§ 166 - Starkregen; hier: Erstellung eines Starkregenrisikomanagments (öffentlich)
Sachvortrag:
Das Thema Starkregen wurde bereits in mehreren Sitzungen angesprochen und zuletzt der Bebauungsplan Nr. 0174-04/01 Bahnhofsareal Teil Süd - 1. Änderung deshalb geändert. Das Erfordernis ergab sich aus einer Starkregenereignisuntersuchung im Zusammenhang mit dem Bau des Weilertunnels. Das dazu erarbeitete Gutachten von Fichtner Water & Transportation GmbH (FWT) bildete die Grundlage geeignete Maßnahmen zu identifizieren, um die bestehende Situation im Bahnhofsareal durch die Neubebauung nicht zu verschlechtern. Ebenfalls diente die Untersuchung dazu, Bereiche zu lokalisieren, in denen es bei einem Starkregenereignis zu Konflikten kommt. Auf der Grundlage der erarbeiteten Starkregengefahrenkarten wurden bereits Eigentümer informiert, bei denen es im Starkregenfall zu Konflikten kommt. Die Starkregengefahrenkarten im Einzugsbereich des Bahnhofareals, wurden bereits mit dem Bebauungsplan veröffentlicht und sollen ab sofort auch gesondert auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Hall unter einer eigenen Rubrik und mit weiteren Information zum Thema Starkregen eingestellt werden. Dadurch werden die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt geeignete Vorsorgemaßnahmen treffen zu können, um das Schadenspotenzial bzw. das Gefährdungsrisiko durch geeignete Schutzmaßnahmen auf privater Ebene zu verringern.
Im Hinblick auf die letzten Ereignisse in und um Schwäbisch Hall ist es erforderlich, ein Kommunales Starkregenrisikomanagementkonzept zu erarbeiten, damit Gefährdungsbereiche besonders in den bestehenden Siedlungsbereichen lokalisiert werden können. Am 26. Juni 2020 gab es beispielsweise ein stärkeres Regenereignis im Bereich der Alten Reifensteige. Innerhalb von 20 Minuten regnete es 30mm/m². Dabei kam es bereits zu einem Regenabfluss, der auf der Straße Bodenmaterial bis durch die Fußgängerunterführung verfrachtete. Künftig wird hier ein Hinweis angebracht, dass der Aufenthalt bei starken Regenereignissen gefährlich ist. Dieses Ereignis in Schwäbisch Hall war jedoch noch kein Starkregen. Starkregenereignisse umfassen Regenspenden von 40mm/m² – 100 mm/m² ab 20 Minuten Regendauer, beispielsweise kam es in Braunsbach zu einer Spende von 90mm/m² innerhalb von 60 Minuten. Zuletzt kam es am 04. August 2020 in Crailsheim zu einem Starkregenereignis mit 45mm/m² bei dem, durch die Überlastung der Kanäle, zahlreiche Keller überfluteten und in Unterführungen Autos steckenblieben.
Anhand des Leitfadens „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), sollen die Leistungen für ein kommunales Starkregenrisikomanagementkonzept nun ausgeschrieben werden, welches die folgenden drei Stufen vorsieht:
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Hydraulische Gefährdungsanalyse mit Starkregengefahrenkarten als Ergebnis
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Risikoanalyse
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Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt nach einem standardisierten Leistungsverzeichnis und Verfahren, da nur dann das Konzept gemäß der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw) mit einem Satz von 70% der erforderlichen Aufwendungen gefördert werden kann.
Ziel ist es noch dieses Jahr ein geeignetes Büro mit den Leistungen zu beauftragen. Daher ist nach erfolgtem Beschluss durch den Gemeinderat ein Abstimmungsgespräch mit der Unteren Wasserbehörde und ggf. dem Regierungspräsidium geplant, die wesentlichen Arbeitsschritte und Abläufe des Vorgehens speziell für die beabsichtigte Untersuchung zu erörterten und zu besprechen sowie das Untersuchungsgebiet festzulegen.
Für die Planungsleistungen und ggf. weitere notwendige gutachterlichen Leistungen sowie weitere Aufwendungen im Bezug auf die Aufstellung des Konzeptes ist ein Kostenrahmen von 200.000 € vorgesehen. Diese Mittel stehen im Doppelhaushalt 2020/21 auf dem Produkt 5110 0000 und dem Sachkonto 4271 0000 im Budget 121 bereit.
Mit dem vorgenannten Fördersatz belaufen sich die effektiven Eigenmittel der Stadt auf rd. 60.000 €, sofern alle Kosten in Höhe 200.000 € als erforderliche Aufwendungen vom Regierungspräsidium anerkannt werden.
Die Verwaltung wird im Gemeinderat die Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts für die Stadt Schwäbisch Hall und die Ausschreibung der Planungsleistungen gemäß dem Leitfaden der LUBW beantragen.
Oberbürgermeister Pelgrim informiert nochmals, dass das Starkregenrisikomanagement nicht nur die Kernstadt sondern das gesamte Siedlungsgefüge einschließe und stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Der Sachvortrag dient der Beratung und wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)