§ 4 - Konzeption Freizeitsporthalle Auwiese - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, mit den städtischen Sportvereinen über eine tragfähige Nutzungsalternative der Freizeitsporthalle Auwiese zu diskutieren und dem Gemeinderat vorzulegen (GR 10.02.2021, § 27, öffentlich).

Der Stadtverband für Sport hat gemeinsam mit dem Sportbüro am 05.03.2021 alle Sportvereine in Schwäbisch Hall angeschrieben, sie über die Planung einer Neukonzeption der Freizeitsporthalle Auwiese informiert und sie um eine Rückmeldung gebeten, wenn sie an einer Mitarbeit an einer Konzeptionserstellung Interesse haben. Eine Besichigung wurde angeboten und Pläne der Anlage beigefügt.

Ihr Interesse haben folgende Vereine bekundet:

SC Steinbach, STC, Sportfreunde, SSV, TC Sulzdorf, TSG Schwäbisch Hall, WGL und die Schiedsrichtergruppe.
(Anmerkung: TSV Hessental und TSV Sulzdorf haben ihre Teilnahme zunächst bekundet, die Teilnahme später jedoch abgesagt).

Am 24. April 2021 fand ein Runder Tisch per Videokonferenz mit Vertretungen der o.g. Vereine, Vertreter des Stadtverbandes für Sport sowie der Verwaltung statt. Den Beteiligten wurde die aktuelle Ist-Situation und die vom Gemeinderat bereits beschlossenen Maßnahmen zur Flachdachsanierung, Elektro-, Sanitärmaßnahmen und Brandschutz dargelegt.

Folgende Eckpunkte wurden erarbeitet:

  • die Freizeitsportanlage Auwiese wird an einen oder mehreren Vereinen verpachtet (nachfolgend Pächter genannt)

  • 25-jähriges Pachtverhältnis (erforderlich für eine WLSB-Förderung)

  • Anwendung der Vereinsmietregelung bei der Pacht: 1 € pro m²/Monat für die Gesamtfläche. Bei einer Pachtfläche von 1.632,63 m² entspricht dies einer jährlichen Pacht in Höhe von 19.591,56 €.

  • Nebenkosten trägt der Pächter

  • Sanierungsarbeiten, die über die o.g. Sanierungen hinausgehen trägt der Pächter.

  • Der Pächter wird bei der Sportförderung dem Eigentümer gleichgestellt, so dass dieser gemäß der Sportförderrichtlinie Zuschüsse für die sportlich genutzte Fläche und für Investitionen erhält.

  • Untermietverhältnisse sind möglich.

Die Vereine SC Steinbach, STC und TC Sulzdorf, sowie die WGL und die Schiedsrichtergruppe haben Interesse an einer stundenweise Nutzung der Halle. An der Übernahme der Trägerschaft der Anlage besteht kein Interesse. Die TSG, Sportfreunde sowie SSV können sich die Übernahme einer Trägerschaft grundsätzlich vorstellen. Mit diesen drei Vereinen hat deshalb am 05.05.2021 ein weiterer Austausch stattgefunden.

Aufgrund der Gesprächsergebnisse legen nun die drei Vereine TSG, Sportfreunde und SSV eine Absichtserklärung für die Übernahme der Trägerschaft unter den o.g. Bedingungen vor. Die Absichtserklärung erfolgt als Tischvorlage.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vereinen TSG, SSV und Sportfreunde einen 25-jährigen Pachtvertrag über die Freizeitsporthalle Auwiese abzuschließen. Die Vereinsmietregelung wird als Pachtpreis zugrunde gelegt. Die Pächter werden im Sinne der Sportförderrichtlinie den Eigentümern gleichgestellt.
(ohne Abstimmung)

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