7336245/meetingminutes/7336341/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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In Unterm&uuml;nkheim steht bekanntlich die Erneuerung der Sperbersbachbr&uuml;cke im Zuge der B&nbsp;19 in der Ortsdurchfahrt an. Es handelt sich um eine Verdolung, die auf einer L&auml;nge von ca. 180 m zwischen den Einm&uuml;ndungen der L 1045 nach Enslingen und der K 2575 nach Wittighausen unter der B 19 verl&auml;uft. Nach dem Planfeststellungsbeschluss des Regierungs&shy;pr&auml;sidiums l&auml;sst die Bauma&szlig;nahme keinen Aufschub zu. Sie soll im April begonnen werden und erfordert dann ab Anfang/Mitte Mai 2015 eine Vollsperrung der B 19.</p>
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In Unterm&uuml;nkheim steht bekanntlich die Erneuerung der Sperbersbachbr&uuml;cke im Zuge der B&nbsp;19 in der Ortsdurchfahrt an. Es handelt sich um eine Verdolung, die auf einer L&auml;nge von ca. 180 m zwischen den Einm&uuml;ndungen der L 1045 nach Enslingen und der K 2575 nach Wittighausen unter der B 19 verl&auml;uft. Nach dem Planfeststellungsbeschluss des Regierungs&shy;pr&auml;sidiums l&auml;sst die Bauma&szlig;nahme keinen Aufschub zu. Sie soll im April begonnen werden und erfordert dann ab Anfang/Mitte Mai 2015 bis November 2015 eine Vollsperrung der B 19.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Nachdem der Weilertunnel - entgegen der ausdr&uuml;cklichen Forderung der Stadt Schw&auml;bisch Hall - nicht vor dieser Bauma&szlig;nahme realisiert wird, muss der Verkehr &uuml;ber die &uuml;berlastete zweispurige B 14/19 durch Schw&auml;bisch Hall umgeleitet werden.<br />
 
Nachdem der Weilertunnel - entgegen der ausdr&uuml;cklichen Forderung der Stadt Schw&auml;bisch Hall - nicht vor dieser Bauma&szlig;nahme realisiert wird, muss der Verkehr &uuml;ber die &uuml;berlastete zweispurige B 14/19 durch Schw&auml;bisch Hall umgeleitet werden.<br />
 
Dazu hat die Stadt Schw&auml;bisch Hall im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wie folgt Stellung genommen:</p>
 
Dazu hat die Stadt Schw&auml;bisch Hall im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wie folgt Stellung genommen:</p>
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<p align="JUSTIFY">
<em>&bdquo;Die Leistungsf&auml;higkeitsuntersuchung von Modus Consult Ulm prognostiziert im Fall der Umleitung eine Erh&ouml;hung des Verkehrsaufkommens zwischen rund 6.200 und 7.700 Kfz/24 Stunden im Zuge der Stuttgarter Stra&szlig;e und zwischen rund 5.600 und 6.200 Kfz/24 Stunden im Zuge der Johanniterstra&szlig;e.<br />
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&bdquo;<em>Die Leistungsf&auml;higkeitsuntersuchung von Modus Consult Ulm prognostiziert im Fall der Umleitung eine Erh&ouml;hung des Verkehrsaufkommens zwischen rund 6.200 und 7.700 Kfz/24 Stunden im Zuge der Stuttgarter Stra&szlig;e und zwischen rund 5.600 und 6.200 Kfz/24 Stunden im Zuge der Johanniterstra&szlig;e.<br />
 
Speziell der Stra&szlig;enabschnitt, auf dem die beiden Bundesstra&szlig;en 14 und 19 noch auf 2 Spuren verlaufen, bildet ein Nadel&ouml;hr. Davor und danach ist die B 14/19 bereits 4-spurig ausgebaut und entsprechend leistungsf&auml;hig. Das Nadel&ouml;hr der Johanniterstra&szlig;e ist bereits bisher mit einem Verkehrsaufkommen von 26.700 Kfz/24, das der Stuttgarter Stra&szlig;e mit 32200 Kfz/24 Stunden belastet. Es ist unvorstellbar, dass die f&uuml;r den Umleitungsfall prognostizierte Verkehrsmenge von 33.000 bzw. 39.900 Kfz/24 Stunden auf diesem zweispurigen Abschnitt bew&auml;ltigt werden kann.<br />
 
Speziell der Stra&szlig;enabschnitt, auf dem die beiden Bundesstra&szlig;en 14 und 19 noch auf 2 Spuren verlaufen, bildet ein Nadel&ouml;hr. Davor und danach ist die B 14/19 bereits 4-spurig ausgebaut und entsprechend leistungsf&auml;hig. Das Nadel&ouml;hr der Johanniterstra&szlig;e ist bereits bisher mit einem Verkehrsaufkommen von 26.700 Kfz/24, das der Stuttgarter Stra&szlig;e mit 32200 Kfz/24 Stunden belastet. Es ist unvorstellbar, dass die f&uuml;r den Umleitungsfall prognostizierte Verkehrsmenge von 33.000 bzw. 39.900 Kfz/24 Stunden auf diesem zweispurigen Abschnitt bew&auml;ltigt werden kann.<br />
 
Bereits jetzt ist in den Spitzenstunden die Leistungsgrenze erreicht bzw. teilweise &uuml;berschritten. Es w&auml;re somit unverantwortlich, den Umleitungsverkehr quasi ins Chaos hineinzusteuern.&ldquo;</em></p>
 
Bereits jetzt ist in den Spitzenstunden die Leistungsgrenze erreicht bzw. teilweise &uuml;berschritten. Es w&auml;re somit unverantwortlich, den Umleitungsverkehr quasi ins Chaos hineinzusteuern.&ldquo;</em></p>
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<p align="JUSTIFY">
Nach den Pl&auml;nen des Regierungspr&auml;sidiums soll nun trotzdem der gesamte Verkehr &uuml;ber die Westumgehung und die Stuttgarter Stra&szlig;e bzw. Johanniterstra&szlig;e umgeleitet&nbsp; werden. Um einen totalen Infarkt zu vermeiden, sind nun alle Beteiligten gefordert, die Umleitung so zu regeln, dass unn&ouml;tiger Verkehr auf der OD Schw&auml;bisch Hall vermieden wird. Anordnende Verkehrsbeh&ouml;rde f&uuml;r die gesamte Umleitungsbeschilderung ist das Landratsamt, weil sich die Baustelle in Unterm&uuml;nkheim befindet.</p>
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Nach den Pl&auml;nen des Regierungspr&auml;sidiums soll nun trotzdem der gesamte Verkehr &uuml;ber die Westumgehung und die Stuttgarter Stra&szlig;e bzw. Johanniterstra&szlig;e umgeleitet werden. Um einen totalen Infarkt zu vermeiden, sind nun alle Beteiligten gefordert, die Umleitung so zu regeln, dass unn&ouml;tiger Verkehr auf der OD Schw&auml;bisch Hall vermieden wird. Anordnende Verkehrsbeh&ouml;rde f&uuml;r die gesamte Umleitungsbeschilderung ist das Landratsamt, weil sich die Baustelle in Unterm&uuml;nkheim befindet.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Die Stadtverwaltung hat in verschiedenen Gespr&auml;chen verdeutlicht, dass der aus Osten &uuml;ber die L 1060 und die Ostumfahrung kommende Verkehr Richtung K&uuml;nzelsau &uuml;ber die L&nbsp;2218 und die BAB 6 von Wolpertshausen bis Kupferzell umgeleitet werden muss. Das schl&auml;gt auch das vom RP mit der Leistungsf&auml;higkeitsuntersuchung beauftragte B&uuml;ro MODUS CONSULT ULM vor. Die Bauleitung Schw&auml;bisch Hall des Regierungspr&auml;sidiums, das Polizeipr&auml;sidium Aalen und das Landratsamt lehnen dies jedoch im Augenblick u.a. mit der Begr&uuml;ndung ab, dass auf diesem Streckenabschnitt der BAB 6 zus&auml;tzlich zur bereits laufenden Sanierung der Kochertalbr&uuml;cke ab September auch noch eine Fahrbahndecken&shy;erneuerung geplant sei und die Verkehrsteilnehmer bei einer Umleitung &uuml;ber die BAB 6 &uuml;berfordert seien.</p>
 
Die Stadtverwaltung hat in verschiedenen Gespr&auml;chen verdeutlicht, dass der aus Osten &uuml;ber die L 1060 und die Ostumfahrung kommende Verkehr Richtung K&uuml;nzelsau &uuml;ber die L&nbsp;2218 und die BAB 6 von Wolpertshausen bis Kupferzell umgeleitet werden muss. Das schl&auml;gt auch das vom RP mit der Leistungsf&auml;higkeitsuntersuchung beauftragte B&uuml;ro MODUS CONSULT ULM vor. Die Bauleitung Schw&auml;bisch Hall des Regierungspr&auml;sidiums, das Polizeipr&auml;sidium Aalen und das Landratsamt lehnen dies jedoch im Augenblick u.a. mit der Begr&uuml;ndung ab, dass auf diesem Streckenabschnitt der BAB 6 zus&auml;tzlich zur bereits laufenden Sanierung der Kochertalbr&uuml;cke ab September auch noch eine Fahrbahndecken&shy;erneuerung geplant sei und die Verkehrsteilnehmer bei einer Umleitung &uuml;ber die BAB 6 &uuml;berfordert seien.</p>
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<p align="JUSTIFY">
Dies ist aus der Sicht der Stadt nicht nachvollziehbar und auch aus Gr&uuml;nden der &ouml;ffentlichen Sicherheit (insbesondere auch im Interesse eines funktionierenden Feuerwehr- und Rettungsdienstes) nicht akzeptabel. Es ist nicht zu verantworten und der &Ouml;ffentlichkeit nicht zu vermitteln, dass der in Schw&auml;bisch Hall ohnehin zu erwartende Stau auch noch durch unkoordinierte Bauma&szlig;nahmen vergr&ouml;&szlig;ert wird. Au&szlig;erdem ist es wichtig, auf den Umleitungsstrecken f&uuml;r einen geordneten&nbsp; und sicheren Verkehrsfluss zu sorgen, damit auch der &Ouml;PNV einschlie&szlig;lich der Sch&uuml;lerbef&ouml;rderung weiter funktionieren kann und der Weg f&uuml;r Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nicht blockiert wird.</p>
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Dies ist aus der Sicht der Stadt nicht nachvollziehbar und auch aus Gr&uuml;nden der &ouml;ffentlichen Sicherheit (insbesondere auch im Interesse eines funktionierenden Feuerwehr- und Rettungsdienstes) nicht akzeptabel. Es ist nicht zu verantworten und der &Ouml;ffentlichkeit nicht zu vermitteln, dass der in Schw&auml;bisch Hall ohnehin zu erwartende Stau auch noch durch unkoordinierte Bauma&szlig;nahmen vergr&ouml;&szlig;ert wird. Au&szlig;erdem ist es wichtig, auf den Umleitungsstrecken f&uuml;r einen geordneten und sicheren Verkehrsfluss zu sorgen, damit auch der &Ouml;PNV einschlie&szlig;lich der Sch&uuml;lerbef&ouml;rderung weiter funktionieren kann und der Weg f&uuml;r Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nicht blockiert wird.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Die Stadt kann nicht akzeptieren, dass der an der Ellwanger Stra&szlig;e bei der Bausparkasse vom Osten kommende Verkehr entgegen der jetzigen Wegweisung (die nach K&uuml;nzelsau rechts &uuml;ber die L 2218 f&uuml;hrt) nun w&auml;hrend der Vollsperrung durch die ohnehin &uuml;berlastete Stadt (Johanniterstra&szlig;e und Stuttgarter Stra&szlig;e) zur Westumgehung umgeleitet wird. Dieser Verkehr muss weiter &uuml;ber die L 2218 geleitet werden. F&uuml;r PKW besteht auch w&auml;hrend der Zeit der Vollsperrung der B 19 die M&ouml;glichkeit in Unterm&uuml;nkheim rechts in die L 1045 abzubiegen und &uuml;ber das Kochertal (Enslingen und Braunsbach) nach K&uuml;nzelsau zu fahren. Au&szlig;erdem steht f&uuml;r PKW die Verbindung von der L 2218 (Cr&ouml;ffelbacher Steige) &uuml;ber Geislingen zur Verf&uuml;gung. F&uuml;r LKW ist die Umleitung &uuml;ber die BAB 6 Anschlussstelle Wolpertshausen / Ausfahrt Kupferzell zumutbar.</p>
 
Die Stadt kann nicht akzeptieren, dass der an der Ellwanger Stra&szlig;e bei der Bausparkasse vom Osten kommende Verkehr entgegen der jetzigen Wegweisung (die nach K&uuml;nzelsau rechts &uuml;ber die L 2218 f&uuml;hrt) nun w&auml;hrend der Vollsperrung durch die ohnehin &uuml;berlastete Stadt (Johanniterstra&szlig;e und Stuttgarter Stra&szlig;e) zur Westumgehung umgeleitet wird. Dieser Verkehr muss weiter &uuml;ber die L 2218 geleitet werden. F&uuml;r PKW besteht auch w&auml;hrend der Zeit der Vollsperrung der B 19 die M&ouml;glichkeit in Unterm&uuml;nkheim rechts in die L 1045 abzubiegen und &uuml;ber das Kochertal (Enslingen und Braunsbach) nach K&uuml;nzelsau zu fahren. Au&szlig;erdem steht f&uuml;r PKW die Verbindung von der L 2218 (Cr&ouml;ffelbacher Steige) &uuml;ber Geislingen zur Verf&uuml;gung. F&uuml;r LKW ist die Umleitung &uuml;ber die BAB 6 Anschlussstelle Wolpertshausen / Ausfahrt Kupferzell zumutbar.</p>
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Bei Unf&auml;llen auf der BAB 6 wird bekanntlich der gesamte Autobahnverkehr &uuml;ber die Bedarfsumleitung durch Schw&auml;bisch Hall geleitet. Dies ist w&auml;hrend der Zeit der Vollsperrung der B 19 sinnlos, zumal der gesamte Verkehr in den Stau geleitet werden w&uuml;rde. Deshalb fordert die Stadt eine alternative Bedarfsumleitung n&ouml;rdlich der BAB 6. Da dies aufgrund der Engstelle in Braunsbach f&uuml;r LKW nicht funktioniert, muss dies wenigstens f&uuml;r die PKW so vorgesehen werden.</p>
 
Bei Unf&auml;llen auf der BAB 6 wird bekanntlich der gesamte Autobahnverkehr &uuml;ber die Bedarfsumleitung durch Schw&auml;bisch Hall geleitet. Dies ist w&auml;hrend der Zeit der Vollsperrung der B 19 sinnlos, zumal der gesamte Verkehr in den Stau geleitet werden w&uuml;rde. Deshalb fordert die Stadt eine alternative Bedarfsumleitung n&ouml;rdlich der BAB 6. Da dies aufgrund der Engstelle in Braunsbach f&uuml;r LKW nicht funktioniert, muss dies wenigstens f&uuml;r die PKW so vorgesehen werden.</p>
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S&auml;mtliche Ma&szlig;nahmen, die zur Bew&auml;ltigung des Verkehrs w&auml;hrend der Vollsperrung der B&nbsp;19 in Unterm&uuml;nkheim notwendig sind bzw. eventuell zus&auml;tzlich n&ouml;tig werden k&ouml;nnten, sind in der Anlage aufgelistet. Ein besonderes Augenmerk gilt dem &Ouml;PNV. Um insbesondere auch einen geordneten Sch&uuml;lerverkehr zu gew&auml;hrleisten, haben sich die Verkehrsunternehmen gemeinsam mit dem KreisVerkehr auf einen &bdquo;Baufahrplan&ldquo; verst&auml;ndigt.</p>
 
S&auml;mtliche Ma&szlig;nahmen, die zur Bew&auml;ltigung des Verkehrs w&auml;hrend der Vollsperrung der B&nbsp;19 in Unterm&uuml;nkheim notwendig sind bzw. eventuell zus&auml;tzlich n&ouml;tig werden k&ouml;nnten, sind in der Anlage aufgelistet. Ein besonderes Augenmerk gilt dem &Ouml;PNV. Um insbesondere auch einen geordneten Sch&uuml;lerverkehr zu gew&auml;hrleisten, haben sich die Verkehrsunternehmen gemeinsam mit dem KreisVerkehr auf einen &bdquo;Baufahrplan&ldquo; verst&auml;ndigt.</p>
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Alle Ma&szlig;nahmen wurden am 25.02.2015 im Verkehrsgespr&auml;ch gemeinsam mit dem Regierungspr&auml;sidium, dem Polizeipr&auml;sidium Aalen, den Verkehrsunternehmen und den betroffenen st&auml;dtischen Fachbereichen er&ouml;rtert. Mit Ausnahme der oben erw&auml;hnten Punkte und des lt. Nr. 6 beabsichtigten Lkw-Verbots auf den Kreisstra&szlig;en K 2567 und 2558 konnte Einvernehmen erzielt werden.</p>
 
Alle Ma&szlig;nahmen wurden am 25.02.2015 im Verkehrsgespr&auml;ch gemeinsam mit dem Regierungspr&auml;sidium, dem Polizeipr&auml;sidium Aalen, den Verkehrsunternehmen und den betroffenen st&auml;dtischen Fachbereichen er&ouml;rtert. Mit Ausnahme der oben erw&auml;hnten Punkte und des lt. Nr. 6 beabsichtigten Lkw-Verbots auf den Kreisstra&szlig;en K 2567 und 2558 konnte Einvernehmen erzielt werden.</p>
 
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Anlage 2: [[Media:15-65_Lplan2.pdf{{!}}Lageplan Ma&szlig;nahmenkatalog]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:15-65_Lplan2.pdf{{!}}Lageplan Ma&szlig;nahmenkatalog]]<br />
 
Anlage 3: [[Media:15-65_Lplan.pdf{{!}}Lageplan Schulweg SZW]]</p>
 
Anlage 3: [[Media:15-65_Lplan.pdf{{!}}Lageplan Schulweg SZW]]</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> stellt klar, dass es sich nicht um eine st&auml;dtische Ma&szlig;nahme, sondern um eine Bundesma&szlig;nahme handelt. Es wird eine schwierige Verkehrssituation entstehen, dem man h&auml;tte mit einem vierspurigen Ausbau der B 14/ B 19 begegnen k&ouml;nnen (Weilertunnel). Man hat nun versucht, im Vorfeld die Beeintr&auml;chtigungen so gering wie m&ouml;glich zu halten (verst&auml;rkter Bau von Abbiegespuren, Ver&auml;nderungen von Ampelschaltungen sowie Ver&auml;nderungen im &Ouml;PNV). Die Stadtverwaltung ist bem&uuml;ht, den Verkehr bestm&ouml;glich am Laufen zu halten - auch im Hinblick auf die Bedeutung von Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen (Ampelaufhebung Scharfes Eck).</p>
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<u>Stadtrat Rempp</u> sieht die Ma&szlig;nahme 4.3 (Verlegung der Fu&szlig;g&auml;ngerfurt am SZW) kritisch. Er sieht den Mehrnutzen f&uuml;r den Autoverkehr f&uuml;r gering - bei gleichzeitiger erh&ouml;hter Gefahr f&uuml;r fahrradfahrende Kinder.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> meint, man h&auml;tte die Sperrung in Unterm&uuml;nkheim zum Anlass nehmen k&ouml;nnen, vermehrt alternative Fortbewegungsmittel zu forcieren. Eine Chance, alternative Fortbewegungsmittel in den Fokus zu r&uuml;cken, wurde vertan.</p>
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<u>Stadtrat Preisendanz</u> sieht die Gefahr, dass zum einen Sch&uuml;lerinnen/ Sch&uuml;ler unkoordiniert am bisherigen Ampelstandort die Fahrbahn &uuml;berqueren und zus&auml;tzlich noch der regul&auml;re Fu&szlig;g&auml;ngerverkehr mittels verlegter Fu&szlig;g&auml;ngerfurt hinzukommt - dies w&uuml;rde bedeuten, dass die Autofahrerinnen/ -fahrer zweimal anhalten m&uuml;ssen.</p>
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<u>Stadtrat Weber</u> h&auml;lt die Vergr&ouml;&szlig;erung der Staufl&auml;che und die Verlegung der Fu&szlig;g&auml;ngerampel f&uuml;r sinnvoll - auf diese Weise kann der Kreisverkehr weiter arbeiten, auch wenn die Ampel auf Rot steht.</p>
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Dem pflichtet <u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink</u> bei: Es ist angedacht, die Fu&szlig;g&auml;ngerfurt dauerhaft in Richtung Bibersfeld zu verschieben.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> legt Wert darauf, dass Menschen, die im Verhalten im Stra&szlig;enverkehr nicht so ge&uuml;bt sind, Alternativen angeboten werden.</p>
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<u>Stadtrat Wanner</u> bittet, neben der Verlegung der Fu&szlig;g&auml;ngerfurt auch die Gr&uuml;nphase f&uuml;r Fu&szlig;g&auml;nger zu verl&auml;ngern.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin H&auml;rterich</u> hinterfragt, ob die Ma&szlig;nahme 2.2 (Einbahnregelung in der n&ouml;rdlichen Salinenstra&szlig;e) mit den Rettungskr&auml;ften des DRK abgestimmt ist.</p>
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<u>Stellvertretender Fachbereichleiter B&uuml;rgerdienste &amp; Ordnung Hoben</u> erl&auml;utert, dass die Umsetzung dieser Ma&szlig;nahme noch nicht abschlie&szlig;end entschieden ist.</p>
 
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Den vorgesehenen Ma&szlig;nahmen wird zugestimmt.</p>
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Den vorgesehenen Ma&szlig;nahmen wird zugestimmt.<br />
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(25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 7 Enthaltungen)</p>
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[[Category:Startdate|2015-03-18]]
 
[[Category:Startdate|2015-03-18]]

Aktuelle Version vom 24. April 2015, 09:01 Uhr

Sachvortrag:

In Untermünkheim steht bekanntlich die Erneuerung der Sperbersbachbrücke im Zuge der B 19 in der Ortsdurchfahrt an. Es handelt sich um eine Verdolung, die auf einer Länge von ca. 180 m zwischen den Einmündungen der L 1045 nach Enslingen und der K 2575 nach Wittighausen unter der B 19 verläuft. Nach dem Planfeststellungsbeschluss des Regierungs­präsidiums lässt die Baumaßnahme keinen Aufschub zu. Sie soll im April begonnen werden und erfordert dann ab Anfang/Mitte Mai 2015 bis November 2015 eine Vollsperrung der B 19.

Nachdem der Weilertunnel - entgegen der ausdrücklichen Forderung der Stadt Schwäbisch Hall - nicht vor dieser Baumaßnahme realisiert wird, muss der Verkehr über die überlastete zweispurige B 14/19 durch Schwäbisch Hall umgeleitet werden.
Dazu hat die Stadt Schwäbisch Hall im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wie folgt Stellung genommen:

Die Leistungsfähigkeitsuntersuchung von Modus Consult Ulm prognostiziert im Fall der Umleitung eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens zwischen rund 6.200 und 7.700 Kfz/24 Stunden im Zuge der Stuttgarter Straße und zwischen rund 5.600 und 6.200 Kfz/24 Stunden im Zuge der Johanniterstraße.
Speziell der Straßenabschnitt, auf dem die beiden Bundesstraßen 14 und 19 noch auf 2 Spuren verlaufen, bildet ein Nadelöhr. Davor und danach ist die B 14/19 bereits 4-spurig ausgebaut und entsprechend leistungsfähig. Das Nadelöhr der Johanniterstraße ist bereits bisher mit einem Verkehrsaufkommen von 26.700 Kfz/24, das der Stuttgarter Straße mit 32200 Kfz/24 Stunden belastet. Es ist unvorstellbar, dass die für den Umleitungsfall prognostizierte Verkehrsmenge von 33.000 bzw. 39.900 Kfz/24 Stunden auf diesem zweispurigen Abschnitt bewältigt werden kann.
Bereits jetzt ist in den Spitzenstunden die Leistungsgrenze erreicht bzw. teilweise überschritten. Es wäre somit unverantwortlich, den Umleitungsverkehr quasi ins Chaos hineinzusteuern.“

Nach den Plänen des Regierungspräsidiums soll nun trotzdem der gesamte Verkehr über die Westumgehung und die Stuttgarter Straße bzw. Johanniterstraße umgeleitet werden. Um einen totalen Infarkt zu vermeiden, sind nun alle Beteiligten gefordert, die Umleitung so zu regeln, dass unnötiger Verkehr auf der OD Schwäbisch Hall vermieden wird. Anordnende Verkehrsbehörde für die gesamte Umleitungsbeschilderung ist das Landratsamt, weil sich die Baustelle in Untermünkheim befindet.

Die Stadtverwaltung hat in verschiedenen Gesprächen verdeutlicht, dass der aus Osten über die L 1060 und die Ostumfahrung kommende Verkehr Richtung Künzelsau über die L 2218 und die BAB 6 von Wolpertshausen bis Kupferzell umgeleitet werden muss. Das schlägt auch das vom RP mit der Leistungsfähigkeitsuntersuchung beauftragte Büro MODUS CONSULT ULM vor. Die Bauleitung Schwäbisch Hall des Regierungspräsidiums, das Polizeipräsidium Aalen und das Landratsamt lehnen dies jedoch im Augenblick u.a. mit der Begründung ab, dass auf diesem Streckenabschnitt der BAB 6 zusätzlich zur bereits laufenden Sanierung der Kochertalbrücke ab September auch noch eine Fahrbahndecken­erneuerung geplant sei und die Verkehrsteilnehmer bei einer Umleitung über die BAB 6 überfordert seien.

Dies ist aus der Sicht der Stadt nicht nachvollziehbar und auch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit (insbesondere auch im Interesse eines funktionierenden Feuerwehr- und Rettungsdienstes) nicht akzeptabel. Es ist nicht zu verantworten und der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, dass der in Schwäbisch Hall ohnehin zu erwartende Stau auch noch durch unkoordinierte Baumaßnahmen vergrößert wird. Außerdem ist es wichtig, auf den Umleitungsstrecken für einen geordneten und sicheren Verkehrsfluss zu sorgen, damit auch der ÖPNV einschließlich der Schülerbeförderung weiter funktionieren kann und der Weg für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nicht blockiert wird.

Die Stadt kann nicht akzeptieren, dass der an der Ellwanger Straße bei der Bausparkasse vom Osten kommende Verkehr entgegen der jetzigen Wegweisung (die nach Künzelsau rechts über die L 2218 führt) nun während der Vollsperrung durch die ohnehin überlastete Stadt (Johanniterstraße und Stuttgarter Straße) zur Westumgehung umgeleitet wird. Dieser Verkehr muss weiter über die L 2218 geleitet werden. Für PKW besteht auch während der Zeit der Vollsperrung der B 19 die Möglichkeit in Untermünkheim rechts in die L 1045 abzubiegen und über das Kochertal (Enslingen und Braunsbach) nach Künzelsau zu fahren. Außerdem steht für PKW die Verbindung von der L 2218 (Cröffelbacher Steige) über Geislingen zur Verfügung. Für LKW ist die Umleitung über die BAB 6 Anschlussstelle Wolpertshausen / Ausfahrt Kupferzell zumutbar.

Bei Unfällen auf der BAB 6 wird bekanntlich der gesamte Autobahnverkehr über die Bedarfsumleitung durch Schwäbisch Hall geleitet. Dies ist während der Zeit der Vollsperrung der B 19 sinnlos, zumal der gesamte Verkehr in den Stau geleitet werden würde. Deshalb fordert die Stadt eine alternative Bedarfsumleitung nördlich der BAB 6. Da dies aufgrund der Engstelle in Braunsbach für LKW nicht funktioniert, muss dies wenigstens für die PKW so vorgesehen werden.

Sämtliche Maßnahmen, die zur Bewältigung des Verkehrs während der Vollsperrung der B 19 in Untermünkheim notwendig sind bzw. eventuell zusätzlich nötig werden könnten, sind in der Anlage aufgelistet. Ein besonderes Augenmerk gilt dem ÖPNV. Um insbesondere auch einen geordneten Schülerverkehr zu gewährleisten, haben sich die Verkehrsunternehmen gemeinsam mit dem KreisVerkehr auf einen „Baufahrplan“ verständigt.

Alle Maßnahmen wurden am 25.02.2015 im Verkehrsgespräch gemeinsam mit dem Regierungspräsidium, dem Polizeipräsidium Aalen, den Verkehrsunternehmen und den betroffenen städtischen Fachbereichen erörtert. Mit Ausnahme der oben erwähnten Punkte und des lt. Nr. 6 beabsichtigten Lkw-Verbots auf den Kreisstraßen K 2567 und 2558 konnte Einvernehmen erzielt werden.

Anlage 1: Maßnahmenkatalog neu
Anlage 2: Lageplan Maßnahmenkatalog
Anlage 3: Lageplan Schulweg SZW

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass es sich nicht um eine städtische Maßnahme, sondern um eine Bundesmaßnahme handelt. Es wird eine schwierige Verkehrssituation entstehen, dem man hätte mit einem vierspurigen Ausbau der B 14/ B 19 begegnen können (Weilertunnel). Man hat nun versucht, im Vorfeld die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten (verstärkter Bau von Abbiegespuren, Veränderungen von Ampelschaltungen sowie Veränderungen im ÖPNV). Die Stadtverwaltung ist bemüht, den Verkehr bestmöglich am Laufen zu halten - auch im Hinblick auf die Bedeutung von Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen (Ampelaufhebung Scharfes Eck).

Stadtrat Rempp sieht die Maßnahme 4.3 (Verlegung der Fußgängerfurt am SZW) kritisch. Er sieht den Mehrnutzen für den Autoverkehr für gering - bei gleichzeitiger erhöhter Gefahr für fahrradfahrende Kinder.

Stadträtin Niemann meint, man hätte die Sperrung in Untermünkheim zum Anlass nehmen können, vermehrt alternative Fortbewegungsmittel zu forcieren. Eine Chance, alternative Fortbewegungsmittel in den Fokus zu rücken, wurde vertan.

Stadtrat Preisendanz sieht die Gefahr, dass zum einen Schülerinnen/ Schüler unkoordiniert am bisherigen Ampelstandort die Fahrbahn überqueren und zusätzlich noch der reguläre Fußgängerverkehr mittels verlegter Fußgängerfurt hinzukommt - dies würde bedeuten, dass die Autofahrerinnen/ -fahrer zweimal anhalten müssen.

Stadtrat Weber hält die Vergrößerung der Staufläche und die Verlegung der Fußgängerampel für sinnvoll - auf diese Weise kann der Kreisverkehr weiter arbeiten, auch wenn die Ampel auf Rot steht.

Dem pflichtet Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink bei: Es ist angedacht, die Fußgängerfurt dauerhaft in Richtung Bibersfeld zu verschieben.

Oberbürgermeister Pelgrim legt Wert darauf, dass Menschen, die im Verhalten im Straßenverkehr nicht so geübt sind, Alternativen angeboten werden.

Stadtrat Wanner bittet, neben der Verlegung der Fußgängerfurt auch die Grünphase für Fußgänger zu verlängern.

Stadträtin Härterich hinterfragt, ob die Maßnahme 2.2 (Einbahnregelung in der nördlichen Salinenstraße) mit den Rettungskräften des DRK abgestimmt ist.

Stellvertretender Fachbereichleiter Bürgerdienste & Ordnung Hoben erläutert, dass die Umsetzung dieser Maßnahme noch nicht abschließend entschieden ist.

Beschluss:

Den vorgesehenen Maßnahmen wird zugestimmt.
(25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 7 Enthaltungen)

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