§ 252 - Bebauungsplan Nr. 1216-01/01 Ortsmitte Gottwollshausen - 1. Änderung Hohlgasse; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 24.07.2019 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 1216-01/01 „Ortsmitte Gottwollshausen - 1. Änderung Hohlgasse“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils vom 24.04.2019, beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 27.07.2019 veröffentlicht.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 05.08.2019 bis einschließlich 05.09.2019 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 02.08.2019.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Mit den Stellungnahmen wurden keine Einwände oder Bedenken gegen den Bebauungsplan hervorgebracht, die eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich machen. Es erfolgt lediglich eine redaktionelle Änderung in den örtlichen Bauvorschriften. Hier wird die Möglichkeit eingeräumt, dass Garagen und Carports auch mit Flachdächern ausgeführt werden dürfen, wenn diese extensiv begrünt werden. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 8).

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde im Rahmen des Schriftlichen Verfahrens informiert. Innerhalb der festgelegten Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 1216-01/01 im Maßstab 1 : 500, Stand 24.04.2019 / 06.09.2019 (Büro Lebensraumkonzepte)
Anlage 2 - neu: Begründung, Stand 24.04.2019
Anlage 3: Textteil, Stand 24.04.2019 / 06.09.2019 (Büro Lebensraumkonzepte)
Anlage 4: Örtlichen Bauvorschriften, Stand 24.04.2019 / 06.09.2019 (Büro Lebensraumkonzepte)
Anlage 5: textliche Ergänzung zur E/A-Bilanzierung, Stand 10.09.2019 (Gundelfinger_Traub Landschaftsarchitekten)
Anlage 6:  Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Flst. 15, Stand 13.09.2018 (GEKOPlan M. Hofmann)
Anlage 7: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Flst. 16 + 17/5, Stand 04.04.2019 (GEKOPlan M. Hofmann)
Anlage 8: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB, Stand 06.09.2019

 

Stadtrat Kaiser stellt fest, dass in der Begründung (Anlage 2), Seite 5, Kapitel Bebauung, keine Anpassung dahingehend erfolgt sei, dass Garagen und Carports auch mit Flachdächern ausgeführt werden dürfen, wenn diese extensiv begrünt werden. Die aktuelle Fassung fordere eine Anpassung in Dachform und Dachneigung an das Hauptgebäude.

Erster Bürgermeister Klink bestätigt den Fehler, die Begründung wird angepasst.

Beschluss:

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 8 beschieden.
     
  2. A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1216-01/01 „Ortsmitte Gottwollshausen – 1. Änderung Hohlgasse“
    Der Bebauungsplan Nr. 1216-01/01 „Ortsmitte Gottwollshausen – 1. Änderung Hohlgasse“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro Lebensraumkonzepte, Schwäbisch Hall, im M 1:500 vom 24.04.2019 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

    B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Ortsmitte Gottwollhausen – 1. Änderung Hohlgasse“
    Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Ortsmitte Gottwollshausen – 1. Änderung Hohlgasse“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büros Lebensraumkonzepte, Schwäbisch Hall, vom 24.04.2019. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1216-01/01 „Ortsmitte Gottwollshausen – 1. Änderung Hohlgasse“.

    Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

(29 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

Meine Werkzeuge