78505472/meetingminutes/92076373/paragraph

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Nach &sect; 84 Abs. 1 GemO ist ein dringendes Bed&uuml;rfnis aufgrund der anhaltenden Folgen des Klimawandels und damit f&uuml;r die Bereitstellung der Haushaltsmittel gegeben, da nur mit einem kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzept ernsthafte Sch&auml;den von der Gemeinde abgewendet werden k&ouml;nnen.</p>
 
Nach &sect; 84 Abs. 1 GemO ist ein dringendes Bed&uuml;rfnis aufgrund der anhaltenden Folgen des Klimawandels und damit f&uuml;r die Bereitstellung der Haushaltsmittel gegeben, da nur mit einem kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzept ernsthafte Sch&auml;den von der Gemeinde abgewendet werden k&ouml;nnen.</p>
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F&uuml;r die Ausschreibung des kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts werden &uuml;berplanm&auml;&szlig;ige Mittel im Budget 121 auf dem Produkt 5110 0000 und dem Sachkonto 4271 0000 in H&ouml;he von 200.000 &euro; bereitgestellt.<br />
 
F&uuml;r die Ausschreibung des kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts werden &uuml;berplanm&auml;&szlig;ige Mittel im Budget 121 auf dem Produkt 5110 0000 und dem Sachkonto 4271 0000 in H&ouml;he von 200.000 &euro; bereitgestellt.<br />
 
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2023, 15:02 Uhr

Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderates vom 07.10.2020 (§ 166, öffentlich) wurde angekündigt, das kommunale Starkregenrisikomanagementkonzept für die Stadt Schwäbisch Hall zeitnah auszuschreiben. Nach dem ersten Abstimmungsgespräch am 11.11.2020 mit der Unteren Wasserbehörde wurde jedoch deutlich, dass trotz standardisierter Ausschreibung des Landes im Vorfeld mehrere Punkte festgelegt werden müssen. Daher konnte die Ausschreibung bislang nicht erfolgen.

Die verfügbaren Planungsmittel im Jahr 2020 konnten auf der allgemeinen Haushaltsstelle des Fachbereichs Planen und Bauen (Budget 121, Produkt 5110 0000, Sachkonto 4271 0000) in Höhe von 200.000 € nicht gebunden werden. Die in diesem Jahr verfügbaren Mittel auf dieser Haushaltsstelle wurden insbesondere für die Vergabe der Leistungen zur Erstellung des Mobilitätskonzepts in Anspruch genommen, daher sind nun für die Ausschreibung des kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts überplanmäßige Mittel notwendig.

Nach § 84 Abs. 1 GemO ist ein dringendes Bedürfnis aufgrund der anhaltenden Folgen des Klimawandels und damit für die Bereitstellung der Haushaltsmittel gegeben, da nur mit einem kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzept ernsthafte Schäden von der Gemeinde abgewendet werden können.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Für die Ausschreibung des kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts werden überplanmäßige Mittel im Budget 121 auf dem Produkt 5110 0000 und dem Sachkonto 4271 0000 in Höhe von 200.000 € bereitgestellt.
(einstimmig - 15)

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