§ 1 - Zweite Spielstätte für die Freilichtspiele (Globe-Theater); hier: Erläuterung der Gutachter und weiteres Vorgehen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 17. November 2015, 14:52 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat sich zuletzt in den Sitzungen am 15.06.15 (VFA), 22.06.15 (BPA), 01.07.15 (GR) und 19.10.15 (BPA) mit der zweiten Spielstätte für die Freilichtspiele befasst.

In der Sitzung des BPA vom 19.10.2015 wurde mehrheitlich folgender Beschluss gefasst:
Allen Architekten, die Vorschläge vorgelegt haben, wird in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats die Gelegenheit gegeben, ihre Entwürfe vorzustellen und zu Fragen des Gremiums Stellung zu nehmen.

Anlage 1: Briefing Architektengruppe
Anlage 2: Standortkorridor/ Standorte 1, 2, 4

Das weitere Vorgehen wird wie folgt festgelegt:

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat bekräftigt seinen bisherigen Beschluss (Stadtleitbild Schwäbisch Hall 2025, Oberziel 4, Teilziel 2) zum Neubau des Globe-Theaters bzw. eines ganzjährig bespielbaren Theaters jenseits des Neubausaals. Dabei sind die Unterlagen (Anlage 1), die als Briefing für die Architektenschaft erstellt wurden, zu berücksichtigen. Die Inbetriebnahme der 2. Spielstätte der Freilichtspiele soll spätestens zur Festspielsaison 2018 erfolgen.
  2. Der Gemeinderat bekräftigt den von Seiten des Fachbereichs Planen und Bauen vorgestellten und vom Gemeinderat beschlossenen Standortkorridor für die 2. Spielstätte (siehe Anlage 2 Standortkorridor/ Standorte 1, 2, 4).
  3. Der Gemeinderat stellt der Architektenschaft anheim, ihre Planungen im Hinblick auf die Genehmigungsvoraussetzungen (insbesondere Brandschutz, Arbeitsschutz, Versammlungsstättenverordnung) zu überarbeiten bzw. an den unter Nr. 2 genannten Standortkorridor anzupassen. Alle Entwürfe sind mit Kosten zu hinterlegen und sollen bis zum Jahresende 2015 vorliegen.
Meine Werkzeuge