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Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Version vom 24. April 2015, 08:24 Uhr
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Sachvortrag:
In der Abteilungsversammlung vom 6. Februar 2015 wurde Oberbrandmeister Uwe Eymann zum weiteren stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Ost gewählt.
Die Wahlen bedürfen gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz und § 10 Abs. 5 Feuerwehrsatzung der Zustimmung des Gemeinderates. Aus Sicht der Verwaltung bestehen dagegen keine Bedenken.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Ernennung von Uwe Eymann zum weiteren stellvertretenden Abteilungskommandant der Abteilung Ost zu.