4890045/meetingminutes/6134355/paragraph

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Nach Informationen im BSSK, VFA, GR ([http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/4890006/meetingannouncement/5779171/agendaitem SV 103/14]) hat der Gemeinderat in seiner nicht&ouml;ffentlichen Sitzung am 04.06.14 die Verwaltung gebeten, mit den Beteiligten die Situation offen zu besprechen und dar&uuml;ber wieder zu berichten.</p>
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<strong>Situation in Gottwollshausen</strong><br />
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F&uuml;r die Erweiterung der zweiz&uuml;gigen Breit-Eich-Grundschule auf eine dreiz&uuml;gige Grundschule mit Ganztagsangeboten sind im Doppelhaushalt 2014/15 3,85 Mio. &euro; eingestellt. Die Dreiz&uuml;gigkeit wurde durch das Regierungspr&auml;sidium bei einer Voranfrage best&auml;tigt.</p>
 
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EBM Wilhelm und der FB 50 haben Gespr&auml;che mit Elternvertretungen, der Schulleitung&nbsp; und dem Lehrerkollegium gef&uuml;hrt und am 15.07.14 zu einer gemeinsamen Runde mit Staatl. Schulamt, dem Lehrerkollegium Gailenkirchen und Elternvertretungen der GS Gailenkirchen eingeladen.</p>
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Die Breit-Eich-Grundschule besuchen derzeit 168 Kinder. F&uuml;r das Schuljahr 2015/16 stehen 66 m&ouml;gliche Erstkl&auml;ssler auf der Liste, was bei einem Klassenteiler von 28 bereits drei Eingangsklassen bedeutet. Durch das Baugebiet An der Breiteich werden die Sch&uuml;lerzahlen weiter steigen.</p>
 
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EBM Wilhelm fasste bei diesem Gespr&auml;ch den Verfahrensstand zusammen und skizzierte den Wunsch des Gemeinderates nach einer offenen Kommunikation.</p>
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F&uuml;r die Erweiterung/ Neubau einer Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder in Gottwollshausen von derzeit zwei Gruppen auf drei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe sind 1,1&nbsp;Mio. &euro; eingestellt. In der mittelfristigen Finanzplanung sind weitere 1,2 Mio. &euro; vorgesehen.</p>
 
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Die Leiterin des Staatl. Schulamtes, Frau Jordan, f&uuml;hrte aus, dass die Schulleitungsstelle Gailenkirchen in der neuesten Ausgabe des Amtsblatt &bdquo;Kultus und Unterricht&ldquo; des Ministerium f&uuml;r Kultus, Jugend und Sport, ausgeschrieben war. Eine Bewerbung ist zwischenzeitlich eingegangen.</p>
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Derzeit finden intensive Abstimmungsgespr&auml;che bez&uuml;glich der erforderlichen Raumprogramme statt.</p>
 
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Weiter informiert Frau Jordan, dass zum 01.08.2014 ein neues Schulleiterstellenbewerbungsverfahren in Kraft tritt (Beschluss Landtag vom 16.07.2014). K&uuml;nftig wird &uuml;ber die Besetzung der Schulleiterstelle im Rahmen eines &Uuml;berpr&uuml;fungsverfahrens nach Eignung, Bef&auml;higung und fachlicher Leistung auf der Basis eines Besetzungsvorschlags eine Auswahlkommission entschieden. Die Anforderungen, auch im Auswahlverfahren, sind wesentlich h&ouml;her geworden.</p>
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In Vorplanungen werden aktuell verschiedene bauliche M&ouml;glichkeiten auf dem Areal der Breit-Eich-Grundschule untersucht.</p>
 
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Die Auswahlkommission besteht aus zwei Vertretern der Schulaufsichtsbeh&ouml;rde und jeweils einem Vertreter der Schulkonferenz und des Schultr&auml;gers. Die Auswahlkommission wird von der zust&auml;ndigen Schulaufsichtsbeh&ouml;rde gebildet und erarbeitet einen Besetzungsvorschlag. Die Vertretungen der Schulkonferenz und des Schultr&auml;gers nehmen am &Uuml;berpr&uuml;fungsverfahren als Beobachter teil und haben ein Stimmrecht in der Auswahlkommission bei der Entscheidung &uuml;ber den Besetzungsvorschlag.</p>
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F&uuml;r die Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder werden zwei bauliche Varianten gepr&uuml;ft; einmal eine Verlagerung vom jetzigen Standort Elisabethenstra&szlig;e auf das Areal der gegen&uuml;berliegenden Grundschule und eine Erweiterung am bestehenden Standort um eine Kindergartengruppe und einer Krippengruppe und baulichen Verbesserungen des Altbaus.</p>
 
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Die Schulkonferenz und der Schultr&auml;ger k&ouml;nnen zum Besetzungsvorschlag Stellung nehmen.<br />
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<strong>Situation in Gailenkirchen</strong><br />
Nach der Befassung der Schulkonferenz und des Schultr&auml;gers entscheidet die zust&auml;ndige Schulaufsichtsbeh&ouml;rde &uuml;ber die Besetzung der Schulleiterstelle. Bei Abweichung des Votums der Schulkonferenz oder des Schultr&auml;gers vom Besetzungsvorschlag der Auswahlkommission entscheidet die Oberste Schulaufsichtsbeh&ouml;rde &uuml;ber die Besetzung der Stelle.</p>
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Bei der GS Gailenkirchen handelt es sich um die kleinste Grundschule im Stadtgebiet mit aktuell 49 Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler in zwei kombinierten und einer Jahrgangsklasse.<br />
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Im kommenden Schuljahr wird mit 43 Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler in zwei kombinierten Klassen gerechnet. In den weiteren Jahren stabilisieren sich die Zahlen wieder leicht. Die Schule hat jedoch aufgrund der demographischen Entwicklung kein Entwicklungspotenzial in den Sch&uuml;lerzahlen.</p>
 
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Eine Lehrerin der Grundschule Gailenkirchen, mit einem Teildeputat angestellt, teilt in der Besprechung mit, dass sie sich auf die Stelle beworben hat.</p>
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Der Gemeinderat wurde am 2. April 2014, &sect; 75/1, unterrichtet, dass das Regierungspr&auml;sidium mitgeteilt hat, dass beabsichtigt ist, den Schulleiter der GS Gailenkirchen zum 01.08.2014 auf seinen Antrag hin in den Ruhestand zu versetzen. Das Verfahren der Wiederbesetzung der Stelle ist eingeleitet.</p>
 
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Frau Jordan informiert auf Anfrage, dass das Besetzungsverfahren bis ca. Januar 2015 andauern wird. Kommt es zu keiner Besetzungsentscheidung, wird die Stelle nochmals ausgeschrieben. Bis dahin wird durch das Staatl. Schulamt eine kommissarische Schulleitung benannt. &Uuml;blich sei, dass hiermit die dienst&auml;lteste Person vor Ort beauftragt wird. In Gailenkirchen ist diese Beauftragung nicht m&ouml;glich, da sich die dienst&auml;lteste Person seit l&auml;ngerem im Krankenstand befindet.</p>
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Leider ist es so, dass es immer schwieriger wird, f&uuml;r die verantwortungsvolle Stelle einer Schulleitung geeignete Bewerbungen zu finden. Oftmals m&uuml;ssen Stellen mehrfach ausgeschrieben werden oder es m&uuml;ssen aufgrund fehlender Bewerbungen &Uuml;bergangsl&ouml;sungen von den Staatlichen Schulbeh&ouml;rden eingeleitet werden. Hierf&uuml;r gibt es auch im Kreis Schw&auml;bisch Hall bei Grundschulen Beispiele.</p>
 
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Eine Bewerberin, die sich auf die ausgeschriebene Stelle beworben hat, kann aus rechtlichen Gr&uuml;nden nicht mit einer kommissarischen Leitung beauftragt werden.</p>
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Aus Sicht der Verwaltung und f&uuml;r die Entwicklung der Schulen in Gottwollshausen und Gailenkirchen ist es deshalb sinnvoll, &uuml;ber die Einrichtung einer Au&szlig;enstelle der Breit-Eich-Grundschule in Gailenkirchen in den verschiedenen Gremien zu beraten.</p>
 
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Somit kommt als &Uuml;bergangsl&ouml;sung die Beauftragung einer geeigneten Person der benachbarten Schule in Frage. Die Entscheidung liegt beim Staatlichen Schulamt und wird in den n&auml;chsten Tagen erfolgen.</p>
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Eine Zusammenlegung der beiden, bisher eigenst&auml;ndigen Grundschulen zu einer Grundschule mit Au&szlig;enstelle und einer Schulleitung bedarf der Zustimmung der Obersten Schulaufsichtsbeh&ouml;rde nach &sect; 30 Schulgesetz Baden-W&uuml;rttemberg (Kultusministerium).</p>
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<p align="JUSTIFY">
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Das Staatliche Schulamt K&uuml;nzelsau ist von diesem beabsichtigten Weg informiert und w&uuml;rde die Bildung einer Au&szlig;enstelle unterst&uuml;tzen.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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Der Ortschaftsrat Gailenkirchen entscheidet &uuml;ber das Vorhaben in seiner Sitzung am 10.07.2014.</p>
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Auf Frage der Eltern nach der personellen Unterrichtsversorgung informiert das Staatl. Schulamt, dass dies selbstverst&auml;ndlich gew&auml;hrleistet wird. Allerdings ist es so, dass in Gailenkirchen im kommenden Schuljahr lediglich 44 Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler (= -10%) angemeldet sind, das bedeutet ein R&uuml;ckgang von derzeit drei Klassen auf dann zwei Klassen mit einer entsprechend angepassten Deputatsversorgung durch die Staatlichen Schulbeh&ouml;rden.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> berichtet, dass sowohl der Ortschaftsrat Gailenkirchen als auch die Eltern der Einrichtung einer Au&szlig;enstelle positiv gegen&uuml;ber stehen. Die Eltern versprechen sich eine Verbesserung der Unterrichtsgarantie. Der Schulleiter der Breit-Eich-Grundschule, Herr Frank Walter, wurde bis zur Wiederbesetzung der Rektorenstelle ab 01.08.2014 zum Kommissarischen Schulleiter der Grundschule Gailenkirchen verpflichtet. Auf Anraten der Rechtsberatung des Regierungspr&auml;sidiums soll der urspr&uuml;ngliche Beschlussantrag ge&auml;ndert werden: Zun&auml;chst soll die Verwaltung damit beauftragt werden, gem&auml;&szlig; &sect; 30 Schulgesetz Baden-W&uuml;rttemberg das Verfahren auf Umwandlung der Grundschule Gailenkirchen zu einer Au&szlig;enstelle in die Wege zu leiten; erst danach erfolgt der Antrag.</p>
 
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Weiter informiert Frau Jordan auf Anfrage, was geschehe, wenn Gailenkirchen Au&szlig;enstelle der Breit-Eich-Grundschule werden w&uuml;rde.</p>
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<u>Stadtrat Reber</u> legt Wert darauf, dass die Grundschule in Gailenkirchen aufgrund ihrer Stellung im Ortsgef&uuml;ge erhalten bleibt. Mit der Einrichtung einer Au&szlig;enstelle sieht er den Bestand der Grundschule in Gailenkirchen langfristig eher gesichert als nur mit der Wiederbesetzung der Schulleiterstelle und dem relativ eingeschr&auml;nkten Lehrk&ouml;rper.</p>
 
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Wenn das Besetzungsverfahren noch nicht eingeleitet worden ist (3 Wochen Frist nach Ausschreibung), kann das Verfahren gestoppt und, auf Antrag des Schultr&auml;gers, &uuml;ber die Bildung einer Au&szlig;enstelle entschieden werden (Oberste Schulaufsichtsbeh&ouml;rde).</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> ist Realist genug, um zu wissen, dass die Au&szlig;enstelle in Gailenkirchen kommt. Er mahnt die Verwaltung jedoch zu mehr Ehrlichkeit: Sollten die Sch&uuml;lerzahlen in Gailenkirchen weiter zur&uuml;ckgehen - was angesichts des demographischen Wandels wahrscheinlich ist - ist es nur ein sehr kleiner Schritt, die Schule ganz zu schlie&szlig;en; eine Au&szlig;enstelle zu schlie&szlig;en ist einfacher m&ouml;glich. Sollte in Gottwollshausen Platz f&uuml;r weitere Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler sein, sagt Stadtrat Kaiser bereits heute die Schlie&szlig;ung der Au&szlig;enstelle Gailenkirchen voraus. Dies wurde aber den Betroffenen so nicht mitgeteilt.</p>
 
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Bei den Gespr&auml;chen mit Schulen und Eltern hat sich gezeigt, dass es ein Anliegen ist, den Schulstandort in Gailenkirchen m&ouml;glichst lange zu erhalten.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> widerspricht seinem Vorredner: Ehrlichkeit bedeutet f&uuml;r ihn zu gew&auml;hrleisten, dass eine ordentliche Schulversorgung erfolgt. Weiter geh&ouml;rt f&uuml;r ihn zur Ehrlichkeit, dass das Kindeswohl - und dazu geh&ouml;rt eine ordentliche Schulversorgung - im Vordergrund steht; Standortgesichtspunkte haben zur&uuml;ckzustehen.</p>
 
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Bei den Elternvertretungen liegt ein verl&auml;sslicher, geregelter Schulalltag im Vordergrund, es wird mitgeteilt, dass durch viele Krankheitssituationen und Vertretungsregelungen (Lehrermangel) &bdquo;einiges mitgemacht wurde&ldquo;. Es wird bem&auml;ngelt, dass ein halbes Jahr wieder alles offen ist. Die Eltern wollen eine starke Schule mit guten Angeboten und sie wollen, dass der Unterricht &bdquo;l&auml;uft&ldquo;, fitte Lehrkr&auml;fte vorhanden sind, weiter teilen sie mit, dass sie keine Angst vor einer Au&szlig;enstelle haben.</p>
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<u>Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm</u> berichtet aus Gespr&auml;chen mit den Eltern aus Gottwollshausen. Diese haben sich sehr differenziert mit den verschiedensten Optionen auseinandergesetzt. Weiter stellt sie klar, dass &uuml;ber eine eventuelle Schlie&szlig;ung der Schule der Gemeinderat entscheidet.</p>
 
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Die Elternvertretungen w&uuml;nschen sich noch vor den Sommerferien Informationen und Klarheit, wie es im Schuljahr 2014/15 weitergeht.</p>
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<u>Stadtrat H&auml;rtig</u> gibt zu bedenken, dass mit der organisatorischen Ma&szlig;nahme Deputatsstunden, die f&uuml;r die Schulleitung vorgesehen waren, abgegeben werden. Er pl&auml;diert f&uuml;r eine eigenst&auml;ndige Grundschule mit eigenst&auml;ndiger Leitung in Gailenkirchen.</p>
 
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Die Verwaltung hat gebeten, ein unter der Elternschaft abgestimmtes Votum mitzuteilen.</p>
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<u>Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm</u> beschreibt die Vorteile im Vertretungsfall: Bei einem gr&ouml;&szlig;eren Kollegium ist die Unterrichtsversorgung einfacher sicherzustellen.</p>
 
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EBM Wilhelm wird am 24.07.2014 in der Ortschaftsratsitzung Gailenkirchen den TOP erl&auml;utern.</p>
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<u>Stadtrat Schorpp</u> berichtet aus den Erfahrungen der Zusammenlegung der Grundschulen T&uuml;ngental und Sulzdorf. Er best&auml;tigt, dass die Qualit&auml;t der Unterrichtsversorgung an einer kleinen, eigenst&auml;ndigen Schule nicht gew&auml;hrleistet ist. Auch in T&uuml;ngental gab es anfangs Widerst&auml;nde, die Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler nach Sulzdorf zu schicken - heute ist dies Normalit&auml;t.</p>
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Die Verwaltung spricht sich f&uuml;r die Bildung einer Au&szlig;enstelle in der Breit-Eich-Grundschule in Gailenkirchen aus und somit f&uuml;r eine umfassende organisatorische und personelle Einbindung.</p>
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Die Verwaltung wird beauftragt, gem&auml;&szlig; &sect; 30 Schulgesetz Baden-W&uuml;rttemberg, das Verfahren auf Umwandlung der Grundschule Gailenkirchen zu einer Au&szlig;enstelle der Breit-Eich-Grundschule in die Wege zu leiten.</p>
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Die Verwaltung wird beauftragt, gem&auml;&szlig; &sect; 30 Schulgesetz Baden-W&uuml;rttemberg, das Verfahren auf Umwandlung der Grundschule Gailenkirchen zu einer Au&szlig;enstelle der Breit-Eich-Grundschule in die Wege zu leiten.<br />
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(23 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)</p>
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Aktuelle Version vom 7. November 2014, 12:38 Uhr

Sachvortrag:

Situation in Gottwollshausen
Für die Erweiterung der zweizügigen Breit-Eich-Grundschule auf eine dreizügige Grundschule mit Ganztagsangeboten sind im Doppelhaushalt 2014/15 3,85 Mio. € eingestellt. Die Dreizügigkeit wurde durch das Regierungspräsidium bei einer Voranfrage bestätigt.

Die Breit-Eich-Grundschule besuchen derzeit 168 Kinder. Für das Schuljahr 2015/16 stehen 66 mögliche Erstklässler auf der Liste, was bei einem Klassenteiler von 28 bereits drei Eingangsklassen bedeutet. Durch das Baugebiet An der Breiteich werden die Schülerzahlen weiter steigen.

Für die Erweiterung/ Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder in Gottwollshausen von derzeit zwei Gruppen auf drei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe sind 1,1 Mio. € eingestellt. In der mittelfristigen Finanzplanung sind weitere 1,2 Mio. € vorgesehen.

Derzeit finden intensive Abstimmungsgespräche bezüglich der erforderlichen Raumprogramme statt.

In Vorplanungen werden aktuell verschiedene bauliche Möglichkeiten auf dem Areal der Breit-Eich-Grundschule untersucht.

Für die Tageseinrichtung für Kinder werden zwei bauliche Varianten geprüft; einmal eine Verlagerung vom jetzigen Standort Elisabethenstraße auf das Areal der gegenüberliegenden Grundschule und eine Erweiterung am bestehenden Standort um eine Kindergartengruppe und einer Krippengruppe und baulichen Verbesserungen des Altbaus.

Situation in Gailenkirchen
Bei der GS Gailenkirchen handelt es sich um die kleinste Grundschule im Stadtgebiet mit aktuell 49 Schülerinnen und Schüler in zwei kombinierten und einer Jahrgangsklasse.
Im kommenden Schuljahr wird mit 43 Schülerinnen und Schüler in zwei kombinierten Klassen gerechnet. In den weiteren Jahren stabilisieren sich die Zahlen wieder leicht. Die Schule hat jedoch aufgrund der demographischen Entwicklung kein Entwicklungspotenzial in den Schülerzahlen.

Der Gemeinderat wurde am 2. April 2014, § 75/1, unterrichtet, dass das Regierungspräsidium mitgeteilt hat, dass beabsichtigt ist, den Schulleiter der GS Gailenkirchen zum 01.08.2014 auf seinen Antrag hin in den Ruhestand zu versetzen. Das Verfahren der Wiederbesetzung der Stelle ist eingeleitet.

Leider ist es so, dass es immer schwieriger wird, für die verantwortungsvolle Stelle einer Schulleitung geeignete Bewerbungen zu finden. Oftmals müssen Stellen mehrfach ausgeschrieben werden oder es müssen aufgrund fehlender Bewerbungen Übergangslösungen von den Staatlichen Schulbehörden eingeleitet werden. Hierfür gibt es auch im Kreis Schwäbisch Hall bei Grundschulen Beispiele.

Aus Sicht der Verwaltung und für die Entwicklung der Schulen in Gottwollshausen und Gailenkirchen ist es deshalb sinnvoll, über die Einrichtung einer Außenstelle der Breit-Eich-Grundschule in Gailenkirchen in den verschiedenen Gremien zu beraten.

Eine Zusammenlegung der beiden, bisher eigenständigen Grundschulen zu einer Grundschule mit Außenstelle und einer Schulleitung bedarf der Zustimmung der Obersten Schulaufsichtsbehörde nach § 30 Schulgesetz Baden-Württemberg (Kultusministerium).

Das Staatliche Schulamt Künzelsau ist von diesem beabsichtigten Weg informiert und würde die Bildung einer Außenstelle unterstützen.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen entscheidet über das Vorhaben in seiner Sitzung am 10.07.2014.

 

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass sowohl der Ortschaftsrat Gailenkirchen als auch die Eltern der Einrichtung einer Außenstelle positiv gegenüber stehen. Die Eltern versprechen sich eine Verbesserung der Unterrichtsgarantie. Der Schulleiter der Breit-Eich-Grundschule, Herr Frank Walter, wurde bis zur Wiederbesetzung der Rektorenstelle ab 01.08.2014 zum Kommissarischen Schulleiter der Grundschule Gailenkirchen verpflichtet. Auf Anraten der Rechtsberatung des Regierungspräsidiums soll der ursprüngliche Beschlussantrag geändert werden: Zunächst soll die Verwaltung damit beauftragt werden, gemäß § 30 Schulgesetz Baden-Württemberg das Verfahren auf Umwandlung der Grundschule Gailenkirchen zu einer Außenstelle in die Wege zu leiten; erst danach erfolgt der Antrag.

Stadtrat Reber legt Wert darauf, dass die Grundschule in Gailenkirchen aufgrund ihrer Stellung im Ortsgefüge erhalten bleibt. Mit der Einrichtung einer Außenstelle sieht er den Bestand der Grundschule in Gailenkirchen langfristig eher gesichert als nur mit der Wiederbesetzung der Schulleiterstelle und dem relativ eingeschränkten Lehrkörper.

Stadtrat Kaiser ist Realist genug, um zu wissen, dass die Außenstelle in Gailenkirchen kommt. Er mahnt die Verwaltung jedoch zu mehr Ehrlichkeit: Sollten die Schülerzahlen in Gailenkirchen weiter zurückgehen - was angesichts des demographischen Wandels wahrscheinlich ist - ist es nur ein sehr kleiner Schritt, die Schule ganz zu schließen; eine Außenstelle zu schließen ist einfacher möglich. Sollte in Gottwollshausen Platz für weitere Schülerinnen und Schüler sein, sagt Stadtrat Kaiser bereits heute die Schließung der Außenstelle Gailenkirchen voraus. Dies wurde aber den Betroffenen so nicht mitgeteilt.

Oberbürgermeister Pelgrim widerspricht seinem Vorredner: Ehrlichkeit bedeutet für ihn zu gewährleisten, dass eine ordentliche Schulversorgung erfolgt. Weiter gehört für ihn zur Ehrlichkeit, dass das Kindeswohl - und dazu gehört eine ordentliche Schulversorgung - im Vordergrund steht; Standortgesichtspunkte haben zurückzustehen.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm berichtet aus Gesprächen mit den Eltern aus Gottwollshausen. Diese haben sich sehr differenziert mit den verschiedensten Optionen auseinandergesetzt. Weiter stellt sie klar, dass über eine eventuelle Schließung der Schule der Gemeinderat entscheidet.

Stadtrat Härtig gibt zu bedenken, dass mit der organisatorischen Maßnahme Deputatsstunden, die für die Schulleitung vorgesehen waren, abgegeben werden. Er plädiert für eine eigenständige Grundschule mit eigenständiger Leitung in Gailenkirchen.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm beschreibt die Vorteile im Vertretungsfall: Bei einem größeren Kollegium ist die Unterrichtsversorgung einfacher sicherzustellen.

Stadtrat Schorpp berichtet aus den Erfahrungen der Zusammenlegung der Grundschulen Tüngental und Sulzdorf. Er bestätigt, dass die Qualität der Unterrichtsversorgung an einer kleinen, eigenständigen Schule nicht gewährleistet ist. Auch in Tüngental gab es anfangs Widerstände, die Schülerinnen und Schüler nach Sulzdorf zu schicken - heute ist dies Normalität.

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 30 Schulgesetz Baden-Württemberg, das Verfahren auf Umwandlung der Grundschule Gailenkirchen zu einer Außenstelle der Breit-Eich-Grundschule in die Wege zu leiten.
(23 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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