§ 1 - Abgrenzung des Geschäftskreises der Ersten Bürgermeisterin/ des Ersten Bürgermeisters und Stellenausschreibung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Gemäß § 11 Ziffer 1 Hauptsatzung ist bei der Stadt Schwäbisch Hall nach § 49 GO eine Erste Beigeordnete / ein Erster Beigeordneter zu bestellen. Nachdem Herr Bernd Stadel zum 01.08.2008 zur Stadt Heidelberg gewechselt hat, sollte die Wiederbesetzung der Stelle einer ersten Beigeordneten / eines ersten Beigeordneten schnellstmöglich erfolgen.

Aus § 50 Abs. 3 S.2 GO ergibt sich, dass die Stelle einer Beigeordneten / eines Beigeordneten mindestens 2 Monate vor ihrer Besetzung öffentlich ausgeschrieben werden muss.

Die Abgrenzung des Geschäftskreises der Ersten Beigeordneten / des Ersten Beigeordneten erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 letzter Halbsatz GO durch den Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat.

Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Schwäbisch Hall zukünftig nur eine Beigeordnete / einen Beigeordneten haben wird, stellt sich hinsichtlich des Geschäftskreises die Frage ob ein „klassischer“ Geschäftskreis wie z. B. Finanzen oder Baubereich gewählt werden sollte oder ob in Anbetracht der sich ändernden Verhältnisse und zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Stadt, der Arbeitsteilung innerhalb der Verwaltung sowie unter Berücksichtigung der Wahl einer Ersten Bürgermeisterin / eines Ersten Bürgermeisters eine neue Schwerpunktsetzung und somit ein völliger Neuzuschnitt des Geschäftskreises vorgenommen werden sollte.

Die Verwaltung schlägt nach Abwägung aller Vor- und Nachteile vor, den Geschäftskreis der neuen Ersten Beigeordneten / des neuen Ersten Beigeordneten neu zu gestalten. Die Verwaltung geht davon aus, dass zukünftig ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt der Stadt, schon aufgrund der demographischen Entwicklungen, der Anforderungen an die zunehmende Globalisierung der Gesellschaft und dem internationalen Wettbewerb in den Bereichen Bildung, Soziales und Ehrenamt/Vereinswesen liegen wird. Erste Weichenstellungen sind zum Beispiel durch die Einrichtung einer Abteilung für schulische und außerschulische Bildungseinrichtungen und den fortwährenden Ausbau der Angebote in den Tageseinrichtungen für Kinder etc. erfolgt.

Weiterhin hatte und hat die Kulturarbeit in der Stadt eine hohen Stellenwert. Die Kultureinrichtungen der Stadt haben wie die Bildungseinrichtungen eine überregionale Ausstrahlung und sind zusammen mit den Bildungseinrichtungen ein wichtiger Faktor für die Lebens- und Wohnqualität in Schwäbisch Hall.

Um der Bedeutung der/des zu wählenden Beigeordneten Rechnung zu tragen, ist beabsichtigt, auch die Zuständigkeit für die Teilorte sowie den Aufgabenbereich des Fachbereichs Bürgerdienste & Ordnung einschließlich des Feuerwehrwesens im Geschäftskreis der Ersten Bürgermeisterin / des Ersten Bürgermeisters zu verankern.

Der Geschäftskreis der Ersten Bürgermeisterin /des Ersten Bürgermeisters würde demnach zukünftig folgende Aufgabenbereiche umfassen:

  • Fachbereich Jugend Schule und Soziales
  • Fachbereich Kultureinrichtungen
  • Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung mit Feuerwehrangelegenheiten
  • Teilorte
  • Volkshochschule
  • Hohenloher Freilandmuseum
  • Feuerwehrmuseum

Diese Tätigkeit erfordert eine qualifizierte Persönlichkeit mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in den Bereichen Verwaltung, Pädagogik, Kultur- oder Sozialwesen sowie Verwaltungs- und Führungserfahrung in einigen der genannten Aufgabengebieten.

Der Bereich der Bauverwaltung wird zukünftig organisatorisch dem Dezernat des Oberbürgermeisters zugeordnet. Das Personal und die Leitung des Fachbereiches sind gut qualifiziert und motiviert, so dass eine kontinuierliche und qualitative bauliche Weiterentwicklung der Stadt gewährleistet ist. In Anbetracht der damit verbundenen höheren Verantwortung für den Leiter des Fachbereiches Planen und Bauen sollte die Eingruppierung der Stelle zukünftig nach Entgeltgruppe 15 erfolgen.

Die Zuständigkeit für die Fachbereiche Hauptverwaltung und Finanzen sowie der städtischen Tochterunternehmen soll wie in den vergangenen Jahren im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters verbleiben, zumal die Leitung des Fachbereiches Finanzen qualifiziert besetzt werden konnte und deren Eingruppierung und Stellenausschreibung vor dem Hintergrund einer eigenständigen Aufgabenwahrnehmung erfolgte. Ferner ist daran gedacht, in einem weiteren Schritt die Verantwortung der Geschäftsführung des Oberbürgermeisters für die SHB auf den Leiter des Fachbereichs Finanzen zu übertragen.

Anlage 1: Ausschreibungstext

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Abgrenzung des Geschäftskreises für die Erste Beigeordnete / den Ersten Beigeordneten zu.
  2. Der Gemeinderat stimmt dem Ausschreibungstext gemäß Anlage 1 zu.


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