§ 14/1 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Teurershof - Erweiterung Waldorfschule"; a) Planungsermächtigung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V. hat im Bau- und Planungsausschuss am 03.02.2014 ihre weiteren Entwicklungsabsichten vorgestellt. Neben einer Kindergrippe soll ein Neubau für den Kindergarten, eine Erweiterung der Sporthalle unter anderem für den Circus Compostelli sowie ein Hofladen mit Hofcafé realisiert werden. Die Pläne wurden von den Mitgliedern des Ausschusses ausdrücklich begrüßt.

Als Fläche für die Weiterentwicklung wurde eine bisher unbebaute Wiese im Bereich Teurerweg, zwischen Schulgelände und Evangelischer Sophie Scholl Gemeinde vorgeschlagen.

Für die Baumaßnahmen Kindergrippe und Kindergarten besteht derzeit im rechtsgültigen Bebauungsplan kein Baurecht. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche in Teilbereichen als Gemeinbedarfsfläche sowie Grünfläche mit Spielplatz dargestellt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen hier von dem vom Gesetzgeber für derartige Maßnahmen vorgesehen Instrument eines Vorhaben- und Erschließungsplans (§ 12 BauGB) Gebrauch zu machen und den Bereich, für den jetzt Neubaumaßnahmen geplant sind zu überarbeiten. Die Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V. möchte gerne hiervon Gebrauch machen.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V. als Vorhabenträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für bestimmte Grundstücke, die für das Vorhaben in Anspruch genommen werden, durchzuführen. Der Flächennutzungsplan wird im weiteren Verfahren angepasst.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V. einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

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