegeben hat - die Bewohnerinnen und Bewohner der Breiteich-Siedlung sehen dies jedoch anders.</li>
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</ol>
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Stadtr&auml;tin J&ouml;rg-Unfried m&ouml;chte jede Chance ergreifen, um Unf&auml;lle zu verhindern.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> wird nach der schriftlichen Erwiderung von Stadtr&auml;tin J&ouml;rg-Unfried das Thema nochmals auf die Tagesordnung setzen.</p>
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[[Category:Startdate|2015-07-01]]
 
[[Category:Startdate|2015-07-01]]

Aktuelle Version vom 31. August 2015, 11:23 Uhr

Sachvortrag:

s. a. Beirats Flugplatz und Verkehr vom 21.04.2015 und Gemeindrates vom 29.04.2015

Nach sorgfältiger Prüfung lässt sich feststellen, dass an dieser Abzweigung bzw. Einmündung zwar im letzten Jahr drei Unfälle zu verzeichnen sind, aber keiner der Unfälle durch eine erweiterte 70 km-Beschränkung vermeidbar gewesen wäre. Die 70 km-Beschränkung besteht seit 27.03.2013. Im Jahr 2013 waren keine Unfälle zu verzeichnen. Die drei Unfälle im Jahr 2014 sind wie folgt entstanden:

Samstag, 10.05.2014, 13.20 Uhr
Der Unfallverursacher will von Gottwollshausen kommend links in die K 2576/Westumgehung einbiegen und übersieht den ordnungsgemäß von rechts kommenden Verkehrsteilnehmer und stößt mit ihm zusammen.

Mittwoch, 05.11.2014, 7.30 Uhr
Der Unfallverursacher befährt die K 2576 von Westen kommend, beim Linksabbiegen übersieht er den entgegenkommenden Pkw und kollidiert mit diesem frontal .

Mittwoch 03.12.2014, 18.22 Uhr
Der Unfallverursacher kommt von Gottwollshausen und missachtet beim Linkseinbiegen den auf der vorfahrtsberechtigten Westumgehung von Schwäbisch Hall kommenden Pkw und kollidiert mit diesem.

Die 70 km-Schilder sind nach einer Verkehrsschau bewusst im Zusammenhang mit der Wegweisung angebracht und verdeutlichen somit auch warum auf diesem Außenabschnitt 70 km gefahren werden soll. Eine ohne Bezug auf eine Gefahrenstelle angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung wird erfahrungsgemäß kaum beachtet und ist übrigens auch gar nicht zulässig. § 45 Abs. 9 StVO schreibt vor, dass Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden dürfen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Auch Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch eine/ein aufmerksame/ aufmerksamer Verkehrsteilnehmerin/Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Aufgrund dieser Rechtslage ist eine Ausdehnung der 70 km-Beschränkung nicht notwendig und somit auch nicht zulässig.

Die Einschätzung, dass hier viel schneller als 70 km gefahren wird, kann nach den vorliegenden Messergebnissen nicht bestätigt werden. Bei der letzten Messung am 09.04.2015 betrug die Beanstandungsquote 5,4 %; im Jahr 2014 ergaben sich bei insgesamt vier Kontrollen Beanstandungsquoten zwischen 0,3 und 8,5 %.

Die Erfahrung zeigt, dass die Geschwindigkeitskontrollen unserer Bußgeldbehörde Sinn machen und die Verkehrssicherheit verbessern. Dies zeigt sich speziell bei Unfallhäufungen, z. B. an der Stuttgarter Straße. Auch die Auswertung aller Unfalldaten bestätigt dies: Während noch vor einigen Jahren „überhöhte Geschwindigkeit“ zu den häufigsten Unfallursachen zählte, zeigt die polizeiliche Auswertung der Jahre 2013 und 2014, dass von 904 Unfällen lediglich 16 auf überhöhte Geschwindigkeit zurück zu führen sind. Häufigste Unfallursache ist inzwischen die Missachtung der Vorfahrt beim Einbiegen und Kreuzen. Unachtsamkeit beim Einbiegen, Kreuzen oder Abbiegen lässt sich durch Maßnahmen der Verkehrsbehörde oder des Straßenbaulastträgers leider kaum verhindern.

Unsere Verkehrsbehörde ist gemeinsam mit der Polizei und den Vertretern des jeweiligen Straßenbaulastträgers permanent bestrebt, ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit zu erreichen. Zu diesem Zweck war Mitte Juni auch eine Verkehrsschau geplant, bei der alle Unfallhäufungspunkte gemeinsam besichtigt werden und alle eventuell geeigneten Maßnahmen besprochen werden.

Dass Geschwindigkeitsbeschränkungen kein Allheilmittel sind, zeigt das Unfallgeschehen an der benachbarten Einmündung der Breiteichstraße in die Westumgehung, wo die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt und bekanntlich noch viel mehr Unfälle passieren. Nach unseren Beobachtungen passieren erstaunlicherweise dort am wenigsten Unfälle, wo aufgrund hohen Verkehrsaufkommens und komplizierter Verkehrsabläufe ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit gefordert ist. Insofern ist es besonders wichtig, dass sich die Verkehrsteilnehmer der Gefahren bewusst sind. Gefahr erkannt – Gefahr gebannt.

 

Stadträtin Jörg-Unfried kündigt an, die Antwort des Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung zu erwidern. Sie stellt folgendes fest:

  1.  Es handelt sich um eine unübersichtliche Stelle;
  2. Der zuständige Fachbereich gibt an, dass es keine nennenswerte Geschwindigkeitsüberschreibungen bei Messungen gegeben hat - die Bewohnerinnen und Bewohner der Breiteich-Siedlung sehen dies jedoch anders.

Stadträtin Jörg-Unfried möchte jede Chance ergreifen, um Unfälle zu verhindern.

Oberbürgermeister Pelgrim wird nach der schriftlichen Erwiderung von Stadträtin Jörg-Unfried das Thema nochmals auf die Tagesordnung setzen.

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