78505398/meetingminutes/84024306/paragraph

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Der Eigenbetrieb Touristik und Marketing organisiert die Spezialm&auml;rkte Kr&auml;mermarkt und Weihnachtsmarkt. In Rahmen dieser Aufgabe ist er auch f&uuml;r die Erhebung der entsprechenden Entgelte zust&auml;ndig. Die Fachabteilung Revision weist in ihrem Pr&uuml;fbericht des Jahresabschlusses 2018 darauf hin, dass diese Entgelte gem&auml;&szlig; der Betriebssatzung durch den Gemeinderat festgelegt werden m&uuml;ssen. Ein derartiger Beschluss liegt jedoch bis dato nicht vor, so dass es an der rechtlichen Grundlage f&uuml;r die Erhebung mangelt. Am 21. April 2021 hat die Verwaltung dem Verwaltungs- und Finanzausschuss ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/78505218/meetingannouncement/82808301/agendaitem &sect; 77], &ouml;ffentlich) eine aktuelle Entgeltordnung f&uuml;r die Spezialm&auml;rkte Kr&auml;mermarkt und Weihnachtsmarkt zum Beschluss vorgelegt, die von einer weitgehenden Kostendeckung ausgeht. Der Beschluss dieser Entgeltordnung ist von dem Gremium auf einen noch zu bestimmenden Termin in der zweiten Jahresh&auml;lfte 2021 vertagt worden. Um f&uuml;r die bis zum Beschluss einer neuen Entgeltordnung verbleibende Zeitspanne eine rechtliche Grundlage f&uuml;r die Erhebung der Marktentgelte zu schaffen, sollen mit dieser Vorlage die bisher erhobenen Entgelte beschlossen werden.</p>
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Der Eigenbetrieb Touristik und Marketing organisiert die Spezialm&auml;rkte Kr&auml;mermarkt und Weihnachtsmarkt. In Rahmen dieser Aufgabe ist er auch f&uuml;r die Erhebung der entsprechenden Entgelte zust&auml;ndig. Die Fachabteilung Revision weist in ihrem Pr&uuml;fbericht des Jahresabschlusses 2018 darauf hin, dass diese Entgelte gem&auml;&szlig; der Betriebssatzung durch den Gemeinderat festgelegt werden m&uuml;ssen. Ein derartiger Beschluss liegt jedoch bis dato nicht vor, so dass es an der rechtlichen Grundlage f&uuml;r die Erhebung mangelt. Am 21. April 2021 hat die Verwaltung dem Verwaltungs- und Finanzausschuss [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/78505218/meetingminutes/82808301/paragraph &sect; 77], &ouml;ffentlich) eine aktuelle Entgeltordnung f&uuml;r die Spezialm&auml;rkte Kr&auml;mermarkt und Weihnachtsmarkt zum Beschluss vorgelegt, die von einer weitgehenden Kostendeckung ausgeht. Der Beschluss dieser Entgeltordnung ist von dem Gremium auf einen noch zu bestimmenden Termin in der zweiten Jahresh&auml;lfte 2021 vertagt worden. Um f&uuml;r die bis zum Beschluss einer neuen Entgeltordnung verbleibende Zeitspanne eine rechtliche Grundlage f&uuml;r die Erhebung der Marktentgelte zu schaffen, sollen mit dieser Vorlage die bisher erhobenen Entgelte beschlossen werden.</p>
 
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Im Jahr 1997 hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Stadt Schw&auml;bisch Hall Entgelte f&uuml;r den Kr&auml;mermarkt beschlossen. Die Entgeltordnung sah als Platzgeld ohne st&auml;dtischen Marktstand 22,50 DM pro laufendem Frontmeter vor und mit st&auml;dtischem Marktstand 40,00 DM pro laufendem Frontmeter. Hinzu kamen jeweils 2,50 DM pro Stand f&uuml;r die Bewachung.</p>
 
Im Jahr 1997 hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Stadt Schw&auml;bisch Hall Entgelte f&uuml;r den Kr&auml;mermarkt beschlossen. Die Entgeltordnung sah als Platzgeld ohne st&auml;dtischen Marktstand 22,50 DM pro laufendem Frontmeter vor und mit st&auml;dtischem Marktstand 40,00 DM pro laufendem Frontmeter. Hinzu kamen jeweils 2,50 DM pro Stand f&uuml;r die Bewachung.</p>
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Version vom 7. September 2022, 15:42 Uhr

Sachvortrag:

Der Eigenbetrieb Touristik und Marketing organisiert die Spezialmärkte Krämermarkt und Weihnachtsmarkt. In Rahmen dieser Aufgabe ist er auch für die Erhebung der entsprechenden Entgelte zuständig. Die Fachabteilung Revision weist in ihrem Prüfbericht des Jahresabschlusses 2018 darauf hin, dass diese Entgelte gemäß der Betriebssatzung durch den Gemeinderat festgelegt werden müssen. Ein derartiger Beschluss liegt jedoch bis dato nicht vor, so dass es an der rechtlichen Grundlage für die Erhebung mangelt. Am 21. April 2021 hat die Verwaltung dem Verwaltungs- und Finanzausschuss § 77, öffentlich) eine aktuelle Entgeltordnung für die Spezialmärkte Krämermarkt und Weihnachtsmarkt zum Beschluss vorgelegt, die von einer weitgehenden Kostendeckung ausgeht. Der Beschluss dieser Entgeltordnung ist von dem Gremium auf einen noch zu bestimmenden Termin in der zweiten Jahreshälfte 2021 vertagt worden. Um für die bis zum Beschluss einer neuen Entgeltordnung verbleibende Zeitspanne eine rechtliche Grundlage für die Erhebung der Marktentgelte zu schaffen, sollen mit dieser Vorlage die bisher erhobenen Entgelte beschlossen werden.

Im Jahr 1997 hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Stadt Schwäbisch Hall Entgelte für den Krämermarkt beschlossen. Die Entgeltordnung sah als Platzgeld ohne städtischen Marktstand 22,50 DM pro laufendem Frontmeter vor und mit städtischem Marktstand 40,00 DM pro laufendem Frontmeter. Hinzu kamen jeweils 2,50 DM pro Stand für die Bewachung.

In 2007 wurde die bis dahin geltende Entgeltordnung seitens der TMG Touristik- und Marketinggesellschaft mbH Schwäbisch Hall erhöht. Damit betrugen die Entgelte 15,00 € pro laufendem Frontmeter für Stände auf dem Haalplatz inklusive Bewachung und 14,00 € pro laufendem Frontmeter für Stände in der Innenstadt ohne Bewachung.

Zuletzt in den Jahren 2010 und 2017 hat der Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwä-bisch Hall diese Entgelte angepasst. Seitdem werden folgende Entgelte erhoben: Allgemei-ne Waren 20,00 € pro laufender Frontmeter, Verzehrstände inklusive Süßwaren, Eis, etc. 38,00 € pro laufendem Frontmeter. Stromkosten je nach Kwh von 20,00 € bis 60,00 € und eine Marketingpauschale pro Stand in Höhe von 15,00 €.

Beim Weihnachtsmarkt werden die Standplätze in verschiedene Kategorien unterschieden. Auf diese Weise wird der Verkauf von Kunsthandwerk durch ein geringeres Entgelt und durch die tageweise Vermietung von Wechselständen unterstützt. In Schwäbisch Hall ansässige Vereine und Initiativen, Kindergärten, Kitas, Schulen sowie anerkannt gemeinnützige Initiativen und soziale Einrichtungen haben ebenfalls die Möglichkeit, diese günstigeren Wechselstände tageweise anmieten.

Anlagen:
Anlage 1: Entgeltordnung für den Krämermarkt
Anlage 2: Entgeltordnung für den Weihnachtsmarkt

Beschluss:

    1. Der Gemeinderat beschließt die Entgelte für den Krämermarkt gemäß der beigefügten Aufstellung.
      
    2. Der Gemeinderat beschließt die Entgelte für den für den Weihnachtsmarkt gemäß der beigefügten Aufstellung.

    (32 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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