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Version vom 24. April 2015, 08:24 Uhr

Sachvortrag:

In der Abteilungsversammlung vom 6. Februar 2015 wurde Oberbrandmeister Uwe Eymann zum weiteren stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Ost gewählt.

Die Wahlen bedürfen gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz und § 10 Abs. 5 Feuerwehrsatzung der Zustimmung des Gemeinderates. Aus Sicht der Verwaltung bestehen dagegen keine Bedenken.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Ernennung von Uwe Eymann zum weiteren stellvertretenden Abteilungskommandant der Abteilung Ost zu.

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