§ 3 - Zweite Spielstätte der Freilichtspiele; a) Betriebliche Grundlagen; b) Standort-Alternativprüfung; c) Bewertung des bisherigen Globe-Theaters als dauerhafte Spielbetriebsstätte; d) Beauftragung einer Untersuchung zum Umbau des Globe-Theaters in eine dauerhafte Spielstätte (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 31. August 2015, 08:54 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

zu a)

Die Freilichtspiele Schwäbisch Hall feiern in diesem Jahr ihr 90-jähriges Jubiläum. Dies zum Anlass nehmend hat der Gemeinderat am 4.12.2013 im Rahmen der Haushaltsberatungen mit 29 zu 6 Stimmen beschlossen, eine Planungsrate für einen Nachfolgebau des Globe-Theaters in den Haushalt einzustellen und die Freilichtspiele damit beauftragt, diese Planungen dem Gemeinderat im Jahr 2015 vorzustellen. Hintergrund ist die im Jahr 2016 auslaufende Betriebsgenehmigung für das temporäre Bauwerk des bisherigen Globe-Theaters (Anlage 1, Protokoll Gemeinderatsbeschluss).

Zur Geschichte der Freilichtspiele:
Mit Zustimmung des Gemeinderates wurden im Jahr 1925 erstmals Freilicht-Theateraufführungen auf der großen Treppe als Festspieltheater vor St. Michael aufgeführt. Diese Theateraufführungen sollten das Profil der Stadt als Kur-, Erholungs- und Touristenstadt stärken. Diese Entwicklung wurde bereits nahezu 100 Jahre zuvor mit dem Bau des ersten Solebades im Jahr 1827 auf dem Unterwöhrd eingeleitet. Insbesondere führte der Bau des neuen Solebades im Jahr 1880 auf dem Unterwöhrd sowie der Umwandlung des alten Solebades in ein Solbadhotel zu einem beträchtlichen Anstieg des Fremdenverkehrs. Ursächlich fußte diese Überlegung höchstwahrscheinlich auf die in den Jahren zuvor geschaffene Anbindung der Stadt an die Eisenbahn (1862 Hall – Heilbronn, 1867 Hall über Hessental nach Crailsheim und 1879 Stuttgart – Nürnberg über Hessental), Anlage 2 Stadtarchiv, Zeitachse Abbildungen.

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Besucherentwicklung:
In den ersten Jahrzehnten nach dem zweiten Weltkrieg entwickelten sich die Freilichtspiele zu einem überregional bekannten Theaterfestival. Neben den Klassikern wie dem Jedermann oder Aufführungen von Stücken Schillers oder Shakespeares, kamen Musicals und Gesangtheater dazu. 1985 wurde die kleine Treppe vor dem Landratsamt erstmalig für Kinderstücke bespielt. Die Zuschauerzahlen lagen in den Jahren 1960 bis 1970 zwischen 10.000 und 20.000 Besuchern. In den 80er Jahren stiegen die Besucherzahlen auf über 30.000 und in den 90er Jahren auf über 50.000 Besucher an. Mit Entstehung des Globe-Theaters im Jahr 2000 pendelte sich der Besucherdurchschnitt auf über 60.000 Besucher ein. Die bisherigen Zuschauerhöchstwerte lagen im Jahr 2001 bei 83.000 und im Jahr 2010 bei fast 70.000 Besuchern. Im Jahr 2008 wurde auch aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen und der Finanzkrise der Stadt das Kindertheater von der kleinen Treppe vor dem Landratsamt in das Globe-Theater integriert. Darüber hinaus waren mangelnder Sonnenschutz sowie die benutzten Bierbänke als Sitzgelegenheit nicht mehr zeitgemäß (Anlage 3, Besucherzahlen).

Wirtschaftliche Entwicklung:
Die betrieblich/wirtschaftliche Seite der Freilichtspiele sowie die Zuschussgewährung der Stadt vollzog sich nahezu parallel zur finanziellen Entwicklung der Stadt und führte in der Zeit nach 2001 zu entsprechenden Kürzungen. Erst in den letzten Jahren kam es wieder zu Zuschusserhöhungen. Zuletzt lag der Regelzuschuss bei 510.000 € und bewegte sich damit allerdings real nach wie vor unterhalb des Niveaus der zweiten Hälfte der 90er Jahre.  Ebenso sanken, wenn auch deutlich schneller, die Zuschüsse des Landes. Positiv war der Anstieg der Einnahmen aus Kartenverkäufen über die Jahre. Insgesamt hat sich das Haushaltsvolumen der Freilichtspiele im Laufe der Jahrzehnte auf über ca. 2,3 Mio. € im Jahr 2014 erhöht (Anlage 4, Einnahmeentwicklung). Der Personalkörper besteht ganzjährig aus 6 Personen und in der Festspielzeit baut sich die Beschäftigtenzahl auf über 100 Personen im künstlerischen Personal und weiteren gut 100 Personen im technischen Personal einschließlich Ordnerdienste auf. Im Jahr 2014 waren so beispielsweise 220 Personen mit Gesamtpersonalkosten in Höhe von 1,9 Mio. € beschäftigt.

Zur Entwicklung des Globe-Theaters:
Im 75. Jahr der Freilichtspiele wurde das Haller Globe Theater auf dem Unterwöhrd errichtet. Die Idee zum Aufbau des Globe-Theaters ging von einer gemeinsamen Initiative des damaligen Intendanten Achim Plato sowie vom OB der Stadt aus. Ausgangspunkt war ein gemeinsamer Besuch in der Schweiz im Jahr 1998. Dort wurde im Kanton Toggenburg anlässlich des 150 jährigen Jubiläums der Übersetzung von Shakespeare-Stücken ins Schweizerdeutsch ein sogenanntes Braker-Globe errichtet. Dieses Globe wurde für eine Spielzeit aufgebaut und sollte dann wieder abgebaut werden, sodass eine Translozierung nach Schwäbisch Hall für das Jahr 2000 möglich erschien. Allerdings erwiesen sich die Kosten der Translozierung als zu hoch, so dassdavon in Folge Abstand genommen wurde. Heute befindet sich diese Braker-Globe im Freizeitpark Rust.

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Nachdem jedoch Intendanz und OB von diesem Gedanken inspiriert waren, wurde die Idee weiterentwickelt mit dem Ziel gleiches in Schwäbisch Hall zu realisieren und wie in der Schweiz auf ein starkes bürgerschaftlichen Engagement zu setzen.

Dem Beispiel der Schweizer folgend, war der Aufbau des „Globes“ vor Saisonbeginn und der Abbau nach Saisonende geplant und das Gebäude auch in der Konstruktion daraufhin ausgerichtet. Aufgrund der hohen Ab- und Aufbaukosten sowie der zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Einlagerung im Winter entschied man sich letztlich, das Globe-Theater ganzjährig stehen zu lassen. Die Betriebserlaubnis wurde um zunächst weitere 5 Jahre, dann um weitere 10 Jahre verlängert, so dass sie 2016 ausläuft. Allerdings wurde der temporäre Charakter des Gebäudes nicht verändert. Der Betriebsgenehmigung des Globe-Gebäudes gingen heftige Konflikte mit dem Landesdenkmalamt sowie dem Landratsamt voraus. Eine Genehmigung konnte nur aufgrund des temporären Charakters in der damaligen Zeit erreicht werden. Gebäudekonstruktion und Genehmigung entsprechen nicht einer dauerhaften Nutzungsgestattung.

Nach nunmehr 15 Jahren haben Wind und Wetter dem temporären Theaterbau jedoch sichtbar zugesetzt, so dass auch eine weitere mehrjährige temporäre Nutzung ohne erhebliche bauliche Sanierungsmaßnahmen nicht mehr tragfähig erscheint.

Bauliche Merkmale des Globe-Theaters:
Aufgrund des engen Finanzrahmens und der temporären Nutzungsdauer wurde das Globe-Theater als nicht stützenfreier Raum und mit freiliegender Außentreppe durch eine Gruppe Haller Architekten entworfen und geplant. Die Außenverkleidung und Dachkonstruktion erfolgten durch Pressspanplatten, die zwar ausreichenden Sichtschutz, aber nahezu keinen Schallschutz bieten und zwischenzeitlich kontinuierlichen Sanierungsbedarf haben. Ein Foyer sowie weitere Aufenthaltsflächen existieren nicht.

Entsprechend der damaligen Vorgaben sowie des einzuhaltenden Kostenrahmens  ist das bestehende Globe-Theater nicht stützenfrei, so dass eine beachtliche Anzahl von Plätzen für den heutigen Theaterbetrieb nicht vermarktet werden kann. Gleiches gilt für die meisten Plätze im 3. Rang.

Aufgrund der temporären Baukonstruktion ist das Globe-Theater auch mit Blick auf den Schalleintritt von außen durch Öffnungen am Boden, an den Seitenflächen und an den oberen Rängen vor Schalleintritt nicht geschützt. Dies führt insbesondere zu konflikthaften Nutzungen mit Besuchern des Biergartens sowie zu Konflikten mit Theaterbesuchern und den Vorstellungen eines von außen ungestörten Theatergenusses.

Auch mit Blick auf den einzuhaltenden Kostenrahmen wurden in der damaligen Konzeption  der ehemalige Betonsockel und das Untergeschoss der damaligen „Musikmuschel“ als Nebenräume (Maske, Umkleide, Duschen, WC) und als Bühnenaufbau in das Globe-Theater integriert.

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In diesen bescheidenen Nebenflächen von wenigen Quadratmetern, die noch aus der Zeit der Landesgartenschau stammen, bildet sich immer wieder Staunässe mit entsprechendem Schimmelpilzbefall. Aufgrund zwischenzeitlich sanierungsbedürftiger Zu- und Abflüsse sind zudem regelmäßig Überschwemmungen des Kellersockels zu beobachten.

Dennoch hat sich diese zweite Spielstätte über die vergangenen 15 Jahre etabliert und zum Erfolg der Freilichtspiele beigetragen. Die Freilichtspiele danken allen damaligen Beteiligten, die in einer beispiellosen Aktion von Architekten, freiberuflich Tätigen, Unternehmen und Sponsoren sowie durch das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt diese zweite attraktive Hauptspielstädte der Freilichtspiele erst möglich gemacht haben.
Gerade dieser Aspekt eröffnet die Chance, nunmehr nach 15 Jahren, über einen Nachfolgebau für das Haller Globe Theater zu entscheiden und somit die Freilichtspiele zukunftsfähig zu machen:

Ein Nachfolgebau stärkt das Profil der Freilichtspiele als innovatives und modernes Festspieltheater und ist unverzichtbarer Spielort des Kinder- und Familienstücks. Eine zweite und unverwechselbare Spielstätte ist mittlerweile Tradition. 1985 wurde die kleine Treppe vor dem Landratsamt für das Kindertheater in Betrieb genommen, im Jahr 2000 kam das Globe hinzu.

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Im Jahr 2008 wurde das Kindertheater u.a. aufgrund der nachhaltigen Finanzkrise der Stadt sowie der hohen Sonneneinstrahlung auf die Kinder in das Globe-Theater integriert und zu einem Familienstück weiterentwickelt. Mit der Entwicklung des Globe-Theaters gelang es auch, die Voraussetzungen für eine künstlerische Verbreiterung des Angebotes zu schaffen. Darüber  hinaus ermöglicht der Einsatz von Schauspielern in verschiedenen Stücken einen effizienten und kostengünstigen Personaleinsatz.

Ein Nachfolgebau stärkt die Freilichtspiele somit in finanzieller und inhaltlicher Hinsicht und entspricht auch der Entwicklung des Kulturprofils der Stadt.

Kriterien für einen Nachfolgebau des „Globe-Theaters“

Bei der Beauftragung einer Gestaltungskonzeption eines Nachfolgebaus sind die Freilichtspiele von nachfolgenden Kriterien geleitet worden:

  1. Ähnlich wie das Globe-Theater soll auch der Nachfolgebau auf Basis einer historisch klassischen Grundform ausgerichtet werden. Leitmotiv war das antike Odeion, das sich vom Amphitheater durch die kleinere Grundform und durch eine Überdachung unterschied und dadurch eine vielfältige Nutzung erfuhr (Theater, Gesangswettkämpfe, Instrumentalmusik, Rezitationsvorträge, Ratsversammlungen). Gleichzeitig wurde mit der Überdachung eine Wetterunabhängigkeit erreicht.
  2. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen sollten ca. 400 Sitzplätze zur Verfügung stehen.
  3. Stützenfreiheit und optimale Sichtlinien, so dass keine Plätze verloren gehen.
  4. Deutliche Verbesserung der Bühnensituation, Back-Stage, Maskenplätze, Garderoben, Duschen und Lagerräume für Bühnenteile und Requisiten.
  5. Möglichkeit eines Kartenverkaufs und eines gastronomischen Angebotes, gegebenenfalls in unmittelbarer Nachbarschaft.
  6. Unter Beachtung von Freilicht, Freiluft und „Transparenz“soll eine deutlich verbesserte Abschirmung gegen Außenlärm erfolgen. Zudem sind der Sitzkomfort und die Akustik im Inneren so zu verbessern, dass auch andere Veranstaltungsformen möglich sind.
  7. Ganzjährige Bespielbarkeit, Vielfältigkeit der Nutzung (Theater, Gesang, Musik, Ansprachen), allerdings mit festem Aufbau der Sitzränge und der Bühne, so dass sich wie beim Globe die Inszenierung bzw. die Veranstaltung an den Raum und nicht der Raum an die Inszenierung bzw. Veranstaltung anpassen muss. (Unverwechselbarkeit des Raumes)!
  8. Verbesserung der Toilettensituation für Besucher!

Gestaltungskonzept „Neues Theater Hall“
Auf Basis der obigen Kriterien beauftragten die Freilichtspiele im Juni 2014 das Planungsbüro Hüls mit der Gestaltungskonzeption für einen Nachfolgebau des Globe-Theaters. In mehreren Gesprächen erfolgte ein umfangreiches Briefing durch den Intendanten der FLS Christoph Biermeier mit Blick auf die Erfordernisse des Theaters, die Größe, den Umfang der Bühne und der Vorbühne, der Nebenräume (Maske, Umkleide, Duschen, WC ), der Erfordernisse der Wege- und Blickbeziehungen.

Die städtebauliche Positionierung und Ausrichtung auf dem großen Unterwöhrd erfolgte in Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Bauen der Stadt. Hierzu wurden mehrere Alternativen untersucht. Ebenso erfolgte eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der  Zuwegung für Theaterbesucher und Anlieferung, sowie der außenliegenden Aufenthalts- und Veranstaltungsflächen, einschließlich der Besuchertoilettenanlage.

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Die ersten Ergebnisse dieser Studien wurden dem Bau- und Planungsausschuss vom Planungsbüro Hüls im Rahmen einer Präsentation vorgestellt (Anlage 5).

Das Kuratorium der Freilichtspiele hat mit einstimmigem Beschluss den Auftrag an Intendanz und Vorsitz erteilt, auf Basis dieser Entwurfsidee die weiteren Planungsschritte einzuleiten und zu vertiefen.

Die Hochbauabteilung der Stadt arbeitet intensiv an einer Fortentwicklung der Planungsideen, u.a. auch mit dem Ziel, weitere Elemente der Freilicht- und Freiluftnutzung einzubeziehen, sowie den Platz vor dem Theater stärker in die kulturelle Nutzung zu integrieren. Diese sollen dem BPA noch im Sommer vorgestellt werden.

Nach Beratung im BPA und Gemeinderat beabsichtigen die Freilichtspiele, auch das Gespräch mit dem Land Baden-Württemberg sowie mit Sponsoren hinsichtlich einer Co-Finanzierung aufzunehmen. Insgesamt wird mit einem Kostenrahmen von 5-6 Mio. € kalkuliert.

Anlage 1  Protokoll des GR-Beschlusses vom 04.12.2013
Anlage 2  Stadtarchiv Zeitschiene Abbildungen
Anlage 3 und 4  Besucherzahlen und Kostenentwicklung
Anlage 5  Präsentation Nachfolgebau Planungsbüro Hüls

 

zu b)

Auf Grundlage eines von den Freilichtspielen Schwäbisch Hall vorgegebenen Anforderungsprofils wurde die konzeptionelle Studie einer 2. Spielstätte als mögliche Nachfolge für das Globe-Theaters auf dem Unterwöhrd erstellt. Die vom Theater beauftragte Konzeption wurde am 06.05.2015 im Rahmen der VHS-Veranstaltung „Stadtplanung trifft Bürgerschaft“ öffentlich vorgestellt.

Dabei wurden auch Aussagen zur städtebaulichen Positionierung eines möglichen Nachfolgebaus getroffen. Es wurde empfohlen, einen Nachfolgebau in unmittelbarer südwestlicher Nachbarschaft zum bestehenden Globe-Theater zu errichten (Anlage 1, Variante 3). Dies hat vor allem in der öffentlichen Diskussion zu erheblichen Irritationen geführt, da mit einer solchen Entscheidung ein signifikanter Eingriff in den gewachsenen Baumbestand auf dem Unterwöhrd verbunden wäre.

Nicht ausreichend kommuniziert wurde bislang der Abwägungsvorgang, der einer solchen, zwischenzeitlich aber überholten Standortaussage zu Grunde gelegen hat.

Weitere Erläuterungen zu der Abwägung und den Abwägungskriterien erfolgen in der Sitzung des BPA am 22.06.2015.

Anlage: Übersicht Standortbereiche für eine 2. Spielstätte der Freilichtspiele

 

zu c)

Nachdem das Globe-Theater als temporärer fliegender Bau, zunächst für ein Jahr, genehmigt wurde, wurden bei der Baugenehmigung durch entsprechende Befreiungen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, die bei einem dauerhaften Gebäude so nicht genehmigungsfähig sind.

Bei einer Umwandlung der temporären Spielstätte Globe-Theater in eine dauerhafte Spielstätte leben jedoch die Kriterien für eine dauerhafte Spielstätte wieder auf. Aufgrund der bisherigen Beschlussfassungen im Gemeinderat und der Diskussion über eine Nachfolge des temporär genehmigten Globe-Theaters wurden baurechtliche und genehmigungstechnische Rahmenbedingungen für den dauerhaften Spielbetrieb bisher nicht geprüft.

Baurechtliche Rahmenbedingungen.

  1. Die Versammlungsstättenverordnung sieht als konstruktive Elemente nur nicht brennbares Material vor. Ob eine Abweichung davon grundsätzlich möglich ist, muss erst noch durch ein Brandschutzgutachten nachgewiesen werden. Dabei ist gleichzeitig der Status Quo aller brandschutztechnischen und brandschutzrechtlichen Rahmenbedingungen durch einen qualifizierten Brandschutzgutachter festzustellen. Ein Brandschutzgutachten würde im Rahmen dieser Feststellungen aller Abweichungen auch mögliche Kompensationsvorschläge unterbreiten.
    Ob damit die baurechtlichen Anforderungen erfüllt werden können, gilt es dabei nachzuweisen (Anzahl der Fluchtmöglichkeiten, Brandmeldeanlagen Brandschutz-bekleidungen etc.)
     
  2. Mit Blick auf die baurechtlichen Regelungen ist eine Darstellung der Abweichungen von den Baurechtsnormen vorzunehmen. Dabei ist eine Abwägung im Lichte einer Gesamtkonzeption und nach Vorlage möglicher Verbesserungsmaßnahmen zu entscheiden.
    Insbesondere tritt eine Problematik in der Beurteilung der Treppenstufenhöhe (max. Höhe 10 – 19 cm je Stufe nach Versammlungsstättenverordnung), bei der Beurteilung der Schiebetüren, sowie bei der Beurteilung der Fluchtwegbeleuchtung auf.
     
  3. Die vorhandenen Nebenräume für Sanitär, Aufenthaltsräume und Arbeitsräume der Schauspieler und des technischen Personals etc. entsprechen nicht der Versammlungsstättenverordnung und auch nicht der Arbeitsstättenrichtlinie. Gegenwärtig stehen dafür nur 33 qm Gesamtfläche zur Verfügung bei 1,95 m Raumhöhe. Die geringe Raumhöhe im Untergeschoss ist nach der Arbeitsstättenrichtlinie nicht genehmigungsfähig. Aus Sicht der Raumhöhe handelt es sich im Untergeschoss eher um Lagerräume.
    Auch ist festzustellen, dass die zusätzlich erforderlichen Flächen im Gebäude selbst nicht ohne wesentlichen Verlust von bisherigen Grund- und Spielflächen hergestellt werden können und deshalb voraussichtlich ein Nebengebäude erstellt werden müsste.
     
  4. Eine denkmalrechtliche Zustimmung für eine dauerhafte Betriebsgenehmigung liegt bisher nicht vor. Diese wäre im Verfahren noch einzuholen.
     
  5. Bei einer dauerhaften Betriebsgenehmigung wäre auch ein ordentlicher Stellplatznachweis zu führen.
     
  6. Angesichts der Diskussion um einen Nachfolgebau wurden die Bedenken für einen Weiterbetrieb des Globe-Theaters in der jetzigen Form noch einmal um zwei Jahre entsprechend des Antrages der Freilichtspiele zurückgestellt.

Baurechtlich weiteres Vorgehen:
Sollte der Gemeinderat entgegen der Beschlussfassung vom Dezember 2013 an einem Bestand des „Globe-Theaters“ festhalten wollen, wird aus Sicht der Baurechtsbehörde nachfolgende Vorgehensweise angeregt:

  1. Feststellung des Status Quo durch einen qualifizierten Brandschutzgutachter.
     
  2. Darstellung der Abweichungen von den geltenden baurechtlichen Regelungen.
     
  3. Gutachterliche Stellungnahmen mit Vorschlägen zur Kompensation im Gesamtkontext (Konstruktion, Flucht- und Rettungswege, Entrauchung). Ob eine Kompensation überhaupt möglich ist, kann aus heutiger Sicht nicht beurteilt werden, sondern erst nach Vorlage des Gutachtens (Kompensationsmaßnahmen erfordern eine baurechtliche Abweichung bzw. Befreiung, über welche die Baurechtsbehörde entscheidet).
     
  4. Ermittlung der Kosten für eine (mögliche) brandschutztechnische Ertüchtigung zzgl. der Kosten für ordnungsgemäße Sanitär- und Sozialeinrichtungen, sowie der erforderlichen Stellplätze (bei Versammlungsstätten ist je 6 Besucher 1 Stellplatz erforderlich).

Künstlerische Rahmenbedingungen
Als Anforderungen an eine zweite Spielstätte wurde von den Freilichtspielen und dem Gemeinderat bisher nachfolgende Kriterien formuliert, die über den Stand des temporären Globe-Theaters hinausgehen:

  • deutliche Verbesserung des Lärmschutzes und der Akustik (Öffnungen zu den Seitenflächen sind aus Lärmeintragsgründen zu schließen, Raumakustik zu verbessern);
  • Verbesserung der Sichtlinie im Zuschauerraum (möglichst stützenfrei, 3. Rang nahezu unverkäuflich);
  • Anpassung der Bühnengröße an die gewünschten Nutzungen;
  • Anpassung der Bühnensituation im Backstagebereich, der Holzoberfläche in der Vorbühne (Rutschgefahr bei Regen etc.);
  • Lagermöglichkeiten für Bühnenteile und Requisiten im Innenbereich;
  • Anpassung der Maskenplätze, Garderoben, Duschen, Aufenthaltsräume etc. an die  Versammlungsstättenverordnung sowie an die  Arbeitsstättenrichtlinie;
  • Komfort der Bestuhlung sollte dringend den zeitgemäßen Bedürfnissen angepasst werden;
  • Wetterabhängigkeit sollte durch eine ggf. mobile Dachlösung verringert werden.
  • Einrichtung eines integrierten Kartenvorverkaufs und Gastronomiebereichs (optional)

Konzeptionelle Überlegungen zur zweiten Spielstätte der  Freilichtspiele
Zu den künstlerisch-programmatischen Überlegungen sowie den Raumanforderungen für die technischen und Backstage-Räume der Freilichtspiele wird auf die Anlage 1 und 2 verwiesen. Für eine zweite Spielstätte wurde eine Sitzplatzkapazität von 400 als Zielgröße identifiziert.

Anlage 1: „Das Haller Odeion – ein neues Theater für Schwäbisch Hall“ Programmatische Überlegungen von Intendant Christoph Biermeier

Anlage 2: Anforderungsprofil (Nutzerbedarfsanalyse der Freilichtspiele Schwäbisch Hall – Technische Räume und Backstage-Räume)

Anlage 3: Diagramm "Besucherentwicklung Große Treppe/ Globe-Theater 1995 - 2014, Diagramm "Besucherentwicklung FLS Hauptspielstätten 1925 - 2014, Diagramm "Einnahmenentwicklung (real) 1995 - 2014

Anlage 4: Übersicht Besucher nach PLZ

 

zu d)

Aufgrund der Diskussionen im BPA vom 22.06.2015 wurde der Vorschlag unterbreitet,  gutachterlich zu prüfen, ob das bestehende Globe-Theater durch bauliche Veränderungen an die funktionalen Anforderungen der Freilichtspiele Schwäbisch Hall an eine künftige und dauerhafte Spielstätte angepasst werden kann. Dabei ist nachzuweisen, dass alle für eine unbefristete Baugenehmigung erforderlichen baurechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt werden können. Für diesen Fall sind die notwendigen baulichen Maßnahmen darzustellen und mit Kosten zu hinterlegen.

Anlage: Entwurfsmodelle Haller Globe-Architekten, August 2012

Tischvorlage: Schreiben Architektenkammer vom 27.06.15

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein entsprechendes Gutachten in Auftrag zu geben.
  2. Die Kosten bis zu 40.000 € werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
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