§ 169/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Unfallhäufungspunkt K 2576 - Westumgehung/ Einmündung Gottwollshausen - Antwort der Verwaltung auf die Anfrage von StRin Jörg-Unfried vom Beirat FV vom 21.04.15 bzw. GR 29.04.2015 - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

s. a. Beirats Flugplatz und Verkehr vom 21.04.2015 und Gemeindrates vom 29.04.2015

Nach sorgfältiger Prüfung lässt sich feststellen, dass an dieser Abzweigung bzw. Einmündung zwar im letzten Jahr drei Unfälle zu verzeichnen sind, aber keiner der Unfälle durch eine erweiterte 70 km-Beschränkung vermeidbar gewesen wäre. Die 70 km-Beschränkung besteht seit 27.03.2013. Im Jahr 2013 waren keine Unfälle zu verzeichnen. Die drei Unfälle im Jahr 2014 sind wie folgt entstanden:

Samstag, 10.05.2014, 13.20 Uhr
Der Unfallverursacher will von Gottwollshausen kommend links in die K 2576/Westumgehung einbiegen und übersieht den ordnungsgemäß von rechts kommenden Verkehrsteilnehmer und stößt mit ihm zusammen.

Mittwoch, 05.11.2014, 7.30 Uhr
Der Unfallverursacher befährt die K 2576 von Westen kommend, beim Linksabbiegen übersieht er den entgegenkommenden Pkw und kollidiert mit diesem frontal .

Mittwoch 03.12.2014, 18.22 Uhr
Der Unfallverursacher kommt von Gottwollshausen und missachtet beim Linkseinbiegen den auf der vorfahrtsberechtigten Westumgehung von Schwäbisch Hall kommenden Pkw und kollidiert mit diesem.

Die 70 km-Schilder sind nach einer Verkehrsschau bewusst im Zusammenhang mit der Wegweisung angebracht und verdeutlichen somit auch warum auf diesem Außenabschnitt 70 km gefahren werden soll. Eine ohne Bezug auf eine Gefahrenstelle angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung wird erfahrungsgemäß kaum beachtet und ist übrigens auch gar nicht zulässig. § 45 Abs. 9 StVO schreibt vor, dass Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden dürfen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Auch Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch eine/ein aufmerksame/ aufmerksamer Verkehrsteilnehmerin/Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Aufgrund dieser Rechtslage ist eine Ausdehnung der 70 km-Beschränkung nicht notwendig und somit auch nicht zulässig.

Die Einschätzung, dass hier viel schneller als 70 km gefahren wird, kann nach den vorliegenden Messergebnissen nicht bestätigt werden. Bei der letzten Messung am 09.04.2015 betrug die Beanstandungsquote 5,4 %; im Jahr 2014 ergaben sich bei insgesamt vier Kontrollen Beanstandungsquoten zwischen 0,3 und 8,5 %.

Die Erfahrung zeigt, dass die Geschwindigkeitskontrollen unserer Bußgeldbehörde Sinn machen und die Verkehrssicherheit verbessern. Dies zeigt sich speziell bei Unfallhäufungen, z. B. an der Stuttgarter Straße. Auch die Auswertung aller Unfalldaten bestätigt dies: Während noch vor einigen Jahren „überhöhte Geschwindigkeit“ zu den häufigsten Unfallursachen zählte, zeigt die polizeiliche Auswertung der Jahre 2013 und 2014, dass von 904 Unfällen lediglich 16 auf überhöhte Geschwindigkeit zurück zu führen sind. Häufigste Unfallursache ist inzwischen die Missachtung der Vorfahrt beim Einbiegen und Kreuzen. Unachtsamkeit beim Einbiegen, Kreuzen oder Abbiegen lässt sich durch Maßnahmen der Verkehrsbehörde oder des Straßenbaulastträgers leider kaum verhindern.

Unsere Verkehrsbehörde ist gemeinsam mit der Polizei und den Vertretern des jeweiligen Straßenbaulastträgers permanent bestrebt, ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit zu erreichen. Zu diesem Zweck war Mitte Juni auch eine Verkehrsschau geplant, bei der alle Unfallhäufungspunkte gemeinsam besichtigt werden und alle eventuell geeigneten Maßnahmen besprochen werden.

Dass Geschwindigkeitsbeschränkungen kein Allheilmittel sind, zeigt das Unfallgeschehen an der benachbarten Einmündung der Breiteichstraße in die Westumgehung, wo die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt und bekanntlich noch viel mehr Unfälle passieren. Nach unseren Beobachtungen passieren erstaunlicherweise dort am wenigsten Unfälle, wo aufgrund hohen Verkehrsaufkommens und komplizierter Verkehrsabläufe ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit gefordert ist. Insofern ist es besonders wichtig, dass sich die Verkehrsteilnehmer der Gefahren bewusst sind. Gefahr erkannt – Gefahr gebannt.

 

Stadträtin Jörg-Unfried kündigt an, die Antwort des Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung zu erwidern. Sie stellt folgendes fest:

  1.  Es handelt sich um eine unübersichtliche Stelle;
  2. Der zuständige Fachbereich gibt an, dass es keine nennenswerte Geschwindigkeitsüberschreibungen bei Messungen gegeben hat - die Bewohnerinnen und Bewohner der Breiteich-Siedlung sehen dies jedoch anders.

Stadträtin Jörg-Unfried möchte jede Chance ergreifen, um Unfälle zu verhindern.

Oberbürgermeister Pelgrim wird nach der schriftlichen Erwiderung von Stadträtin Jörg-Unfried das Thema nochmals auf die Tagesordnung setzen.

Meine Werkzeuge