§ 254 - Zweite Spielstätte für die Freilichtspiele (Globe-Theater); hier: Erläuterung der Gutachter und weiteres Vorgehen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat sich zuletzt in den Sitzungen am 15.06.15 (VFA), 22.06.15 (BPA), 01.07.15 (GR) und 19.10.15 (BPA) mit der zweiten Spielstätte für die Freilichtspiele befasst.

In der Sitzung des BPA vom 19.10.2015 nö wurde mehrheitlich folgender Beschluss gefasst:
Allen Architekten, die Vorschläge vorgelegt haben, wird in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats die Gelegenheit gegeben, ihre Entwürfe vorzustellen und zu Fragen des Gremiums Stellung zu nehmen.

Das weitere Vorgehen wird im Beschluss festgelegt.

Anlage 1: Briefing Architektengruppe
Anlage 2: Standortkorridor/ Standorte 1, 2, 4

 

Dipl.-Ing. Benz analysiert den Altbestand des Globe-Theaters hinsichtlich des Brandschutzes. Er stellt verschiedene Schwachstellen bzw. Auffälligkeiten fest (siehe Seite 20 der Präsentation). Für eine unbefristete baurechtliche Genehmigung sind Maßnahmen zu treffen, siehe Seite 21 - 24 der Präsentation). Er stellt einen möglichen Lösungsansatz zur Ertüchtigung des Altbestands des Globe-Theaters vor, siehe Seite 26 - 29 der Präsentation.

4D-Event-Geschäftsführer Appelt untersuchte den Altbestand des Globe-Theaters hinsichtlich der Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung. Folgende Mängel liegen vor:

  1. Lagerräume: Größe nicht ausreichend; sie entsprechen nicht den Sicherheitsanforderungen;
  2. Rettungswege: Fehlende Breite von 1,20 m; mangelnde Kennzeichnung; Aufschlagen von Türen in den Fluchtweg;
  3. Treppen: sehr steil; unterschiedliche Höhen; fehlende Handläufe;
  4. Türen: Nach der Versammlungsstättenverordnung sind Schiebetüren in Fluchtwegen nicht erlaubt;
  5. Stufengänge: zu steil; ungleiche bzw. fehlende Stufen;
  6. Abschrankungen: die nach der Versammlungsstättenverordnung vorgeschriebene Höhe der Abschrankung von 1,20 m ist nicht gegeben;
  7. technische Anlagen: unzureichend; Kabelführung direkt am Holz, führt zu erhöhter Brandgefahr;
  8. Sicherheitsbeleuchtung: teilweise nicht vorhanden; nicht einheitlich, nicht beleuchtet;
  9. Feuerlöscheinrichtungen: Erreichbarkeit unzulänglich; ein Feuerlöscher fehlt;
  10. Vorhänge und Ausschmückungen: Vorhänge sollten schwer entflammbar sein; im Treppenhaus ist ein nicht zulässiger Vorhang angebracht, dieser muss gem. Versammlungsstättenverordnung aus nicht brennbarem Material bestehen;

Stadtrat Kaiser hinterfragt, ob von den Vorgaben des Brandschutzes und der Versammlungsstättenverordnung aufgrund einer Einschränkung der Besucherzahl abgewichen werden kann.

Dipl.-Ing. Benz verneint; bei den Fluchtwegen ist z. B. vorgeschrieben, dass diese 1,20 m lichte Breite haben müssen.

Auch Herr Appelt bestätigt, dass bei einer dauerhaften Genehmigung bestimmte Vorgaben, z. B. die Höhe der Abschrankungen, eingehalten werden müssen.

Stadträtin Herrmann fragt die Sachverständigen, ob eine Sanierung aus ihrer Sicht möglich ist, oder ob es ein k.o.-Kriterium gibt.

Dipl.-Ing. Benz und Herr Appelt bestätigen die Sanierungsfähigkeit des Globe-Theaters, jedoch muss tief in die Substanz eingegriffen werden. Eine Genehmigungsfähigkeit ist eventuell auch über Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen zu erreichen.

- Stadträtin Bergmann ab 18.50 Uhr anwesend -

Stadtrat Neidhardt gibt zu bedenken, dass die erste Eingreifgruppe der Feuerwehr nicht ausreicht, um 400 bis 600 Personen zu betreuen.

Dipl.-Ing. Benz bestätigt: Aus diesen Gründen ist es um so wichtiger, dass die Rettungswege einwandfrei funktionieren.

Stadtrat Baumann weist darauf hin, dass F30 (Feuerwiderstand 30 Minuten nach Ausbruch des Brandes) nicht nur für die flüchtenden Personen, sondern auch für die Einsatzkräfte der Feuerwehr wichtig ist.

Stadtrat Stein hinterfragt, ob eine Sprinkleranlage das Tragwerk unterstützen würde.

Dies wird von Dipl.-Ing. Benz bestätigt.

Weiter möchte Stadtrat Stein wissen, ob an eine Brandmeldeanlage oder an Rauchmelder gedacht ist.

Dipl.-Ing. Benz tendiert zu einer Brandmeldeanlage, da bei einer Sprinkleranlage die automatische Alarmierung mit eingeschlossen ist.

Stadträtin Niemann fragt, ob ein zweiter Fluchtweg über die Fenster möglich ist.

Dies wird von Dipl.-Ing. Benz verneint. Zweite Rettungswege unter Zuhilfenahme von Leitern usw. sind für Sonderbauten nicht zulässig.

Oberbürgermeister Pelgrim gibt zum weiteren Vorgehen folgendes vor:
Die bereits erteilte Betriebsgenehmigung für den Altbestand des Globe-Theaters für die Jahre 2017 und 2018 wird aufgehoben. Für 2016 gilt die Genehmigung aus dem Jahr 2006. Es ergehen folgende Auflagen an den Betreiber (Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V.):

  1. Der 2. Rang ist vollständig für Besucher zu sperren
  2. Die Schiebetüren im 1. Rang (Flucht- und Rettungswege) sind in Drehtüren, die nach außen aufschlagen, umzurüsten
  3. Der 1. Rang ist auf max. 200 Zuschauer zu begrenzen; die Flucht- und Rettungswege sind dafür ausreichend (pro Treppe max. 50 Zuschauer), dies ist durch entsprechende organisatorische Maßnahmen sicherzustellen
  4. Der 1. Rang wird für Kinder unter 6 Jahren komplett gesperrt, dies ist durch entsprechende organisatorische Maßnahmen sicherzustellen
  5. Die Türen im Parkett sind als Fluchttüren auszubilden und zu kennzeichnen, die dorthin führenden Rettungswege sind in einer Breite von mind. 1,20 m freizuhalten
  6. Die Grundausleuchtung ist so zu verbessern, dass in den Rettungswegen mind. 1 lux Lichtstärke erreicht wird
  7. Die elektrische Verkabelung ist so zu ertüchtigen, dass die Anforderungen der VDE-Richtlinie erfüllt werden, der Nachweis hierüber ist der Baurechtsbehörde vorzulegen
  8. Vor Beginn der Vorstellung werden durch geeignete Maßnahmen (z. B Lautsprecherdurchsagen durch den Leitungsdienst der Freilichtspiele) Sicherheitshinweise für den Gefahrenfall bzw. Evakuierungsfall genannt.

Die genannten Maßnahmen sind bis spätestens 31.05.2016 umzusetzen, mit der Baurechtsbehörde ist vor Beginn der Spielzeit eine Begehung durchzuführen.
Unter der Voraussetzung , dass die o. g. Maßnahmen umgesetzt werden, ist im Jahr 2016 ein Spielbetrieb möglich, eine darüber hinaus gehende Nutzung jedoch nicht!

Oberbürgermeister Pelgrim beschreibt die laufenden Betriebskosten des jetzigen Globe-Theaters sowie die Auf- und Abbauten für das Kuchen- und Brunnenfest an Pfingsten, Sommernachtsfest etc., s. Anlage.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt lässt die Entwicklung des Themas Revue passieren. Er erwartet Vorschläge zum Umbau des Bestandgebäudes des Globe-Theaters, die notwendig werdenden Kosten und das zur Verfügung stehende Budget. Erst danach kann über einen Neubau, über dessen Kosten und über das Budget besprochen werden.

Stadtrat Kaiser kündigt an, heute nicht über einen Neubau einer zweiten Spielstätte abstimmen zu können. Für ihn ist die logische Folge, dass zunächst der Aufwand der Ertüchtigung - und zwar nicht nur die Mängelbeseitigung hinsichtlich des Brandschutzes und der Versammlungsstättenverordnung, sondern auch bezüglich der Ergänzungsbauten - festgestellt werden muss. Hierzu sollen die Architektengruppen gehört werden. Eventuell muss nachgearbeitet werden, dann soll es eine Vergütung des Aufwands der Architekten geben.

Stadträtin Herrmann möchte eine Bestätigung des Beschlusses aus dem BPA vom 19.10.2015, § 257 nö:
Allen Architekten, die Vorschläge vorgelegt haben, wird in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats die Gelegenheit gegeben, ihre Entwürfe vorzustellen und zu Fragen des Gremiums Stellung zu nehmen.
Auch sie möchte zuerst eine Sanierung des bestehenden Globe-Theaters prüfen und mit Kosten hinterlegen; erst dann ist es möglich, über weitere Schritte zu entscheiden.
Punkt 1 des Beschlussantrages der heutigen Sitzung lehnt sie ab. Auch über den Standortkorridor möchte sie heute nicht entscheiden - es sollen zuvor die Architekten gehört werden. Punkt 3 des Beschlussantrages der heutigen Sitzung wiederholt die Anträge der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen; sie schlägt nur vor, die Anpassung an den Standortkorridor zu streichen.

Für Stadtrat Baumann sind die Beschlussvorschläge der Verwaltung eindeutig. In der Bestätigung des Beschlusses des Stadtleitbildes 2025 sieht er einen Respekt für die Bürgerbeteiligung. Freilichtspiele und Globe-Theater sind Aushängeschilder für Schwäbisch Hall. Die FWV bekennt sich klar zu einer zweiten Spielstätte für die Freilichtspiele. Eine Sanierung kommt für die FWV-Fraktion nicht in Frage.
Stadtrat Baumann möchte eine Fortentwicklung der Stadt im Bereich der Kultur.

Für Stadtrat Preisendanz wird auch eine grundlegende Sanierung des Globe-Theaters ein Neubau sein. Das Stadtleitbild soll für das weitere Vorgehen Richtschnur sein. Er möchte an den Standortkorridoren festhalten - diese wurden ausführlich im Gemeinderat besprochen. Die zweite Spielstätte für die Freilichtspiele ist für ihn unstrittig.

Oberbürgermeister Pelgrim fasst die Diskussion nochmals zusammen:
Beschlussvorschlag Nr. 3 stellt den CDU-Antrag dar.
Zu Beschlussvorschlag Nr. 2 gibt es bereits einen Beschluss zum Korridor, s. GR 01.07.15.
Da Intendant Biermeier nach der Spielzeit 2016 die Stadt Schwäbisch Hall verlässt, braucht er bezüglich der zweiten Spielstätte ein Signal, um dem künftigen Intendanten der Freilichtspiele die Zukunft aufzeigen zu können.

Stadträtin Koch stellt die Haftungsfrage bei den offensichtlichen Mängeln im Bestandsgebäude des Globe-Theaters. Sie ist der Meinung, dass die öffentliche Sicherheit bei einem Brandanschlag nicht gewahrt ist.

Oberbürgermeister Pelgrim verneint die Haftung des Gemeinderats. In der Haftung ist der Betreiber - namentlich die Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. mit Vorsitzendem und Intendant. Leider ist es heute so, dass mit Anschlägen überall im öffentlichen Raum zu rechnen ist - er hofft jedoch, dass es nicht soweit kommt.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

- Sitzungsunterbrechung von 19.50 Uhr bis 20.00 Uhr -

Im Anschluss trägt jede Fraktion ihre Vorstellungen zur Beschlussfassung vor.

Beschluss:

  1. a) Der Gemeinderat verfolgt das Ziel einer zweiten Spielstätte für die Freilichtspiele jenseits des Neubausaals.
    (33 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
    b) Dabei sind die Unterlagen, die als Briefing für die Architektenschaft erstellt wurden, zu berücksichtigen (ausgenommen hiervon ist die ganzjährige Bespiel­barkeit).
    (15 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen) - somit abgelehnt. Über die Konzeption wurde nicht abgestimmt.
    c) Die Inbetriebnahme der 2. Spielstätte der Freilichtspiele soll spätestens zur Festspielsaison 2018 erfolgen.
    (19 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)
     
  2. Der Gemeinderat bekräftigt den von Seiten des Fachbereichs Planen und Bauen vorgestellten und vom Gemeinderat beschlossenen Standortkorridor für die 2. Spielstätte (siehe Anlage 2 Standortkorridor/ Standorte 1, 2, 4).
    (25 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
     
  3. Der Gemeinderat würde es begrüßen, wenn die Architekten ihre Planungen im Hinblick auf die Genehmigungsvoraussetzungen (insbesondere Brandschutz, Arbeitsschutz, Versammlungsstättenverordnung) überarbeiteten bzw. an die unter Nr. 2 beschlossenen Standortkorridore anpassen würden. Alle Entwürfe sind mit Kosten zu hinterlegen und sollen bis zum Jahresende 2015 vorliegen. Für die Weiterbearbeitung wird je vorgelegtem Entwurf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5.000 € gewährt.
    (33 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
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