§ 17 - Einziehung von Teilflächen Wiesentalstraße, Im See in Schwäbisch Hall - Gelbingen (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 06.07.2020 (SV-Nr. 179/20, nichtöffentlich) wurde beschlossen, an zwei private Eigentümer verschiedene Flächen zu verkaufen. Grund für den Verkauf ist der Wunsch der Eigentümer, die bereits angrenzende Flächen zu besitzen.
Die Grundstücksteilflächen der Flurstücke
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70/4 mit ca. 40 m² der Wiesentalstraße in Schwäbisch Hall-Gelbingen (im beigefügten Plan gelb schraffierte Fläche)
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12/7 mit ca. 2 m² der Straße Im See in Schwäbisch Hall-Gelbingen (im beigefügten Plan lila schraffierte Fläche)
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70/5 mit ca. 9 m² der Wiesentalstraße in Schwäbisch Hall-Gelbingen (im beigefügten Plan grün schraffierte Fläche)
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70/4 mit ca. 17 m² der Wiesentalstraße in Schwäbisch Hall-Gelbingen (im beigefügten Plan blau schraffierte Fläche)
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70/5 mit ca. 63 m² der Wiesentalstraße in Schwäbisch Hall-Gelbingen (im beigefügten Plan rosa schraffierte Fläche)
sind für den öffentlichen und privaten Verkehr entbehrlich. Der beabsichtigte Grundstücksverkauf ist nur möglich, wenn die Straßenflächen vorher gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz Baden Württemberg eingezogen (entwidmet) sind. Die Absicht der Einziehung wurde vom 25.08. - 25.09.2020 amtlich bekannt gemacht, um Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Innerhalb der Anhörungsfrist gingen keine Einwendungen ein.
Der Ortschaftsrat Gelbingen behandelt die Angelegenheit in seiner Sitzung am 10.11.2020.
Anlage: Lageplan
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die oben genannten Teilflächen, wie im beigefügten Plan dargestellt, - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat - einzuziehen.
(einstimmig - 31)