§ 265 - Ermächtigung für überplanmäßige/ außerplanmäßige Mittelbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 13.10.2014, § 213 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern unter bestimmten Voraussetzungen in den Ergebnishaushalt umzuschichten ( siehe § 213 TOP Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt).
Auf Wunsch des Gemeinderats wurde hierfür noch der nachstehende Zusatz beschlossen:
„Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“
Im 1. Quartal 2015 wurde eine Umbuchung in Höhe von 30.000 € vorgenommen (s. VFA vom 13.04.2015, § 76).
Im 2. Quartal 2015 wurden weitere Umbuchungen in Höhe von insgesamt 163.316,44 € abgewickelt (s. VFA vom 13.07.2015, § 177).
Im 3. Quartal 2015 wurden folgende weitere Umbuchungen in Höhe von insgesamt 22.393,52 € für die nachstehenden Zwecke durchgeführt:
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Bei der Feuerwehr wurden von der investiven Maßnahme 14036 „Digitale Alarmierung“ insgesamt 12.988,85 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ umgebucht.
Bei der Anmeldung der Planansätze für das Haushaltsjahr 2014 - Doppelhaushaltsplan 2014/2015 – im Sommer 2013 wurde bei der Feuerwehr davon ausgegangen, dass der im Landkreis Schwäbisch Hall vorgesehene Aufbau eines Netzes für die digitale Alarmierung der Feuerwehren und Hilfsorganisationen als investive Maßnahme zu werten ist und entsprechend verbucht werden muss.
Nach dem neuen Haushaltsrecht werden Einzelgegenstände unter 1.000 € netto im Ergebnishaushalt bezahlt.
Für die Alarmierung der Feuerwehr Schwäbisch Hall wurden verschiedene Einzelgegenstände - Einzelpreis unter 1.000 € netto - für die Übergabe der POCSAG Alarm an ein Verwaltungsprogramm via FMS32 IP-Schnittstelle beschafft.
Außerdem wurden für die POCSAG-Wachenanzeigen-Lösung (Wache West) weitere Ausrüstungsgegenstände - Einzelpreis unter netto 1.000 € - und sonstiges Zubehör angeschafft.
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Für die Ausstattung von Raumflächen mit 420 qm im angemieteten Erdgeschoss des Gebäudes Crailsheimer Straße mit Archivregalen wurden von der investiven Maßnahme 14035 „ Zentrale Dienstleistungen: Mobiliar-Anschaffungen“ insgesamt 5.573,21 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von geringwertigen Vermögensgenständen“ übertragen.
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Für die Anschaffung einer Klarinetten - Ausstattung Bläser - und einer Kinderposaune bei der Musikschule wurden insgesamt 2.125,-- € von der investiven Maßnahme 14047 „Musikschule: Ausstattung Bläser (Ausbildung)“ auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ umgebucht.
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Für die Montage von zwölf Jalousien im Raum M 1.02 im Haus der Bildung wurden insgesamt 1.706,46 € von der investiven Maßnahme 14060 „Haus der Bildung: Ausstattungsgegenstände“ auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ übertragen.
Beschluss:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den Ausführungen zu den aufgeführten Mittelumbuchungen zustimmend Kenntnis.
(einstimmig - 17 -)