§ 175 - Einziehung von Teilflächen Wiesentalstraße, Im See in Gelbingen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 06.07.2020 (§ 109, nichtöffentlich) wurde beschlossen, an zwei private Eigentümer verschiedene Flächen zu verkaufen. Grund für den Verkauf ist der Wunsch der Eigentümer, die bereits angrenzende Flächen zu besitzen.

Die Grundstücksteilflächen der Flurstücke

  • 70/4 mit ca. 40 m² der Wiesentalstraße in Schwäbisch Hall-Gelbingen (im beigefügten Plan gelb schraffierte Fläche)

  • 12/7 mit ca. 2 m² der Straße Im See in Schwäbisch Hall-Gelbingen (im beigefügten Plan lila schraffierte Fläche)

  • 70/5 mit ca. 9 m² der Wiesentalstraße in Schwäbisch Hall-Gelbingen (im beigefügten Plan grün schraffierte Fläche)

  • 70/4 mit ca. 17 m² der Wiesentalstraße in Schwäbisch Hall-Gelbingen (im beigefügten Plan blau schraffierte Fläche)

  • 70/5 mit ca. 63 m² der Wiesentalstraße in Schwäbisch Hall-Gelbingen (im beigefügten Plan rosa schraffierte Fläche)

sind für den öffentlichen und privaten Verkehr entbehrlich. Der beabsichtigte Grundstücksverkauf ist nur möglich, wenn die Straßenflächen vorher gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz Baden Württemberg eingezogen (entwidmet) sind. Die Absicht der Einziehung wurde vom 25.08. - 25.09.2020 amtlich bekannt gemacht, um Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Innerhalb der Anhörungsfrist gingen keine Einwendungen ein.

Der Ortschaftsrat Gelbingen behandelt die Angelegenheit in seiner Sitzung am 10.11.2020.

Anlage: Lageplan

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aus­sprache besteht.

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die oben genannten Teilflächen, wie im beigefügten Plan dargestellt, - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat - einzuziehen. 
(einstimmig - 31)
 

Meine Werkzeuge