6902235/meetingminutes/9505137/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Version vom 25. Januar 2016, 11:18 Uhr

Sachvortrag:

Am 26.10.2015 wurde die städtische Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan für die Jahre 2016/2017 sowie integrierter Mittelfristiger Finanzplanung bis 2020 im Gemeinderat eingebracht. Die Erläuterung des Zahlenwerks durch die Verwaltung fand in nichtöffentlicher Sitzung am 28.10.2015 statt.

In der Gemeinderatssitzung am 18.11.2015 haben die Fraktionen des Gemeinderats ihre Änderungsanträge gestellt. Über diese wurde sodann in der Sitzung am 02.12.2015 beraten und abgestimmt.

Die beschlossenen Änderungen wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich in die Haushaltsplanung eingearbeitet und haben zu verschiedenen Änderungen geführt. Diese sind in Anlage 1 aufgeführt. Darüber hinaus sind dort auch die Änderungen aufgrund der Aktualisierung des Kommunalen Finanzausgleichs sowie die Anpassung der Aufwendungen für den Eigenbetrieb Werkhof aufgelistet (wie in der GR-Sitzung am 18.11.2015 bekanntgegeben).

Aus den Änderungen ergibt sich eine neue Haushaltssatzung (s. Anlage 2) sowie ein geänderter Gesamtergebnishaushalt (s. Anlage 3) und Gesamtfinanzhaushalt (s. Anlage 4).

Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Werkhof, Friedhöfe und Touristik und Marketing wurden am 9. November 2015 im Verwaltungs- und Finanzausschuss bzw. am 18.11.2015 im Gemeinderat eingebracht und beraten.

Anlage 1: Änderungen DHH 2016/2017
Anlage 2: Neue Haushaltssatzung 2016/2017 (aufgrund Änderungen)
Anlage 3 und 4: Geänderter Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzhaushalt

Anlage 5: Haushaltsrede CDU

Anlage 6: Haushaltsrede SPD

Anlage 7: Haushaltsrede Bündnis 90/Die Grünen

Anlage 8: Haushaltsrede FWV

Anlage 9: Haushaltsrede FDP

 

Beschluss:

  1. Den Änderungen des Ergebnis- und Finanzhaushalts 2016/2017 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2018 bis 2020 wird wie in Anlage 1 aufgelistet zugestimmt. Die Änderungen wurden in den Haushalts- sowie den Stellenplan eingearbeitet.
  2. Die Haushaltssatzung 2016/2017 (s. Anlage 2) einschließlich Haushalts-und Stellenplan sowie Mittelfristiger Finanzplanung 2018 bis 2020 wird beschlossen.
  3. Der Auszahlung der Zuschüsse, die in der Anlage 5 zum Haushalt explizit aufgeführt sind, wird zugestimmt.
  4. Der Budgetierungsrichtlinie, die eine höhere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der einzelnen Haushaltsplanansätze innerhalb eines Budgets regelt, wird zugestimmt.
Meine Werkzeuge