55313638/meetingminutes/64167192/paragraph

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Seit 01.01.1974 ist die Stadt Schw&auml;bisch Hall Mitglied im Zweckverband Nordostwasserversorgung (NOW), durch den zum Gro&szlig;teil die hiesigen Wasserlieferungen abgedeckt werden. Noch heute gilt das damals durch den st&auml;dtischen Gemeinderat beschlossene Bezugsrecht von 60 l/s. Die letzte Erh&ouml;hung um 6,4 l/s auf diesen Endbestand wurde zum 01.01.1987 vollzogen, wobei diese Bezugsrechte von der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH gezahlt und seitdem in ihren B&uuml;chern gef&uuml;hrt werden.</p>
 
Seit 01.01.1974 ist die Stadt Schw&auml;bisch Hall Mitglied im Zweckverband Nordostwasserversorgung (NOW), durch den zum Gro&szlig;teil die hiesigen Wasserlieferungen abgedeckt werden. Noch heute gilt das damals durch den st&auml;dtischen Gemeinderat beschlossene Bezugsrecht von 60 l/s. Die letzte Erh&ouml;hung um 6,4 l/s auf diesen Endbestand wurde zum 01.01.1987 vollzogen, wobei diese Bezugsrechte von der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH gezahlt und seitdem in ihren B&uuml;chern gef&uuml;hrt werden.</p>
 
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Der Erwerb einer Mitgliedschaft an der NOW war bis vor einigen Jahren durch deren Satzungsbestimmungen bislang ausschlie&szlig;lich St&auml;dten und Gemeinden vorbehalten. Durch eine aktuelle Satzungs&auml;nderung wird dies nun auch privatrechtlichen Versorgungsunternehmen erm&ouml;glicht, sofern eine Kommune mindestens 51 % der Anteile an der jeweiligen Gesellschaft h&auml;lt. Zudem gilt der Grundsatz, dass Bezugsrechte und Mitgliedschaft nicht aufgespalten werden k&ouml;nnen.</p>
 
Der Erwerb einer Mitgliedschaft an der NOW war bis vor einigen Jahren durch deren Satzungsbestimmungen bislang ausschlie&szlig;lich St&auml;dten und Gemeinden vorbehalten. Durch eine aktuelle Satzungs&auml;nderung wird dies nun auch privatrechtlichen Versorgungsunternehmen erm&ouml;glicht, sofern eine Kommune mindestens 51 % der Anteile an der jeweiligen Gesellschaft h&auml;lt. Zudem gilt der Grundsatz, dass Bezugsrechte und Mitgliedschaft nicht aufgespalten werden k&ouml;nnen.</p>
 
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Unter diesen Voraussetzungen soll die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH &ndash; als 100 %-ige st&auml;dtische Tochtergesellschaft &ndash; anstelle der Stadt Schw&auml;bisch Hall in die Mitgliedschaft eintreten. Hiermit verbunden ist in Folge die vollst&auml;ndige Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft und aus den Bezugsrechten. Hierzu z&auml;hlt auch die &Uuml;bernahme des bereits von der Stadt Schw&auml;bisch Hall eingebrachten Eigenkapitals, der Beteiligungsquote, dem Stimmrecht und der Haftung.</p>
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Unter diesen Voraussetzungen soll die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH - als 100 %-ige st&auml;dtische Tochtergesellschaft - anstelle der Stadt Schw&auml;bisch Hall in die Mitgliedschaft eintreten. Hiermit verbunden ist in Folge die vollst&auml;ndige Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft und aus den Bezugsrechten. Hierzu z&auml;hlt auch die &Uuml;bernahme des bereits von der Stadt Schw&auml;bisch Hall eingebrachten Eigenkapitals, der Beteiligungsquote, dem Stimmrecht und der Haftung.</p>
 
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Die finanzielle Abwicklung des &Uuml;bergangs der Bezugsrechte wird zwischen der Stadt Schw&auml;bisch Hall und der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH erfolgen. F&uuml;r die Wertermittlung wurde das Vergleichsmarktprinzip angewandt.</p>
 
Die finanzielle Abwicklung des &Uuml;bergangs der Bezugsrechte wird zwischen der Stadt Schw&auml;bisch Hall und der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH erfolgen. F&uuml;r die Wertermittlung wurde das Vergleichsmarktprinzip angewandt.</p>
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Dem &Uuml;bergang der Bezugsrechte und Eintritt in die Mitgliedschaft muss auch von Seiten der NOW-Verbandsversammlung zugestimmt werden. Die n&auml;chste Sitzung findet im Herbst 2020 statt, sodass nach positiver Entscheidung die &Uuml;bertragung zum Stichtag 01.01.2021 erfolgen kann.&nbsp;</p>
 
Dem &Uuml;bergang der Bezugsrechte und Eintritt in die Mitgliedschaft muss auch von Seiten der NOW-Verbandsversammlung zugestimmt werden. Die n&auml;chste Sitzung findet im Herbst 2020 statt, sodass nach positiver Entscheidung die &Uuml;bertragung zum Stichtag 01.01.2021 erfolgen kann.&nbsp;</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u>&nbsp;stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.</p>
 
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Der Gemeinderat der Stadt Schw&auml;bisch Hall stimmt der Ver&auml;u&szlig;erung und &Uuml;bertragung der st&auml;dtischen Bezugsrechte des Zweckverbands Nordostwasserversorgung (NOW) von 54,6 l/s zu einem Verkaufspreis von 1.983.200,00 &euro; an die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH zu.</p>
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Version vom 18. November 2020, 15:59 Uhr

Sachvortrag:

Seit 01.01.1974 ist die Stadt Schwäbisch Hall Mitglied im Zweckverband Nordostwasserversorgung (NOW), durch den zum Großteil die hiesigen Wasserlieferungen abgedeckt werden. Noch heute gilt das damals durch den städtischen Gemeinderat beschlossene Bezugsrecht von 60 l/s. Die letzte Erhöhung um 6,4 l/s auf diesen Endbestand wurde zum 01.01.1987 vollzogen, wobei diese Bezugsrechte von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH gezahlt und seitdem in ihren Büchern geführt werden.

Die Wahrnehmung der Mitgliedschaft erfolgt von städtischer Seite durch die Teilnahme des Fachbereichsleiters Finanzen an den Verwaltungsratssitzungen sowie den Verbandsversammlungen.

Die Ausübung der Rechte und Pflichten aus den erworbenen Bezugsrechten wurden zu Beginn per Vereinbarung auf die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH übertragen.

Im Jahr 1998 wurde nach Stilllegung des Wasserkraftwerks in Uttenhofen ein Wasserlieferungsvertrag zwischen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und der NOW abgeschlossen, der unter anderem stimmrechtslose Bezugsrechte von weiteren 10 l/s beinhaltet. Hierdurch wurde allerdings keine eigene Mitgliedschaft der Gesellschaft in diesem Zweckverband begründet.

Der Erwerb einer Mitgliedschaft an der NOW war bis vor einigen Jahren durch deren Satzungsbestimmungen bislang ausschließlich Städten und Gemeinden vorbehalten. Durch eine aktuelle Satzungsänderung wird dies nun auch privatrechtlichen Versorgungsunternehmen ermöglicht, sofern eine Kommune mindestens 51 % der Anteile an der jeweiligen Gesellschaft hält. Zudem gilt der Grundsatz, dass Bezugsrechte und Mitgliedschaft nicht aufgespalten werden können.

Unter diesen Voraussetzungen soll die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH - als 100 %-ige städtische Tochtergesellschaft - anstelle der Stadt Schwäbisch Hall in die Mitgliedschaft eintreten. Hiermit verbunden ist in Folge die vollständige Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft und aus den Bezugsrechten. Hierzu zählt auch die Übernahme des bereits von der Stadt Schwäbisch Hall eingebrachten Eigenkapitals, der Beteiligungsquote, dem Stimmrecht und der Haftung.

Die finanzielle Abwicklung des Übergangs der Bezugsrechte wird zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH erfolgen. Für die Wertermittlung wurde das Vergleichsmarktprinzip angewandt.

Die NOW veräußert aktuell Bezugsrechte für Neumitglieder bzw. zur Aufstockung für bereits vorhandene Mitglieder zum Preis von 37.000,00 € pro l/s.

Für die zur Veräußerung stehenden Bezugsrechte von 53,6 l/s (Berechnung: gesamtes städtisches Bezugsrecht: 60 l/s abzgl. Erhöhung aus 1987: 6,4 l/s) ergibt sich somit ein Verkaufspreis von 1.983.200,00 €.

Die zur Beschlussfassung vorgesehene Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH am 25.03.2020 musste wegen den Schutzmaßnahmen der Corona-Virus-Pandemie abgesagt werden. Aufgrund dessen hat die Beschlussfassung des Aufsichtsrats mittels Umlaufbeschluss vom 25.03.2020 stattgefunden, durch die die Zustimmung für dieses Vorhaben erteilt wurde.

Dem Übergang der Bezugsrechte und Eintritt in die Mitgliedschaft muss auch von Seiten der NOW-Verbandsversammlung zugestimmt werden. Die nächste Sitzung findet im Herbst 2020 statt, sodass nach positiver Entscheidung die Übertragung zum Stichtag 01.01.2021 erfolgen kann. 

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt der Veräußerung und Übertragung der städtischen Bezugsrechte des Zweckverbands Nordostwasserversorgung (NOW) von 54,6 l/s zu einem Verkaufspreis von 1.983.200,00 € an die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zu.

Zudem wird dem Übergang der Mitgliedschaft im Zweckverband Nordostwasserversorgung (NOW) von der Stadt Schwäbisch Hall auf die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zugestimmt. 

(einstimmig - 35)

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