§ 23 - c) Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt für das Jahr 2021; Verkehrssicherungsmaßnahmen Wettbach-Klinge (Tischvorlage) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Vorfeld der Sanierung der städtischen Klingen muss die Herstellung der Verkehrssicherheit in dem Baumbestand erfolgen. Die Stadt hat hierfür keine eigene Personalkapazitäten, daher wurde diese Leistung beim Forstsamt Schwäbisch Hall angefragt.

Das Forstamt Schwäbisch Hall hat ein Angebot zur Durchführung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahme in der Wettbachklinge vorgelegt. Die Maßnahme ist forsttechnisch hinsichtlich Koordination, Umsetzung, Arbeitssicherheit, Naturschutz, Information der Bevölkerung sehr anspruchsvoll. Hinzu kommt, dass die teilweise Strom- und Telefonversorgungsleitungen die durch die Klinge führen, temporär umgelegt werden müssen.
Für die Herstellung der Verkehrssicherheit in der Wettbachklinge wird mit Gesamtkosten von knapp 50.000 € gerechnet. Zusätzlich könnten noch Kosten für die Umlegung von Telefon- und Stromversorgung entstehen.
Von den Gesamtkosten fallen 6.500 € auf das Forstamt für die Organisation der Maßnahme und der Rest auf den durchführenden Unternehmer. Von den für die Fäll- und Rückearbeiten angefragten Unternehmen traut sich lediglich die Fa. R&S Daiß die Durchführung der Maßnahme zu.
Fördermöglichkeiten durch das Land Baden-Württemberg sind grundsätzlich gegeben, ob diese in Anspruch genommen werden können, kann jedoch nicht garantiert werden. Das Forstamt wird hier aber alles versuchen dies zu ermöglichen.
Die Maßnahme könnte unter der Federführung des Forstamtes Schwäbisch Hall als Pilotmaßnahme durchgeführt werden. Die notwendigen Haushaltsmittel müssten im Nachtragshaushalt 2021 der Stadt Schwäbisch Hall bereitgestellt werden.
Die Maßnahme könnte baldmöglichst beginnen und soweit vorangetrieben werden wie möglich. Die Fertigstellung könnte im Spätsommer/Herbst erfolgen. Eine Abrechnung durch das Forstamt und die Fa. Daiß erfolgt nur nach Arbeitsfortschritt bzw. nach den tatsächlich erbrachten Stunden. Aus dem anfallenden Holz wird durch den Brennholzverkauf mit Einnahmen in Höhe von von ca. 10.000 € gerechnet.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aus-sprache besteht.

Beschluss:

Das Forstamt Schwäbisch Hall wird mit der Koordination und der Vergabe der Arbeiten für die Herstellung der Verkehrssicherheit in der Wettbachklinge beauftragt. Für diesen Zweck werden im Nachtraghaushalt 2021 der Stadt Schwäbisch Hall auf dem Produkt 55500000 Sachkonto 42121000 Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € bereit gestellt.
(26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

 

Stadträtin Herrmann stellt mit Blick auf die pandamiebedingte Ausgangssperre bis 20 Uhr den Geschäftsordnungsantrag, die Sitzung zu vertagen.

In Abstimmung mit Erstem Bürgermeister Klink erklärt Oberbürgermeister Pelgrim, dass die Behandlung der Tagesordnungspunkte 4 sowie 8 bis 10 (§ 24 bis 27) notwendig seien. Im Übrigen gelte die Ausgangssperre für Gemeinderatssitzungen und die teilnehmende Öffentlichkeit nicht.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Vertagungsantrag zur Abstimmung: 6 Ja-Stimmen und 26 Nein-Stimmen. Somit ist der Antrag abgelehnt.

Darauf folgend stellt Stadtrat Baumann den Geschäftsordnungsantrag die Tagesordnungspunkte 3, 5 bis 7 und 11 bis 14 zu vertagen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt diesen Vertagungsantrag zur Abstimmung: 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen. Somit wird dem Antrag entsprochen und nur noch die vier folgenden Tagesordnungspunkte behandelt.

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