§ 11 - Entwicklung Breit-Eich-Grundschule und Grundschule Gailenkirchen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach Informationen im BSSK, VFA, GR (SV 103/14) hat der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 04.06.14 die Verwaltung gebeten, mit den Beteiligten die Situation offen zu besprechen und darüber wieder zu berichten.

EBM Wilhelm und der FB 50 haben Gespräche mit Elternvertretungen, der Schulleitung  und dem Lehrerkollegium geführt und am 15.07.14 zu einer gemeinsamen Runde mit Staatl. Schulamt, dem Lehrerkollegium Gailenkirchen und Elternvertretungen der GS Gailenkirchen eingeladen.

EBM Wilhelm fasste bei diesem Gespräch den Verfahrensstand zusammen und skizzierte den Wunsch des Gemeinderates nach einer offenen Kommunikation.

Die Leiterin des Staatl. Schulamtes, Frau Jordan, führte aus, dass die Schulleitungsstelle Gailenkirchen in der neuesten Ausgabe des Amtsblatt „Kultus und Unterricht“ des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, ausgeschrieben war. Eine Bewerbung ist zwischenzeitlich eingegangen.

Weiter informiert Frau Jordan, dass zum 01.08.2014 ein neues Schulleiterstellenbewerbungsverfahren in Kraft tritt (Beschluss Landtag vom 16.07.2014). Künftig wird über die Besetzung der Schulleiterstelle im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf der Basis eines Besetzungsvorschlags eine Auswahlkommission entschieden. Die Anforderungen, auch im Auswahlverfahren, sind wesentlich höher geworden.

Die Auswahlkommission besteht aus zwei Vertretern der Schulaufsichtsbehörde und jeweils einem Vertreter der Schulkonferenz und des Schulträgers. Die Auswahlkommission wird von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde gebildet und erarbeitet einen Besetzungsvorschlag. Die Vertretungen der Schulkonferenz und des Schulträgers nehmen am Überprüfungsverfahren als Beobachter teil und haben ein Stimmrecht in der Auswahlkommission bei der Entscheidung über den Besetzungsvorschlag.

Die Schulkonferenz und der Schulträger können zum Besetzungsvorschlag Stellung nehmen.
Nach der Befassung der Schulkonferenz und des Schulträgers entscheidet die zuständige Schulaufsichtsbehörde über die Besetzung der Schulleiterstelle. Bei Abweichung des Votums der Schulkonferenz oder des Schulträgers vom Besetzungsvorschlag der Auswahlkommission entscheidet die Oberste Schulaufsichtsbehörde über die Besetzung der Stelle.

Eine Lehrerin der Grundschule Gailenkirchen, mit einem Teildeputat angestellt, teilt in der Besprechung mit, dass sie sich auf die Stelle beworben hat.

Frau Jordan informiert auf Anfrage, dass das Besetzungsverfahren bis ca. Januar 2015 andauern wird. Kommt es zu keiner Besetzungsentscheidung, wird die Stelle nochmals ausgeschrieben. Bis dahin wird durch das Staatl. Schulamt eine kommissarische Schulleitung benannt. Üblich sei, dass hiermit die dienstälteste Person vor Ort beauftragt wird. In Gailenkirchen ist diese Beauftragung nicht möglich, da sich die dienstälteste Person seit längerem im Krankenstand befindet.

Eine Bewerberin, die sich auf die ausgeschriebene Stelle beworben hat, kann aus rechtlichen Gründen nicht mit einer kommissarischen Leitung beauftragt werden.

Somit kommt als Übergangslösung die Beauftragung einer geeigneten Person der benachbarten Schule in Frage. Die Entscheidung liegt beim Staatlichen Schulamt und wird in den nächsten Tagen erfolgen.

Auf Frage der Eltern nach der personellen Unterrichtsversorgung informiert das Staatl. Schulamt, dass dies selbstverständlich gewährleistet wird. Allerdings ist es so, dass in Gailenkirchen im kommenden Schuljahr lediglich 44 Schülerinnen und Schüler (= -10%) angemeldet sind, das bedeutet ein Rückgang von derzeit drei Klassen auf dann zwei Klassen mit einer entsprechend angepassten Deputatsversorgung durch die Staatlichen Schulbehörden.

Weiter informiert Frau Jordan auf Anfrage, was geschehe, wenn Gailenkirchen Außenstelle der Breit-Eich-Grundschule werden würde.

Wenn das Besetzungsverfahren noch nicht eingeleitet worden ist (3 Wochen Frist nach Ausschreibung), kann das Verfahren gestoppt und, auf Antrag des Schulträgers, über die Bildung einer Außenstelle entschieden werden (Oberste Schulaufsichtsbehörde).

Bei den Gesprächen mit Schulen und Eltern hat sich gezeigt, dass es ein Anliegen ist, den Schulstandort in Gailenkirchen möglichst lange zu erhalten.

Bei den Elternvertretungen liegt ein verlässlicher, geregelter Schulalltag im Vordergrund, es wird mitgeteilt, dass durch viele Krankheitssituationen und Vertretungsregelungen (Lehrermangel) „einiges mitgemacht wurde“. Es wird bemängelt, dass ein halbes Jahr wieder alles offen ist. Die Eltern wollen eine starke Schule mit guten Angeboten und sie wollen, dass der Unterricht „läuft“, fitte Lehrkräfte vorhanden sind, weiter teilen sie mit, dass sie keine Angst vor einer Außenstelle haben.

Die Elternvertretungen wünschen sich noch vor den Sommerferien Informationen und Klarheit, wie es im Schuljahr 2014/15 weitergeht.

Die Verwaltung hat gebeten, ein unter der Elternschaft abgestimmtes Votum mitzuteilen.

EBM Wilhelm wird am 24.07.2014 in der Ortschaftsratsitzung Gailenkirchen den TOP erläutern.

Die Verwaltung spricht sich für die Bildung einer Außenstelle in der Breit-Eich-Grundschule in Gailenkirchen aus und somit für eine umfassende organisatorische und personelle Einbindung.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 30 Schulgesetz Baden-Württemberg, das Verfahren auf Umwandlung der Grundschule Gailenkirchen zu einer Außenstelle der Breit-Eich-Grundschule in die Wege zu leiten.

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