6902139/meetingminutes/8733689/paragraph

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Das Land Baden-W&uuml;rttemberg plant auf dem Gel&auml;nde der alten Feuerwache an der Salinenstra&szlig;e ein neues Geb&auml;ude f&uuml;r das Polizeirevier Schw&auml;bisch Hall. Es ist beabsichtigt, das bisherige Polizeigeb&auml;ude Salinenstra&szlig;e 18, das Flurst&uuml;ck 484/7 und Teile von Flurst&uuml;ck 484/15 in das Gesamtkonzept zu integrieren.</p>
 
Das Land Baden-W&uuml;rttemberg plant auf dem Gel&auml;nde der alten Feuerwache an der Salinenstra&szlig;e ein neues Geb&auml;ude f&uuml;r das Polizeirevier Schw&auml;bisch Hall. Es ist beabsichtigt, das bisherige Polizeigeb&auml;ude Salinenstra&szlig;e 18, das Flurst&uuml;ck 484/7 und Teile von Flurst&uuml;ck 484/15 in das Gesamtkonzept zu integrieren.</p>
 
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Der beabsichtigte Grundst&uuml;cksverkauf ist nur m&ouml;glich, wenn die im beigef&uuml;gten Lageplan&nbsp; gekennzeichnete Stra&szlig;enfl&auml;che vorher gem&auml;&szlig; &sect; 7 Abs. 1 Stra&szlig;engesetz Baden-W&uuml;rttemberg eingezogen (entwidmet) ist. Dies ist rechtlich m&ouml;glich, wenn diese Stra&szlig;enfl&auml;che f&uuml;r den Verkehr entbehrlich ist oder wenn &uuml;berwiegende Gr&uuml;nde des Wohls der Allgemeinheit, die Einziehung erforderlich machen.</p>
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Der beabsichtigte Grundst&uuml;cksverkauf ist nur m&ouml;glich, wenn die im beigef&uuml;gten Lageplan 1 gekennzeichnete Stra&szlig;enfl&auml;che vorher gem&auml;&szlig; &sect; 7 Abs. 1 Stra&szlig;engesetz Baden-W&uuml;rttemberg eingezogen (entwidmet) ist. Dies ist rechtlich m&ouml;glich, wenn diese Stra&szlig;enfl&auml;che f&uuml;r den Verkehr entbehrlich ist oder wenn &uuml;berwiegende Gr&uuml;nde des Wohls der Allgemeinheit, die Einziehung erforderlich machen.</p>
 
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Die Absicht der Einziehung wurde am 02.04.2015 amtlich bekannt gemacht, um Betroffe&shy;nen Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen zu geben.</p>
 
Die Absicht der Einziehung wurde am 02.04.2015 amtlich bekannt gemacht, um Betroffe&shy;nen Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen zu geben.</p>
 
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Innerhalb der Anh&ouml;rungsfrist gingen keine Einwendungen ein. Somit steht der Einziehung rechtlich nichts entgegen. Als Ersatz f&uuml;r diese Verkehrsverbindung ist der im beigef&uuml;gten Lageplan dargestellte Weg zwischen ZOB und Johanniterstra&szlig;e vorgesehen.</p>
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Innerhalb der Anh&ouml;rungsfrist gingen keine Einwendungen ein. Somit steht der Einziehung rechtlich nichts entgegen. Als Ersatz f&uuml;r diese Verkehrsverbindung ist der im Lageplan 2 dargestellte Weg zwischen ZOB und Johanniterstra&szlig;e vorgesehen.</p>
 
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Anlage 1: [[Media:15-294_1.pdf{{!}}Entwidmungsplan]]<br />
 
Anlage 1: [[Media:15-294_1.pdf{{!}}Entwidmungsplan]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:15-294.pdf{{!}}Wegeverbindung]]</p>
 
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Um die aufgetretenen Irritationen im Bereich des Kinderhauses Badtorweg zu beruhigen, schl&auml;gt <u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> eine Erweiterung des Beschlussantrages vor. Unter Nr. 2 des Beschlusses soll aufgenommen werden, dass der genaue Verlauf der Wegverbindung in einem anzustrebenden Bebauungsplanverfahren abgestimmt wird.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> bittet k&uuml;nftig um bessere Abstimmung.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> kritisiert die schlechte Vorplanung. Er fragt sich erneut, ob diese prominente Innenstadtlage f&uuml;r die Polizei notwendig und geeignet ist.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> m&ouml;chte einer Entwidmung ohne konkreten Umsetzungsplan der Alternative ungern zustimmen.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> dr&uuml;ckt seine Ver&auml;rgerung aus; er wundert sich, wie anhand von Kleinigkeiten solch gro&szlig;e Projekte beurteilt werden. Der Neubau der Polizei ist eine zentrale Infrastrukturma&szlig;nahme der Stadt, die der Sicherheit der Bev&ouml;lkerung dient. Es werden Millionen investiert um 170 Beamtinnen/ Beamte besser unterzubringen - da sollte es schon m&ouml;glich sein, die Wegeverbindung Badtorweg/ Johanniterstra&szlig;e im Verhandlungswege zu l&ouml;sen, zumal von Anfang an klar war, dass aufgrund der gemeinsamen Nutzung Polizei und Feuerwache eine Entwidmung erfolgt.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> traut der Verwaltung eine f&uuml;r beide Seiten zufriedenstellende L&ouml;sung zu.</p>
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Die Verwaltung wird erm&auml;chtigt, das Flurst&uuml;ck Salinenstra&szlig;e 484/7 und Teile von Flurst&uuml;ck 484/15, wie im beigef&uuml;gten Plan dargestellt, einzuziehen.<br />
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Aktuelle Version vom 5. November 2015, 16:44 Uhr

Sachvortrag:

s. a. GR vom 18.03.15, § 72

Das Land Baden-Württemberg plant auf dem Gelände der alten Feuerwache an der Salinenstraße ein neues Gebäude für das Polizeirevier Schwäbisch Hall. Es ist beabsichtigt, das bisherige Polizeigebäude Salinenstraße 18, das Flurstück 484/7 und Teile von Flurstück 484/15 in das Gesamtkonzept zu integrieren.

Der beabsichtigte Grundstücksverkauf ist nur möglich, wenn die im beigefügten Lageplan 1 gekennzeichnete Straßenfläche vorher gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz Baden-Württemberg eingezogen (entwidmet) ist. Dies ist rechtlich möglich, wenn diese Straßenfläche für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit, die Einziehung erforderlich machen.

Die Absicht der Einziehung wurde am 02.04.2015 amtlich bekannt gemacht, um Betroffe­nen Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen zu geben.

Innerhalb der Anhörungsfrist gingen keine Einwendungen ein. Somit steht der Einziehung rechtlich nichts entgegen. Als Ersatz für diese Verkehrsverbindung ist der im Lageplan 2 dargestellte Weg zwischen ZOB und Johanniterstraße vorgesehen.

Anlage 1: Entwidmungsplan
Anlage 2: Wegeverbindung

 

Um die aufgetretenen Irritationen im Bereich des Kinderhauses Badtorweg zu beruhigen, schlägt Oberbürgermeister Pelgrim eine Erweiterung des Beschlussantrages vor. Unter Nr. 2 des Beschlusses soll aufgenommen werden, dass der genaue Verlauf der Wegverbindung in einem anzustrebenden Bebauungsplanverfahren abgestimmt wird.

Stadtrat Kaiser bittet künftig um bessere Abstimmung.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt kritisiert die schlechte Vorplanung. Er fragt sich erneut, ob diese prominente Innenstadtlage für die Polizei notwendig und geeignet ist.

Stadträtin Niemann möchte einer Entwidmung ohne konkreten Umsetzungsplan der Alternative ungern zustimmen.

Oberbürgermeister Pelgrim drückt seine Verärgerung aus; er wundert sich, wie anhand von Kleinigkeiten solch große Projekte beurteilt werden. Der Neubau der Polizei ist eine zentrale Infrastrukturmaßnahme der Stadt, die der Sicherheit der Bevölkerung dient. Es werden Millionen investiert um 170 Beamtinnen/ Beamte besser unterzubringen - da sollte es schon möglich sein, die Wegeverbindung Badtorweg/ Johanniterstraße im Verhandlungswege zu lösen, zumal von Anfang an klar war, dass aufgrund der gemeinsamen Nutzung Polizei und Feuerwache eine Entwidmung erfolgt.

Stadtrat Baumann traut der Verwaltung eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu.

Stadträtin Koch bittet um getrennte Abstimmung.

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Flurstück Salinenstraße 484/7 und Teile von Flurstück 484/15, wie im beigefügten Plan dargestellt, einzuziehen.
    (25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen)
  2. Als Ersatz soll in Verlängerung des Badtorwegs eine Wegverbindung zur Johanniterstraße hergestellt werden. Der genaue Verlauf der Wegverbindung wird in einem anzustrebenden Bebauungsplanverfahren abgestimmt.
    (28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltung)
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