§ 167 - Abgrenzung des Geschäftskreises der Ersten Bürgermeisterin/ des Ersten Bürgermeisters und Stellenausschreibung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Gemäß § 11 Ziffer 1 Hauptsatzung ist bei der Stadt Schwäbisch Hall nach § 49 GO eine Erste Beigeordnete/ ein Erster Beigeordneter zu bestellen. Nachdem Erster Bürgermeister Bernd Stadel zum 01.08.2008 zur Stadt Heidelberg gewechselt hat, sollte die Wiederbesetzung der Stelle schnellstmöglich erfolgen. Aus § 50 Abs. 3 S. 2 GO ergibt sich, dass sie mindestens 2 Monate vor ihrer Besetzung öffentlich ausgeschrieben werden muss. Die Abgrenzung des Geschäftskreises erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 letzter Halbsatz GO durch den Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat. Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Schwäbisch Hall künftig nur eine Beigeordnete/ einen Beigeordneten haben wird, stellt sich hinsichtlich des Geschäftskreises die Frage, ob ein „klassischer“ Geschäftskreis wie z. B. Finanzen oder Baubereich gewählt werden sollte oder ob in Anbetracht der sich ändernden Verhältnisse und zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Stadt, der Arbeitsteilung innerhalb der Verwaltung sowie unter Berücksichtigung der Wahl einer Ersten Bürgermeisterin/ eines Ersten Bürgermeisters eine neue Schwerpunktsetzung und somit der völlig neue Zuschnitt des Geschäftskreises vorgenommen wird. Die Verwaltung schlägt nach Abwägung aller Vor- und Nachteile vor, den Geschäftskreis neu zu gestalten. Sie geht davon aus, dass zukünftig ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt, schon aufgrund der demographischen Entwicklung, der Anforderungen an die zunehmende Globalisierung der Gesellschaft und dem internationalen Wettbewerb in den Bereichen Bildung, Soziales und Ehrenamt/Vereinswesen liegen wird. Erste Weichenstellungen sind zum Beispiel durch die Einrichtung einer Abteilung für schulische und außerschulische Bildungseinrichtungen und den fortwährenden Ausbau der Angebote in den Tageseinrichtungen für Kinder erfolgt. Ferner hatte und hat die Kulturarbeit eine hohen Stellenwert. Die Kultureinrichtungen der Stadt haben - wie die Bildungseinrichtungen - eine überregionale Ausstrahlung und sind zusammen ein wichtiger Faktor für die Lebens- und Wohnqualität in Schwäbisch Hall. Um der Bedeutung der/des zu wählenden Beigeordneten Rechnung zu tragen, ist beabsichtigt, auch die Zuständigkeit für die Teilorte sowie den Aufgabenbereich des Fachbereichs Bürgerdienste & Ordnung einschließlich des Feuerwehrwesens in ihrem/ seinem Geschäftskreis zu verankern. Dieser würde demnach künftig folgende Aufgabengebiete umfassen: * Fachbereich Jugend, Schule & Soziales
* Fachbereich Kultureinrichtungen
* Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung mit Feuerwehrangelegenheiten
* Teilorte
* Volkshochschule
* Hohenloher Freilandmuseum
* Feuerwehrmuseum
Diese erfordern eine qualifizierte Persönlichkeit mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in den Bereichen Verwaltung, Pädagogik, Kultur- oder Sozialwesen sowie Verwaltungs- und Führungserfahrung in einigen der genannten Aufgabengebiete. Die Bauverwaltung wird organisatorisch dem Dezernat des Oberbürgermeisters zugeordnet. Das Personal und die Leitung dieses Fachbereichs sind gut qualifiziert und motiviert, so dass eine kontinuierliche und qualitativ gute bauliche Weiterentwicklung der Stadt gewährleistet ist. In Anbetracht der damit verbundenen höheren Verantwortung für den Leiter des Fachbereiches Planen und Bauen sollte die Eingruppierung der Stelle künftig nach Entgeltgruppe 15 erfolgen. Die Zuständigkeit für die Fachbereiche Hauptverwaltung und Finanzen sowie die städtischen Tochterunternehmen soll wie in den vergangenen Jahren im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters bleiben, zumal die Leitung der Finanzverwaltung qualifiziert besetzt werden konnte und deren Eingruppierung und Stellenausschreibung vor dem Hintergrund einer eigenständigen Aufgabenwahrnehmung erfolgte. Ferner ist daran gedacht, in einem weiteren Schritt die Verantwortung der Geschäftsführung des Oberbürgermeisters für die SHB auf den Leiter des Fachbereichs Finanzen zu übertragen.

Anlage: Ausschreibungstext

Stadträtin Rabe teilt mit, dass die Finanzlage der Stadt so kritisch und die Verschachtelung des Haushalts mit den städtischen Gesellschaften so komplex sei, dass diese Aufgabe von einem absoluten Finanzfachmann bewältigt werden müsse, der nur diesen Bereich abdecke.
Für den jetzt von der Verwaltung vorgesehenen neuen Zuschnitt habe man sehr gute und geeignete Fachkräfte, denen keine Beigeordnete/ kein Beigeordneter vorgesetzt zu werden brauche. Hierfür eine Bürgermeisterin/ einen Bürgermeister einzustellen, halte sie für herausgeworfenes Geld, da man sich einen „Grüß-Gott-Onkel“ nicht leisten könne.

Stadtrat Vogt weist in diesem Zusammenhang auf ein erhebliches anderes Problem hin, nämlich die große Kompetenz und das Fachwissen des in einigen Monaten in den Ruhestand tretenden Hartmut Pawlitzki zu ersetzen.
Er gibt folgende Stellungnahme ab: (siehe Anlage)

Lt. Stadtrat Baumann sei die FWV-Fraktion für den Verwaltungsantrag. Schließlich wäre der Oberbürgermeister für das Personal verantwortlich und müsse wissen, wo er Entlastung brauche und wo nicht.
Das bürgernahe Element werde für wichtig gehalten.

Stadträtin Herrmann spricht sich für einen klassischen Verwaltungsaufbau und eine Nachfolgerin/ einen Nachfolger des Ersten Beigeordneten aus, der die Verantwortung für riskante Projekte der Stadt übernehmen könne.
Sie sei ebenfalls gegen einen „Grüß-Gott-Onkel“.

Stadtrat Preisendanz gönne dem Oberbürgermeister Entlastung, die dieser aber nicht im Finanzbereich brauche. Er plädiert deshalb ebenfalls für den Verwaltungsantrag.

Stadträtin Parpart ist zwar für den Verwaltungsvorschlag, zudem gehöre i. E. aber auch der Bereich Planen & Bauen, wofür Schwäbisch Hall einen kompetenten Fachmann benötige.

Beschluss:

# Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Abgrenzung des Geschäftskreises für die Erste Beigeordnete/ den Ersten Beigeordneten zu. # Der vorgesehene Ausschreibungstext wird genehmigt. (23 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen)

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