§ 17 - Einziehung von Teilflächen Wiesentalstraße, Im See in Schwäbisch Hall - Gelbingen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 06.07.2020 (SV-Nr. 179/20, nichtöffentlich) wurde beschlossen, an zwei private Eigentümer verschiedene Flächen zu verkaufen. Grund für den Verkauf ist der Wunsch der Eigentümer, die bereits angrenzende Flächen zu besitzen.

Die Grundstücksteilflächen der Flurstücke

  • 70/4 mit ca. 40 m² der Wiesentalstraße in Schwäbisch Hall-Gelbingen (im beigefügten Plan gelb schraffierte Fläche)

  • 12/7 mit ca. 2 m² der Straße Im See in Schwäbisch Hall-Gelbingen (im beigefügten Plan lila schraffierte Fläche)

  • 70/5 mit ca. 9 m² der Wiesentalstraße in Schwäbisch Hall-Gelbingen (im beigefügten Plan grün schraffierte Fläche)

  • 70/4 mit ca. 17 m² der Wiesentalstraße in Schwäbisch Hall-Gelbingen (im beigefügten Plan blau schraffierte Fläche)

  • 70/5 mit ca. 63 m² der Wiesentalstraße in Schwäbisch Hall-Gelbingen (im beigefügten Plan rosa schraffierte Fläche)

sind für den öffentlichen und privaten Verkehr entbehrlich. Der beabsichtigte Grundstücksverkauf ist nur möglich, wenn die Straßenflächen vorher gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz Baden Württemberg eingezogen (entwidmet) sind. Die Absicht der Einziehung wurde vom 25.08. - 25.09.2020 amtlich bekannt gemacht, um Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Innerhalb der Anhörungsfrist gingen keine Einwendungen ein.

Der Ortschaftsrat Gelbingen behandelt die Angelegenheit in seiner Sitzung am 10.11.2020.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die oben genannten Teilflächen, wie im beigefügten Plan dargestellt, - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat - einzuziehen. 
(einstimmig - 31)
 

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