§ 252/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Überplanmäßige Mittelbereitstellung im EDV-Bereich - Bekanntgabe einer Eilentscheidung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Bei der letzten Mittelanmeldung für den Doppelhaushalt 2014/2015 wurden von der EDV-Abteilung für das Jahr 2015 Mittel in Höhe von 690.000 € beantragt. Diese Summe ergab sich aus verschiedenen Dienstleistungen, Projekten, Umstellungen von Hard- bzw. Software und aus den laufenden Kosten wie z. B. Verträge/ Lizenzen oder Austausch von veralteter/ defekter Hardware.
Die Mittel hierfür wurden von der Kämmerei gekürzt und in Höhe von 620.200 € bereitgestellt.
Auf dem Konto 42.72.00.00 (Aufwendungen für EDV) stehen nun für den Rest des Jahres 2015 nur noch wenige Mittel zur Verfügung.
Es wird jetzt die Differenz in Höhe von 69.800 € für die restliche Zahlungen im Jahr 2015 benötigt.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim am 14.10.2015 folgende Eilentscheidung:
Bereitstellung von über- bzw. außerplanmäßigen Mittel auf das Konto 42.72.00.00 (Aufwendungen für EDV) in Höhe von 69.800 €.

Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.

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