4889947/meetingminutes/5300084/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Die 7 D Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplans lag vom 08.10.2012 bis 08.11.2012 &ouml;ffentlich aus. Zugleich wurden die Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange &uuml;ber die Planung informiert.</p>
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Die 7D-Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplans (FNP) lag vom 08.10.2012 bis 08.11.2012 &ouml;ffentlich aus. Zugleich wurden die Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange &uuml;ber die Planung informiert.</p>
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<p align="JUSTIFY">
Von Seiten der <strong>&Ouml;ffentlichkeit</strong>&nbsp; und der <strong>Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange</strong> gingen zahlreiche Bedenken und Anregungen ein. Dieser werden in der beigef&uuml;gten Tabelle in der linken Spalte aufgef&uuml;hrt. In der rechten Spalte befinden sich die jeweiligen Abw&auml;gungsvorschl&auml;ge.</p>
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Von Seiten der <strong>&Ouml;ffentlichkeit</strong> und der <strong>Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange </strong>gingen zahlreiche Bedenken und Anregungen ein. Diese werden in der beigef&uuml;gten Tabelle in der linken Spalte aufgef&uuml;hrt. In der rechten Spalte befinden sich die jeweiligen Abw&auml;gungsvorschl&auml;ge.</p>
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<p align="JUSTIFY">
Der<strong> Ortschaftsrat Weckrieden</strong> hat den Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen der Verwaltung, die Fl&auml;chen der Ortschaft Weckrieden betreffen, in der Ortschaftsratssitzung am 16.01.2014 einstimmig zugestimmt.</p>
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Der <strong>Ortschaftsrat Weckrieden</strong> hat den Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen der Verwaltung, die Fl&auml;chen der Ortschaft Weckrieden betreffen, in der Ortschaftsratssitzung am 16.01.2014 einstimmig zugestimmt.</p>
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<p align="JUSTIFY">
Der <strong>Ortschaftsrat Gailenkirchen </strong>hat den Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen der Verwaltung, die Fl&auml;chen der Ortschaft Gottwollshausen/Gailenkirchen betreffen, in der Ortschaftsratssitzung am 16.01.2014 zugestimmt. Hierzu geh&ouml;rte auch die Herausnahme der Fl&auml;che&nbsp; 13.10 &quot;B&uuml;chelhalde&quot; aus der 7 D Fortschreibung, aufgrund der ge&auml;u&szlig;erten Bedenken. Der Ortschaftsrat m&ouml;chte mit diesem Beschluss dazu beitragen, dass die Genehmigung der 7&nbsp;D Fortschreibung des FNP nicht gef&auml;hrdet wird (6 ja, 2 Enthaltungen). Dem Ortschaftsrat wurde zugesagt, dass das Rechtsverfahren zur Anpassung der Landschaftschutzgebietsskulisse entsprechend der gew&uuml;nschten Baufl&auml;che &quot;B&uuml;chelhalde&quot; eingeleitet wird.</p>
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Der <strong>Ortschaftsrat Gailenkirchen</strong> hat den Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen der Verwaltung, die Fl&auml;chen der Ortschaft Gottwollshausen/Gailenkirchen betreffen, in der Ortschaftsratssitzung am 16.01.2014 zugestimmt. Hierzu geh&ouml;rte auch die Herausnahme der Fl&auml;che 13.10 &quot;B&uuml;chelhalde&quot; aus der 7D-Fortschreibung, aufgrund der ge&auml;u&szlig;erten Bedenken. Der Ortschaftsrat m&ouml;chte mit diesem Beschluss dazu beitragen, dass die Genehmigung der 7D-Fortschreibung des FNP nicht gef&auml;hrdet wird (6 Zustimmungen, 2 Enthaltungen). Dem Ortschaftsrat wurde zugesagt, dass das Rechtsverfahren zur Anpassung der Landschaftschutzgebietsskulisse entsprechend der gew&uuml;nschten Baufl&auml;che &quot;B&uuml;chelhalde&quot; eingeleitet wird.</p>
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<p align="JUSTIFY">
Der <strong>Ortschaftsrat Sulzdorf </strong>hat den Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen der Verwaltung, die Fl&auml;chen der Ortschaft Sulzdorf betreffen, in der Ortschaftsratssitzung am 21.01.2014 einstimmig zugestimmt. Hierzu geh&ouml;rte auch die Herausnahme der Fl&auml;che 16.29 &quot;Solarpark D&ouml;rrenzimmern&quot; aus der 7 D Fortschreibung aufgrund der ge&auml;u&szlig;erten Bedenken.</p>
+
Der <strong>Ortschaftsrat Sulzdorf</strong> hat den Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen der Verwaltung, die Fl&auml;chen der Ortschaft Sulzdorf betreffen, in der Ortschaftsratssitzung am 21.01.2014 einstimmig zugestimmt. Hierzu geh&ouml;rte auch die Herausnahme der Fl&auml;che 16.29 &quot;Solarpark D&ouml;rrenzimmern&quot; aus der 7D-Fortschreibung aufgrund der ge&auml;u&szlig;erten Bedenken.</p>
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<p align="JUSTIFY">
Die Fl&auml;che B 10.25 &quot;Auwiese&quot; war in der 6. Fortschreibung als Gr&uuml;nfl&auml;che mit der Nutzungsspezifizierung &bdquo;Sportanlage&ldquo; dargestellt. Die Fl&auml;che wurde im Zuge der derzeit rechtsverbind&shy;lichen 7. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes in &bdquo;Wohngebiet&ldquo; ge&auml;ndert. Zwischenzeitlich haben sich die Pl&auml;ne dahingehend gefestigt, dass die Fl&auml;che langfristig als Sportanlage genutzt werden wird und eine Wohnbebauung auch aufgrund der Hochwasserproblematik nicht weiter verfolgt wird. Die Verwaltung schl&auml;gt daher vor, die Fl&auml;che in ihre urspr&uuml;ngliche Darstellung als Gr&uuml;nfl&auml;che (Sportanlage) zur&uuml;ck zu f&uuml;hren. Damit kann auch der kritisierte&nbsp; Fl&auml;chenzuwachs weiter reduziert werden.</p>
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Die Fl&auml;che B 10.25 &quot;Auwiese&quot; war in der 6. Fortschreibung als Gr&uuml;nfl&auml;che mit der Nutzungsspezifizierung &bdquo;Sportanlage&ldquo; dargestellt. Die Fl&auml;che wurde im Zuge der derzeit rechtsverbind&shy;lichen 7. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes in &bdquo;Wohngebiet&ldquo; ge&auml;ndert. Zwischenzeitlich haben sich die Pl&auml;ne dahingehend gefestigt, dass die Fl&auml;che langfristig als Sportanlage genutzt werden wird und eine Wohnbebauung auch aufgrund der Hochwasserproblematik nicht weiter verfolgt wird. Die Verwaltung schl&auml;gt daher vor, die Fl&auml;che in ihre urspr&uuml;ngliche Darstellung als Gr&uuml;nfl&auml;che (Sportanlage) zur&uuml;ck zu f&uuml;hren. Damit kann auch der kritisierte Fl&auml;chenzuwachs weiter reduziert werden.</p>
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<p align="JUSTIFY">
Zum Zeitpunkt der &ouml;ffentlichen Auslegung zu der vorliegenden Fl&auml;chennutzungsplan&shy;fortschreibung wurde f&uuml;r die Fl&auml;che 15.16 &quot;Sonnenrain&quot; in Hessental eine Vergr&ouml;&szlig;erung der Wohnbaufl&auml;chendarstellung um 8,9 ha angestrebt. Im weiteren Verfahren hat sich gezeigt, dass diese Fl&auml;che derzeit um 4,0 ha reduziert werden kann. Die Verwaltung schl&auml;gt vor diese Fl&auml;chenreduzierung&nbsp; zu beschlie&szlig;en, um auch hier einen positiven Beitrag zur Reduzierung der Baufl&auml;chen zu leisten.</p>
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Zum Zeitpunkt der &ouml;ffentlichen Auslegung zu der vorliegenden Fl&auml;chennutzungsplan&shy;fortschreibung wurde f&uuml;r die Fl&auml;che 15.16 &quot;Sonnenrain&quot; in Hessental eine Vergr&ouml;&szlig;erung der Wohnbaufl&auml;chendarstellung um 8,9 ha angestrebt. Im weiteren Verfahren hat sich gezeigt, dass diese Fl&auml;che derzeit um 4,0 ha reduziert werden kann. Die Verwaltung schl&auml;gt vor diese Fl&auml;chenreduzierung zu beschlie&szlig;en, um auch hier einen positiven Beitrag zur Reduzierung der Baufl&auml;chen zu leisten.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Alle Pl&auml;ne, die Gegenstand dieser Beratung sind, befinden sich im Planteil des beigef&uuml;gten Erl&auml;uterungsberichtes ab Seite 92.</p>
 
Alle Pl&auml;ne, die Gegenstand dieser Beratung sind, befinden sich im Planteil des beigef&uuml;gten Erl&auml;uterungsberichtes ab Seite 92.</p>
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Die vier Lagepl&auml;ne zu den Fl&auml;chen, welche durch Beschluss heraus genommen oder ge&auml;ndert werden sollen, finden sich in der Anlage.</p>
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In der Abw&auml;gungstabelle sind die Abw&auml;gungvorschl&auml;ge, welche die Nachbargemeinden der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft betreffen sind hellgrau hinterlegt. Diese sind nicht Gegenstand der Beratung.</p>
 
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Die vier Pl&auml;ne zu den Fl&auml;chen, welche durch Beschluss heraus genommen oder ge&auml;ndert werden sollen, finden sich im Anhang zu dieser Sitzungsvorlage.</p>
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Anlagen:</p>
 
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In der Abw&auml;gungstabelle sind die Abw&auml;gungvorschl&auml;ge, welche die Nachbargemeinden der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft betreffen, hellgrau hinterlegt. Diese sind nicht Gegenstand der Beratung.</p>
 
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Anlagen:<br />
 
 
[[Media:237-12-Erl&auml;uterungsbericht_2013_12_03.pdf{{!}}Erl&auml;uterungsbericht]]<br />
 
[[Media:237-12-Erl&auml;uterungsbericht_2013_12_03.pdf{{!}}Erl&auml;uterungsbericht]]<br />
 
[[Media:12-237-Auwiese.pdf{{!}}Plan B 10.25 Auwiese]]<br />
 
[[Media:12-237-Auwiese.pdf{{!}}Plan B 10.25 Auwiese]]<br />
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[[Media:12-237-Solarpark-Doerrenzimmern.pdf{{!}}Plan 16.29 Solarpark D&ouml;rrenzimmern]]<br />
 
[[Media:12-237-Solarpark-Doerrenzimmern.pdf{{!}}Plan 16.29 Solarpark D&ouml;rrenzimmern]]<br />
 
[[Media:237-12-Abwaegungstabelle_7D_FNP_Feststellungsbeschluss_Stand_21012014.pdf{{!}}Abw&auml;gungstabelle]]</p>
 
[[Media:237-12-Abwaegungstabelle_7D_FNP_Feststellungsbeschluss_Stand_21012014.pdf{{!}}Abw&auml;gungstabelle]]</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> f&uuml;hrt in das Verfahren ein. Verschiedene Fl&auml;chen wurden aus der Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplans herausgenommen; dies geschah, um das Gesamtverfahren nicht zu gef&auml;hrden, eine Wiederaufnahme der Fl&auml;chen in einer der n&auml;chsten Fortschreibungen ist m&ouml;glich.</p>
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<u>Dipl.-Ing. Plieninger</u> geht auf die herausgenommenen bzw. reduzierten Fl&auml;chen ein. Gegen&uuml;ber der Genehmigungsbeh&ouml;rde wurde ein Mehrbedarf von Wohnfl&auml;chen im Rahmen des Erl&auml;uterungsberichts nachgewiesen, da in Schw&auml;bisch Hall ein schnelleres Bev&ouml;lkerungswachstum eingetreten ist.</p>
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<u>Stadtrat Frank</u> sieht die B&uuml;chelhalde in Gailenkirchen nicht f&uuml;r endg&uuml;ltig erledigt; evtl. kann sie zu einem sp&auml;teren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Der Solarpark D&ouml;rrenzimmern ist leider derzeit nicht genehmigungsf&auml;hig. Das Baugebiet Klinge in Sulzdorf ist zwingend erforderlich, da bereits jetzt eine starke Nachfrage an Baupl&auml;tzen im Baugebiet Leichtweg II vorherrscht.<br />
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Er sieht drei Grunds&auml;tze bei der Bauleitplanung f&uuml;r erf&uuml;llt:<br />
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1. Schlie&szlig;ung von Baul&uuml;cken;<br />
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2. Sparsamer Umgang mit landwirtschaftlicher Fl&auml;che;<br />
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3. Ma&szlig;volles Bauen.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Pfisterer</u> sieht die Ausdehnung der Wohnbebauung f&uuml;r sinnvoll an, zumal auch 15.000 Einpendler t&auml;glich f&uuml;r die Umwelt nicht zutr&auml;glich sind. Die Reduzierung des Baugebiets &bdquo;Sonnenrain&ldquo; ist hinnehmbar, die Auwiese als Wohngebiet wird von der SPD-Fraktion schon immer kritisch gesehen. Seine Fraktion wird der Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplans zustimmen.</p>
 
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Den Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen der Verwaltung, entsprechend der beiliegenden Abw&auml;gungstabelle, wird zugestimmt.<br />
 
Den Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen der Verwaltung, entsprechend der beiliegenden Abw&auml;gungstabelle, wird zugestimmt.<br />
Der Herausnahme der Fl&auml;chen 13.10&nbsp;&quot;B&uuml;chelhalde&quot; und 16.29 &quot;Solarpark D&ouml;rrenzimmern&ldquo; aus der 7 D Fortschreibung wird auf Grund der ge&auml;u&szlig;erten Bedenken zugestimmt.</p>
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Der Herausnahme der Fl&auml;chen 13.10&nbsp;&quot;B&uuml;chelhalde&quot; und 16.29 &quot;Solarpark D&ouml;rrenzimmern&ldquo; aus der 7D-Fortschreibung wird aufgrund der ge&auml;u&szlig;erten Bedenken zugestimmt.<br />
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Der Zur&uuml;cknahme der Fl&auml;che B 10.25 &quot;Auwiese&quot; als Wohnbaufl&auml;che aus der 7D-Fortschreibung wird aufgrund der inzwischen ge&auml;nderten Planungsabsichten zugestimmt. Die Fl&auml;che soll entsprechend der urspr&uuml;nglichen Darstellung in der 6. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes als Gr&uuml;nfl&auml;che mit der Nutzungsspezifizierung &bdquo;Sportplatz&ldquo; wieder dargestellt werden.</p>
Der Zur&uuml;cknahme der Fl&auml;che B 10.25 &quot;Auwiese&quot; als Wohnbaufl&auml;che aus der 7 D Fortschreibung wird auf Grund der inzwischen ge&auml;nderten Planungsabsichten zugestimmt. Die Fl&auml;che soll entsprechende der urspr&uuml;nglichen Darstellung in der 6. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes als Gr&uuml;nfl&auml;che mit der Nutzungsspezifizierung &bdquo;Sportplatz&ldquo; wieder dargestellt werden.</p>
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Die Fl&auml;che 15.16 &quot;Sonnenrain&quot; im Solpark Hessental wird gegen&uuml;ber der Darstellung zum Zeitpunkt des&nbsp; Auslegungsbeschlusses um 4,0 ha reduziert.</p>
 
Die Fl&auml;che 15.16 &quot;Sonnenrain&quot; im Solpark Hessental wird gegen&uuml;ber der Darstellung zum Zeitpunkt des&nbsp; Auslegungsbeschlusses um 4,0 ha reduziert.</p>
 
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Dem Wunsch des Ortschaftsrates Gailenkirchen, das Rechtsverfahren zur Anpassung der Landschaftsschutzgebietskulisse an die gew&uuml;nschte Baufl&auml;che &quot;B&uuml;chelhalde&quot; einzuleiten, wird zugestimmt.</p>
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Dem Wunsch des Ortschaftsrates Gailenkirchen, das Rechtsverfahren zur Anpassung der Landschaftsschutzgebietskulisse an die gew&uuml;nschte Baufl&auml;che &quot;B&uuml;chelhalde&quot; einzuleiten, wird zugestimmt.<br />
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(28 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)</p>
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[[Category:Index:Hessental|7D-Fortschreibung des Flächennutzungsplans; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden während der öffentlichen Auslegung; Vorberatung Feststellungsbeschluss (12.02.2014, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Auwiesengelände|7D-Fortschreibung des Flächennutzungsplans; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden während der öffentlichen Auslegung; Vorberatung Feststellungsbeschluss (12.02.2014, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Startdate|2014-02-12]]
 
[[Category:Startdate|2014-02-12]]

Aktuelle Version vom 2. April 2014, 08:03 Uhr

Sachvortrag:

Die 7D-Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) lag vom 08.10.2012 bis 08.11.2012 öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Von Seiten der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gingen zahlreiche Bedenken und Anregungen ein. Diese werden in der beigefügten Tabelle in der linken Spalte aufgeführt. In der rechten Spalte befinden sich die jeweiligen Abwägungsvorschläge.

Der Ortschaftsrat Weckrieden hat den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, die Flächen der Ortschaft Weckrieden betreffen, in der Ortschaftsratssitzung am 16.01.2014 einstimmig zugestimmt.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, die Flächen der Ortschaft Gottwollshausen/Gailenkirchen betreffen, in der Ortschaftsratssitzung am 16.01.2014 zugestimmt. Hierzu gehörte auch die Herausnahme der Fläche 13.10 "Büchelhalde" aus der 7D-Fortschreibung, aufgrund der geäußerten Bedenken. Der Ortschaftsrat möchte mit diesem Beschluss dazu beitragen, dass die Genehmigung der 7D-Fortschreibung des FNP nicht gefährdet wird (6 Zustimmungen, 2 Enthaltungen). Dem Ortschaftsrat wurde zugesagt, dass das Rechtsverfahren zur Anpassung der Landschaftschutzgebietsskulisse entsprechend der gewünschten Baufläche "Büchelhalde" eingeleitet wird.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, die Flächen der Ortschaft Sulzdorf betreffen, in der Ortschaftsratssitzung am 21.01.2014 einstimmig zugestimmt. Hierzu gehörte auch die Herausnahme der Fläche 16.29 "Solarpark Dörrenzimmern" aus der 7D-Fortschreibung aufgrund der geäußerten Bedenken.

Die Fläche B 10.25 "Auwiese" war in der 6. Fortschreibung als Grünfläche mit der Nutzungsspezifizierung „Sportanlage“ dargestellt. Die Fläche wurde im Zuge der derzeit rechtsverbind­lichen 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in „Wohngebiet“ geändert. Zwischenzeitlich haben sich die Pläne dahingehend gefestigt, dass die Fläche langfristig als Sportanlage genutzt werden wird und eine Wohnbebauung auch aufgrund der Hochwasserproblematik nicht weiter verfolgt wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Fläche in ihre ursprüngliche Darstellung als Grünfläche (Sportanlage) zurück zu führen. Damit kann auch der kritisierte Flächenzuwachs weiter reduziert werden.

Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung zu der vorliegenden Flächennutzungsplan­fortschreibung wurde für die Fläche 15.16 "Sonnenrain" in Hessental eine Vergrößerung der Wohnbauflächendarstellung um 8,9 ha angestrebt. Im weiteren Verfahren hat sich gezeigt, dass diese Fläche derzeit um 4,0 ha reduziert werden kann. Die Verwaltung schlägt vor diese Flächenreduzierung zu beschließen, um auch hier einen positiven Beitrag zur Reduzierung der Bauflächen zu leisten.

Alle Pläne, die Gegenstand dieser Beratung sind, befinden sich im Planteil des beigefügten Erläuterungsberichtes ab Seite 92.

Die vier Lagepläne zu den Flächen, welche durch Beschluss heraus genommen oder geändert werden sollen, finden sich in der Anlage.

In der Abwägungstabelle sind die Abwägungvorschläge, welche die Nachbargemeinden der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft betreffen sind hellgrau hinterlegt. Diese sind nicht Gegenstand der Beratung.

Anlagen:

Erläuterungsbericht
Plan B 10.25 Auwiese
Plan 13.10 Büchelhalde
Plan 15.16 Sonnenrain
Plan 16.29 Solarpark Dörrenzimmern
Abwägungstabelle

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt in das Verfahren ein. Verschiedene Flächen wurden aus der Fortschreibung des Flächennutzungsplans herausgenommen; dies geschah, um das Gesamtverfahren nicht zu gefährden, eine Wiederaufnahme der Flächen in einer der nächsten Fortschreibungen ist möglich.

Dipl.-Ing. Plieninger geht auf die herausgenommenen bzw. reduzierten Flächen ein. Gegenüber der Genehmigungsbehörde wurde ein Mehrbedarf von Wohnflächen im Rahmen des Erläuterungsberichts nachgewiesen, da in Schwäbisch Hall ein schnelleres Bevölkerungswachstum eingetreten ist.

Stadtrat Frank sieht die Büchelhalde in Gailenkirchen nicht für endgültig erledigt; evtl. kann sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Der Solarpark Dörrenzimmern ist leider derzeit nicht genehmigungsfähig. Das Baugebiet Klinge in Sulzdorf ist zwingend erforderlich, da bereits jetzt eine starke Nachfrage an Bauplätzen im Baugebiet Leichtweg II vorherrscht.
Er sieht drei Grundsätze bei der Bauleitplanung für erfüllt:
1. Schließung von Baulücken;
2. Sparsamer Umgang mit landwirtschaftlicher Fläche;
3. Maßvolles Bauen.

Stadtrat Dr. Pfisterer sieht die Ausdehnung der Wohnbebauung für sinnvoll an, zumal auch 15.000 Einpendler täglich für die Umwelt nicht zuträglich sind. Die Reduzierung des Baugebiets „Sonnenrain“ ist hinnehmbar, die Auwiese als Wohngebiet wird von der SPD-Fraktion schon immer kritisch gesehen. Seine Fraktion wird der Fortschreibung des Flächennutzungsplans zustimmen.

Beschluss:

Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, entsprechend der beiliegenden Abwägungstabelle, wird zugestimmt.
Der Herausnahme der Flächen 13.10 "Büchelhalde" und 16.29 "Solarpark Dörrenzimmern“ aus der 7D-Fortschreibung wird aufgrund der geäußerten Bedenken zugestimmt.
Der Zurücknahme der Fläche B 10.25 "Auwiese" als Wohnbaufläche aus der 7D-Fortschreibung wird aufgrund der inzwischen geänderten Planungsabsichten zugestimmt. Die Fläche soll entsprechend der ursprünglichen Darstellung in der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als Grünfläche mit der Nutzungsspezifizierung „Sportplatz“ wieder dargestellt werden.

Die Fläche 15.16 "Sonnenrain" im Solpark Hessental wird gegenüber der Darstellung zum Zeitpunkt des  Auslegungsbeschlusses um 4,0 ha reduziert.

Dem Wunsch des Ortschaftsrates Gailenkirchen, das Rechtsverfahren zur Anpassung der Landschaftsschutzgebietskulisse an die gewünschte Baufläche "Büchelhalde" einzuleiten, wird zugestimmt.
(28 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)

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