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Version vom 25. Oktober 2007, 11:35 Uhr

Sachvortrag:

<a href='?sid=protsja20010717160000no&tid=2&langt=-1&m=7&y=2001' id='amyred'>siehe SJA vom 17.07.01</a>

Beschluss:

  1. Der Übertragung des Arbeitsverhältnisses Brückenlehrer an den Hauptschulen auf die AWO wird zugestimmt.
  2. Die Maßnahme erfolgt gegen Kostenerstattung durch die Stadt und wird auf 3 Jahre befristet.
  3. Für die Haushaltsjahre 2002 - 2004 werden hierfür jährlich 30.000 DM bereitgestellt, wobei die tariflichen Änderungen zu berücksichtigen sind.

(einstimmig - 34 -)

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