6902229/meetingminutes/9467002/paragraph

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Am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/7902237/meetingminutes/7902244/paragraph 01.07.2015] wurde dem Gemeinderat ein Konzept zur Aufwertung und Revitalisierung des Kocherufers zwischen dem Wehr an der Salinenstra&szlig;e und der Friedensbr&uuml;cke vorgestellt. Der Gemeinderat hat einer naturnahen Ufergestaltung einstimmig zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Planung fortzuf&uuml;hren und mit einer fortgeschriebenen Kostenermittlung erneut vorzulegen.</p>
 
Am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/7902237/meetingminutes/7902244/paragraph 01.07.2015] wurde dem Gemeinderat ein Konzept zur Aufwertung und Revitalisierung des Kocherufers zwischen dem Wehr an der Salinenstra&szlig;e und der Friedensbr&uuml;cke vorgestellt. Der Gemeinderat hat einer naturnahen Ufergestaltung einstimmig zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Planung fortzuf&uuml;hren und mit einer fortgeschriebenen Kostenermittlung erneut vorzulegen.</p>
 
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Im Zuge der weiteren Planung hat das beauftragte Landschaftsarchitekturb&uuml;ro Geitz &amp; Partner aus Stuttgart zwischenzeitlich eine Vorentwurfsplanung erstellt. Diese enth&auml;lt neben den schon im Gemeinderat am 01.07.2015 beschriebenen Planungs&uuml;berlegungen im Bereich der Weilerwiese auch eine neue Fischaufstiegsanlage am Dreim&uuml;hlenwehr, da neben gew&auml;sserstrukturierenden Einbauten in der Kochersohle eine optimierte Fischauf- und -abstiegsanlage am Dreim&uuml;hlenwehr die Lebensr&auml;ume und Wanderstrecken der wassergebundenen Lebewesen wesentlich verbessern w&uuml;rde.</p>
 
Im Zuge der weiteren Planung hat das beauftragte Landschaftsarchitekturb&uuml;ro Geitz &amp; Partner aus Stuttgart zwischenzeitlich eine Vorentwurfsplanung erstellt. Diese enth&auml;lt neben den schon im Gemeinderat am 01.07.2015 beschriebenen Planungs&uuml;berlegungen im Bereich der Weilerwiese auch eine neue Fischaufstiegsanlage am Dreim&uuml;hlenwehr, da neben gew&auml;sserstrukturierenden Einbauten in der Kochersohle eine optimierte Fischauf- und -abstiegsanlage am Dreim&uuml;hlenwehr die Lebensr&auml;ume und Wanderstrecken der wassergebundenen Lebewesen wesentlich verbessern w&uuml;rde.</p>
 
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Bislang, und dies wurde auch im o.g. Gemeinderat so kommuniziert, war davon ausgegangen worden, dass die Zust&auml;ndigkeit f&uuml;r eine Fischaufstiegsanlage in der Zust&auml;ndigkeit des Kraftwerksbetreibers liegt. Bei der &Uuml;berpr&uuml;fung und Recherche der Eigentumsverh&auml;ltnisse am Dreim&uuml;hlenwehr hat sich allerdings herausgestellt, dass nicht die Stadtwerke als Betreiberin des Kraftwerkes, sondern die Stadt f&uuml;r die Wehranlage unterhaltungspflichtig ist. Das bedeutet, dass f&uuml;r die eventuelle Erstellung einer nach der Wasserrahmenrichtlinie der EU geforderten Fischaufstiegsanlage die Stadt selbst zust&auml;ndig w&auml;re. Verschiedene Vorgespr&auml;che mit der Fischereibeh&ouml;rde des Regierungspr&auml;sidiums ergaben die Einsch&auml;tzung, dass die am Kraftwerksgeb&auml;ude vorhandene Fischtreppe unter heutigen Gesichtspunkten nicht funktionsf&auml;hig ist und den derzeitigen Anforderungen an Fischaufstiegsanlagen in keiner Weise gerecht wird. Das B&uuml;ro Geitz &amp; Partner hat daraufhin unterschiedliche Ausbau- und Standortvarianten einer Fischaufstiegsanlage gepr&uuml;ft und die Planung um einen &ouml;kologisch optimiertes Rauhgerinne mit St&ouml;rsteinen erg&auml;nzt.</p>
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Bislang - dies wurde auch im o. g. Gemeinderat so kommuniziert - war davon ausgegangen worden, dass die Zust&auml;ndigkeit f&uuml;r eine Fischaufstiegsanlage in der Zust&auml;ndigkeit des Kraftwerksbetreibers liegt. Bei der &Uuml;berpr&uuml;fung und Recherche der Eigentumsverh&auml;ltnisse am Dreim&uuml;hlenwehr hat sich allerdings herausgestellt, dass nicht die Stadtwerke als Betreiberin des Kraftwerkes, sondern die Stadt f&uuml;r die Wehranlage unterhaltungspflichtig ist. Das bedeutet, dass f&uuml;r die eventuelle Erstellung einer nach der Wasserrahmenrichtlinie der EU geforderten Fischaufstiegsanlage die Stadt selbst zust&auml;ndig w&auml;re. Verschiedene Vorgespr&auml;che mit der Fischereibeh&ouml;rde des Regierungspr&auml;sidiums ergaben die Einsch&auml;tzung, dass die am Kraftwerksgeb&auml;ude vorhandene Fischtreppe unter heutigen Gesichtspunkten nicht funktionsf&auml;hig ist und den derzeitigen Anforderungen an Fischaufstiegsanlagen in keiner Weise gerecht wird. Das B&uuml;ro Geitz &amp; Partner hat daraufhin unterschiedliche Ausbau- und Standortvarianten einer Fischaufstiegsanlage gepr&uuml;ft und die Planung um einen &ouml;kologisch optimiertes Rauhgerinne mit St&ouml;rsteinen erg&auml;nzt.</p>
 
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<u>Kostenermittlung</u><br />
 
<u>Kostenermittlung</u><br />
Wie vom Gemeinderat beauftragt, wurde die Kostenermittlung fortgef&uuml;hrt und ein den aktuellen Planungen angepasster Kostenrahmen ermittelt. Die Planungen beinhalten eine Vergr&ouml;&szlig;erung der entstehenden Kocherinsel oberhalb der Friedensbr&uuml;cke mit den entsprechenden Sicherungsbauten, eine auskragende Aussichtsterasse oberhalb des Lappeenrantasteges, Sicherungen des Prallufers an der Salinenstra&szlig;e sowie diverse Baustelleneinrichtungen und -zufahrten. Gemeinsam mit den Kosten f&uuml;r eine Fischaufstiegsanlage belaufen sich die aktualisierten Gesamtbruttokosten auf ca. 2.970.000 &euro;.</p>
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Wie vom Gemeinderat beauftragt, wurde die Kostenermittlung fortgef&uuml;hrt und ein den aktuellen Planungen angepasster Kostenrahmen ermittelt. Die Planungen beinhalten eine Vergr&ouml;&szlig;erung der entstehenden Kocherinsel oberhalb der Friedensbr&uuml;cke mit den entsprechenden Sicherungsbauten, eine auskragende Aussichtsterrasse oberhalb des Lappeenranta-Steges, Sicherungen des Prallufers an der Salinenstra&szlig;e sowie diverse Baustelleneinrichtungen und -zufahrten. Gemeinsam mit den Kosten f&uuml;r eine Fischaufstiegsanlage belaufen sich die aktualisierten Gesamtbruttokosten auf ca. 2.970.000 &euro;.<br />
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<strong>Kostensch&auml;tzung (Stand 15.6.2015)</strong></p>
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<u>Kostensch&auml;tzung</u> (Stand 15.06.2015)</p>
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<u>ca. 25.850,00 &euro; brutto</u></p>
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<strong>Kostensch&auml;tzung (Stand 22.10.2015)</strong></p>
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<u>Kostensch&auml;tzung</u> (Stand 22.10.2015)</p>
 
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<u>Planungsleistungen</u></p>
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Planungsleistungen</p>
 
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<u>ca. 325.837,00 &euro; brutto</u></p>
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ca. 325.837,00 &euro; brutto</p>
 
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<u>F&ouml;rderung:</u><br />
 
<u>F&ouml;rderung:</u><br />
In der Vorlage f&uuml;r den Gemeinderat am 01.07.2015 war die Verwaltung davon ausgegangen, dass die wasserbaulichen Ma&szlig;nahmen mit mindestens 50% gef&ouml;rdert werden k&ouml;nnten. Bezogen auf die damals gesch&auml;tzten Kosten <u>ohne</u> Fischaufstieg von brutto ca. 940.000 &euro; h&auml;tte dies einen st&auml;dtischen Eigenanteil von ca. 470.000 &euro; bedeutet.</p>
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In der Vorlage f&uuml;r den Gemeinderat am 01.07.2015 war die Verwaltung davon ausgegangen, dass die wasserbaulichen Ma&szlig;nahmen mit mindestens 50 % gef&ouml;rdert werden k&ouml;nnten. Bezogen auf die damals gesch&auml;tzten Kosten <u>ohne</u> Fischaufstieg von brutto ca. 940.000 &euro; h&auml;tte dies einen st&auml;dtischen Eigenanteil von ca. 470.000 &euro; bedeutet.</p>
 
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Am 29.10.2015 wurde die Gesamtkonzeption einschlie&szlig;lich Fischaufstieg der zust&auml;ndigen F&ouml;rderstelle beim Regierungspr&auml;sidium Stuttgart erl&auml;utert. Diese signalisierte nach der Vorstellung die grunds&auml;tzliche Unterst&uuml;tzung und m&ouml;gliche F&ouml;rderung der Gesamtma&szlig;nahme nach der F&ouml;rderrichtlinie Wasserwirtschaft des Umweltministeriums des Landes Baden-W&uuml;rttemberg. Die Novelle vom 01.11.2015 dieser F&ouml;rderrichtlinie (FrWw2015) stellt eine F&ouml;rderquote von bis zu 85% der f&ouml;rderf&auml;higen Kosten in Aussicht. Nach Auskunft des Landratsamts Schw&auml;bisch Hall sind die restlichen 15% der Gesamtkosten als Ausgleichsma&szlig;nahmen in einem &Ouml;kokonto f&uuml;r Eingriffe in Natur- und Landschaft anrechenbar. Bezogen auf die gesch&auml;tzten Gesamtkosten der Ma&szlig;nahme <u>mit</u> Fischaufstieg von brutto ca. 2.970.000 &euro; verbliebe somit ein st&auml;dtischer Eigenanteil von ca. 456.000 &euro;, der &uuml;berdies in ein &Ouml;kokonto eingebracht werden k&ouml;nnte.</p>
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Am 29.10.2015 wurde die Gesamtkonzeption einschlie&szlig;lich Fischaufstieg der zust&auml;ndigen F&ouml;rderstelle beim Regierungspr&auml;sidium Stuttgart erl&auml;utert. Diese signalisierte nach der Vorstellung die grunds&auml;tzliche Unterst&uuml;tzung und m&ouml;gliche F&ouml;rderung der Gesamtma&szlig;nahme nach der F&ouml;rderrichtlinie Wasserwirtschaft des Umweltministeriums des Landes Baden-W&uuml;rttemberg. Die Novelle vom 01.11.2015 dieser F&ouml;rderrichtlinie (FrWw2015) stellt eine F&ouml;rderquote von bis zu 85 % der f&ouml;rderf&auml;higen Kosten in Aussicht. Nach Auskunft des Landratsamts Schw&auml;bisch Hall sind die restlichen 15 % der Gesamtkosten als Ausgleichsma&szlig;nahmen in einem &Ouml;kokonto f&uuml;r Eingriffe in Natur- und Landschaft anrechenbar. Bezogen auf die gesch&auml;tzten Gesamtkosten der Ma&szlig;nahme <u>mit</u> Fischaufstieg von brutto ca. 2.970.000 &euro; verbliebe somit ein st&auml;dtischer Eigenanteil von ca. 456.000 &euro;, der &uuml;berdies in ein &Ouml;kokonto eingebracht werden k&ouml;nnte.</p>
 
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Anlage: [[Media:15-416.pdf{{!}}Vorentwurf vom 09.11.2015 &bdquo;Naturnahe Umgestaltung des Kochers in Schw&auml;bisch Hall, Bereich Weilerwiese&ldquo;]]</p>
 
Anlage: [[Media:15-416.pdf{{!}}Vorentwurf vom 09.11.2015 &bdquo;Naturnahe Umgestaltung des Kochers in Schw&auml;bisch Hall, Bereich Weilerwiese&ldquo;]]</p>
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<u>Dipl.-Ing. (FH) Peter Geitz</u> erl&auml;utert den Bestand und die Defizite. Er zeigt M&ouml;glichkeiten auf, wie der Kocher und die Uferbereiche im Sinne der &Ouml;kologie und zur Vermehrung des Tierbestandes umgestaltet werden k&ouml;nnen (siehe Anlage).</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> weist nochmals darauf hin, dass diese Ma&szlig;nahme selbstverst&auml;ndlich unter dem Vorbehalt einer F&ouml;rderzusage steht.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> regt an, diesen Punkt von der Tagesordnung des Gemeinderats am 16.12.2015 zu nehmen, da er noch Beratungsbedarf in der Fraktion sieht.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> fragt sich, wie der Bestand z. B. einer Steinbuhne nach einer &Uuml;berschwemmung gew&auml;hrleistet wird.</p>
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<u>Stadtrat Sakellariou</u> h&auml;lt die Ma&szlig;nahme aufgrund der F&ouml;rderung der Artenvielfalt und der Geodiversit&auml;t f&uuml;r gut.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> h&auml;lt den Invest der Stadt f&uuml;r &uuml;berschaubar. Die Attraktivit&auml;t des Kochers wird gesteigert.</p>
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<u>Stadtrat Neidhardt</u> freut sich &uuml;ber den Wandel in der Gew&auml;sserphilosophie: Fr&uuml;her hat man alle Gew&auml;sser in eine betonierte Wanne verbannt, heute baut man wieder zur&uuml;ck.</p>
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<u>Stadtrat Stein</u> fragt sich, ob Angeln im Bereich des Fischaufstiegs erlaubt ist. Auch er fragt sich, wie die Situation nach einem Hochwasser aussieht.</p>
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<u>Dipl.-Ing. (FH) Geitz</u> f&uuml;hrt aus, dass das Angeln im Bereich von Fischaufstiegsanlagen verboten ist. Die Buhnen sind &auml;hnlich wie Hufeisen; ein Gro&szlig;teil der Buhne ist am Gew&auml;ssergrund einbetoniert, so dass sie auch einem Hochwasser stand h&auml;lt.</p>
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|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
 
Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen fortzuf&uuml;hren und das Landschaftsarchitekturb&uuml;ro Geitz &amp; Partner aus Stuttgart mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung f&uuml;r die Revitalisierungs- und Gestaltungsma&szlig;nahmen einschlie&szlig;lich einer Fischaufstiegsanlage zu beauftragen. Die wasserrechtliche Genehmigung mit Umweltpr&uuml;fung ist zu beantragen sowie einen F&ouml;rderantrag gem&auml;&szlig; der novellierten F&ouml;rderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw2015) beim Regierungspr&auml;sidium Stuttgart zu stellen.</p>
 
Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen fortzuf&uuml;hren und das Landschaftsarchitekturb&uuml;ro Geitz &amp; Partner aus Stuttgart mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung f&uuml;r die Revitalisierungs- und Gestaltungsma&szlig;nahmen einschlie&szlig;lich einer Fischaufstiegsanlage zu beauftragen. Die wasserrechtliche Genehmigung mit Umweltpr&uuml;fung ist zu beantragen sowie einen F&ouml;rderantrag gem&auml;&szlig; der novellierten F&ouml;rderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw2015) beim Regierungspr&auml;sidium Stuttgart zu stellen.</p>
 
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Die Ma&szlig;nahme steht unter dem Vorbehalt einer F&ouml;rderzusage &uuml;ber den in Aussicht gestellten Rahmen.</p>
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Die Ma&szlig;nahme steht unter dem Vorbehalt einer F&ouml;rderzusage &uuml;ber den in Aussicht gestellten Rahmen.<br />
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(16 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)</p>
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[[Category:Index:Kocher|Revitalisierung Kocher im Bereich Weilerwiese; hier: Sachstandsbericht (14.12.2015, Bau- und Planungsausschuss)]]
 
[[Category:Startdate|2015-12-14]]
 
[[Category:Startdate|2015-12-14]]

Aktuelle Version vom 25. Januar 2016, 10:06 Uhr

Sachvortrag:

Am 01.07.2015 wurde dem Gemeinderat ein Konzept zur Aufwertung und Revitalisierung des Kocherufers zwischen dem Wehr an der Salinenstraße und der Friedensbrücke vorgestellt. Der Gemeinderat hat einer naturnahen Ufergestaltung einstimmig zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Planung fortzuführen und mit einer fortgeschriebenen Kostenermittlung erneut vorzulegen.

Planungsstand
Im Zuge der weiteren Planung hat das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro Geitz & Partner aus Stuttgart zwischenzeitlich eine Vorentwurfsplanung erstellt. Diese enthält neben den schon im Gemeinderat am 01.07.2015 beschriebenen Planungsüberlegungen im Bereich der Weilerwiese auch eine neue Fischaufstiegsanlage am Dreimühlenwehr, da neben gewässerstrukturierenden Einbauten in der Kochersohle eine optimierte Fischauf- und -abstiegsanlage am Dreimühlenwehr die Lebensräume und Wanderstrecken der wassergebundenen Lebewesen wesentlich verbessern würde.

Bislang - dies wurde auch im o. g. Gemeinderat so kommuniziert - war davon ausgegangen worden, dass die Zuständigkeit für eine Fischaufstiegsanlage in der Zuständigkeit des Kraftwerksbetreibers liegt. Bei der Überprüfung und Recherche der Eigentumsverhältnisse am Dreimühlenwehr hat sich allerdings herausgestellt, dass nicht die Stadtwerke als Betreiberin des Kraftwerkes, sondern die Stadt für die Wehranlage unterhaltungspflichtig ist. Das bedeutet, dass für die eventuelle Erstellung einer nach der Wasserrahmenrichtlinie der EU geforderten Fischaufstiegsanlage die Stadt selbst zuständig wäre. Verschiedene Vorgespräche mit der Fischereibehörde des Regierungspräsidiums ergaben die Einschätzung, dass die am Kraftwerksgebäude vorhandene Fischtreppe unter heutigen Gesichtspunkten nicht funktionsfähig ist und den derzeitigen Anforderungen an Fischaufstiegsanlagen in keiner Weise gerecht wird. Das Büro Geitz & Partner hat daraufhin unterschiedliche Ausbau- und Standortvarianten einer Fischaufstiegsanlage geprüft und die Planung um einen ökologisch optimiertes Rauhgerinne mit Störsteinen ergänzt.

Kostenermittlung
Wie vom Gemeinderat beauftragt, wurde die Kostenermittlung fortgeführt und ein den aktuellen Planungen angepasster Kostenrahmen ermittelt. Die Planungen beinhalten eine Vergrößerung der entstehenden Kocherinsel oberhalb der Friedensbrücke mit den entsprechenden Sicherungsbauten, eine auskragende Aussichtsterrasse oberhalb des Lappeenranta-Steges, Sicherungen des Prallufers an der Salinenstraße sowie diverse Baustelleneinrichtungen und -zufahrten. Gemeinsam mit den Kosten für eine Fischaufstiegsanlage belaufen sich die aktualisierten Gesamtbruttokosten auf ca. 2.970.000 €.
 

Kostenschätzung (Stand 15.06.2015)

Baukosten Ufergestaltung linksseitg

ca. 643.365,00 € brutto

Planungsleistungen

ca. 181.650,00 € brutto

Baukosten Ufergestaltung rechtsseitig

ca. 90.000,00 € brutto

Planungsleistungen

ca. 25.850,00 € brutto

Summe

ca. 940.865,00 € brutto

 

 

Kostenschätzung (Stand 22.10.2015)

 

Baukosten Ufergestaltung linksseitg

ca. 944.872,00 € brutto

Planungsleistungen

ca. 235.025,00 € brutto

Baukosten Ufergestaltung rechtsseitig

ca. 133.609,00 € brutto

Planungsleistungen

ca. 30.271,00 € brutto

Fischaufstiegsanlage

ca. 1.297.200,00 € brutto

Planungsleistungen

ca. 325.837,00 € brutto

Summe

ca. 2.966.814,00 € brutto

Förderung:
In der Vorlage für den Gemeinderat am 01.07.2015 war die Verwaltung davon ausgegangen, dass die wasserbaulichen Maßnahmen mit mindestens 50 % gefördert werden könnten. Bezogen auf die damals geschätzten Kosten ohne Fischaufstieg von brutto ca. 940.000 € hätte dies einen städtischen Eigenanteil von ca. 470.000 € bedeutet.

Am 29.10.2015 wurde die Gesamtkonzeption einschließlich Fischaufstieg der zuständigen Förderstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart erläutert. Diese signalisierte nach der Vorstellung die grundsätzliche Unterstützung und mögliche Förderung der Gesamtmaßnahme nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft des Umweltministeriums des Landes Baden-Württemberg. Die Novelle vom 01.11.2015 dieser Förderrichtlinie (FrWw2015) stellt eine Förderquote von bis zu 85 % der förderfähigen Kosten in Aussicht. Nach Auskunft des Landratsamts Schwäbisch Hall sind die restlichen 15 % der Gesamtkosten als Ausgleichsmaßnahmen in einem Ökokonto für Eingriffe in Natur- und Landschaft anrechenbar. Bezogen auf die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme mit Fischaufstieg von brutto ca. 2.970.000 € verbliebe somit ein städtischer Eigenanteil von ca. 456.000 €, der überdies in ein Ökokonto eingebracht werden könnte.

Anlage: Vorentwurf vom 09.11.2015 „Naturnahe Umgestaltung des Kochers in Schwäbisch Hall, Bereich Weilerwiese“

 

Dipl.-Ing. (FH) Peter Geitz erläutert den Bestand und die Defizite. Er zeigt Möglichkeiten auf, wie der Kocher und die Uferbereiche im Sinne der Ökologie und zur Vermehrung des Tierbestandes umgestaltet werden können (siehe Anlage).

Oberbürgermeister Pelgrim weist nochmals darauf hin, dass diese Maßnahme selbstverständlich unter dem Vorbehalt einer Förderzusage steht.

Stadtrat Baumann regt an, diesen Punkt von der Tagesordnung des Gemeinderats am 16.12.2015 zu nehmen, da er noch Beratungsbedarf in der Fraktion sieht.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt fragt sich, wie der Bestand z. B. einer Steinbuhne nach einer Überschwemmung gewährleistet wird.

Stadtrat Sakellariou hält die Maßnahme aufgrund der Förderung der Artenvielfalt und der Geodiversität für gut.

Stadträtin Niemann hält den Invest der Stadt für überschaubar. Die Attraktivität des Kochers wird gesteigert.

Stadtrat Neidhardt freut sich über den Wandel in der Gewässerphilosophie: Früher hat man alle Gewässer in eine betonierte Wanne verbannt, heute baut man wieder zurück.

Stadtrat Stein fragt sich, ob Angeln im Bereich des Fischaufstiegs erlaubt ist. Auch er fragt sich, wie die Situation nach einem Hochwasser aussieht.

Dipl.-Ing. (FH) Geitz führt aus, dass das Angeln im Bereich von Fischaufstiegsanlagen verboten ist. Die Buhnen sind ähnlich wie Hufeisen; ein Großteil der Buhne ist am Gewässergrund einbetoniert, so dass sie auch einem Hochwasser stand hält.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen fortzuführen und das Landschaftsarchitekturbüro Geitz & Partner aus Stuttgart mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Revitalisierungs- und Gestaltungsmaßnahmen einschließlich einer Fischaufstiegsanlage zu beauftragen. Die wasserrechtliche Genehmigung mit Umweltprüfung ist zu beantragen sowie einen Förderantrag gemäß der novellierten Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw2015) beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.

Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer Förderzusage über den in Aussicht gestellten Rahmen.
(16 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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