§ 98/10 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Änderung der Feuerwehrsatzung - Antwort der Verwaltung auf die Anfrage von StR Stutz - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 28. Mai 2015, 09:35 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

s. a. GR 04.02.2015, § 22/1

Nach einer Stellungnahme von Herrn Stadtbrandmeister Damm hat der Ausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall in mehreren Sitzungen über die Neufassung der Entschädigungssatzung beraten. Dabei ging es auch um die Frage, wie der nach der alten Entschädigungssatzung bestehenden “Ungleichbehandlung“ der ausgerückten und angetretenen Feuerwehrangehörigen durch die Neufassung entgegengewirkt werden kann.

Entsprechend der alten Regelung erhielten Feuerwehrangehörige, die angetreten sind, eine Entschädigung von 10 €. Feuerwehrangehörige, die ausgerückt sind, erhielten bei einer Einsatzdauer kürzer als 30 Minuten insgesamt 15 €, bei Einsätzen bis zu einer Stunde 20 €.

Nach der neuen Entschädigungssatzung erhalten alle Feuerwehrangehörige für die erste Stunde eine Entschädigung von 13 €, egal ob sie angetreten oder ausgerückt sind. Die erste Stunde wird immer voll berechnet. Bei Einsätzen, bei denen der Körper oder die Kleidung der Feuerwehrangehörigen außergewöhnlich verschmutzt wird, erhöht sich der Stundensatz für die Angehörigen im Einsatz um 3  € je Stunde.

In der Sitzung vom 24.10.2014 hat der Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall einstimmig dem Satzungsentwurf zugestimmt.
In der Gesamtausschusssitzung vom 27.11.2014 wurde nochmals kurz über Bedenken bzw. Einwände einzelner Feuerwehrangehörigen bezüglich der neuen Regelung diskutiert. Man war sich jedoch einig darüber, dass es eine für alle Feuerwehrangehörigen gerechte Regelung ist, zumal der Stundensatz auf 13 € erhöht wurde.

In der Führungsbesprechung (Kommandant, Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter) der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall am 08.04.2015 wurde Ihre Anfrage vorgetragen. Den Führungskräften ist bekannt, dass einzelne Feuerwehrangehörige mit dieser Regelung der Aufwandsentschädigung nicht zufrieden sind, von Unruhe in der Freiwilligen Feuerwehr kann jedoch laut Herrn Stadtbrandmeister Damm keine Rede sein.

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