§ 2 - Info- und Vormerkstelle für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 27. Mai 2014, 13:13 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Am 01. August 2013, zeitgleich mit Beginn des Rechtsanspruchs wurde im Einvernehmen mit allen Trägern, die Info- und Vormerkstelle für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren beim Fachbereich Jugend, Schule und Soziales, Abteilung Tageseinrichtung für Kinder, eingerichtet.

Zum 01. November 2013 besteht für die Eltern die Möglichkeit die Vormerkungen ihrer Kinder online über die Homepage der Stadt Schwäbisch Hall bei der zentralen Info- und Vormerkstelle vorzumerken.  Eltern können selbstverständlich auch persönlich und in schriftlicher Form ihre Vormerkung abgeben.

Aus der Sicht des Fachbereichs Jugend, Schule und Soziales hat sich die Einführung der Info- und Vormerkstelle für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren bewährt. Sie ist ein wichtiges Steuerungsinstrument zur die Ermittlung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren.

Mehrfachanmeldungen in verschiedenen Einrichtungen werden dadurch vermieden. Der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen kann ermittelt werden. Zur Zeit stehen  225 Krippenplätze in den städtischen, kirchlichen, freien und privaten Einrichtungen zur Verfügung, davon sind im Mai 2014 voraussichtlich 190 Plätze belegt. Engpässe entstehen nach jetzigem Stand der Vormerkungen nicht.

Daher besteht Zurückhaltung beim weiteren Krippenausbau. Der wie im Bedarfsplan beschlossene Ausbau der Krippengruppe in der Tageseinrichtung für Kinder St. Franziskus und der zweiten Krippengruppe der Evang.-Freikirchliche Gemeinde Baptisten wird  zurückgestellt.

Zur Zeit finden Gespräche mit einzelnen Firmen bezüglich betrieblichen Kontingentplätzen in verschiedenen Einrichtungen statt. Sobald hierfür ein Konzept vorliegt, wird der Gemeinderat informiert. 

Die für die Kita-Vormerkung genutzte Datenbank des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), Kita-Data-Webhouse funktioniert weitgehend störungsfrei. Der überwiegende Teil der Eltern nutzt die Online-Dateneingabe, Beratungen über Betreuungszeiten und Betreuungsmöglichkeiten werden von Eltern gut genutzt.

Trotzdem stellt sich der Aufgabenumfang für die Info- und Vormerkstelle als aufwändig dar. Insbesondere der Beratungs- und Kommunikationsbedarf, der über die reine Dateneingabe und Datenprüfung hinausgeht.
Die Verwaltung der Daten und die Zusammenarbeit mit den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder verläuft reibungslos. Obwohl alle Träger der Teilnahme an der zentralen Info- und Vormerkstelle zugestimmt haben, erweist sich die Zusammenarbeit mit einzelnen kirchlichen, freien und privaten Tageseinrichtungen als sehr zeitintensiv.

Zum Beispiel:

  • keine zeitnahen Rückmeldungen über die Vergabe der Betreuungsplätze
  • noch kein bestehender Zugang der Einrichtungen/Träger zum Kita-Data-Webhouse
  • z. T. Aufnahme von Kindern, die nicht über die Info- und Vormerkstelle erfasst wurden
  • Wechsel der Kinder von Krippe in den Kindergarten erst ab September, obwohl Kinder bereits drei Jahre alt sind, d.h. keine Neuaufnahmen während des laufenden Kindergartenjahres.

Zentrale Aufgabe der Info- und Vormerkstelle ist es, die aktuell belegten Krippenplätze zu erfassen und vorausschauende Berechnungen zwecks Belegungszahlen zusammen zu stellen. Die Erhebungen zeigen, dass bis dato die aktuellen Betreuungsplätze in Schwäbisch Hall ausreichen, der Rechtsanspruch kann von Seiten der Stadt erfüllt werden.

Erfahrungen zeigen, dass vereinzelt Eltern die Kinder zwar frühzeitig anmelden, aber dann angebotene Plätze nicht mehr benötigen, da sich Familiensituationen geändert haben. Oft warten z.T. Eltern, bis ein Betreuungsplatz in ihrer Wunscheinrichtung zur Verfügung steht.

Die Ortschaftsräte werden in ihrer nächsten Sitzung über den Sachverhalt informiert.

Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

Meine Werkzeuge