3886860/meetingminutes/5086136/paragraph

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Die HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH erhielt von der Stadt den Auftrag zum Bau der</p>
 
Die HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH erhielt von der Stadt den Auftrag zum Bau der</p>
 
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Die o.g. Stra&szlig;enbauma&szlig;nahmen sind fertiggestellt. Insgesamt fielen folgende Kosten an:</p>
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Die o. g. Stra&szlig;enbauma&szlig;nahmen sind fertiggestellt. Insgesamt fielen folgende Kosten an:</p>
 
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<strong>1. Planstra&szlig;e 1 incl. Stra&szlig;enm&ouml;bilierung nebst zugeh&ouml;rigem Geh- und Radweg</strong></p>
 
<strong>1. Planstra&szlig;e 1 incl. Stra&szlig;enm&ouml;bilierung nebst zugeh&ouml;rigem Geh- und Radweg</strong></p>
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+
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ca. 4.270.000,00 EUR</p>
+
ca. 4.270.000,00 &euro;</p>
 
</td>
 
</td>
 
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</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p style="text-align: right;">
+
<p align="JUSTIFY">
ca. 1.700.000,00 EUR</p>
+
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</td>
 
</tr>
 
</tr>
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</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p style="text-align: right;">
+
<p align="JUSTIFY">
<u>ca. 370.000,00 EUR</u></p>
+
<u>ca. 370.000,00 &euro;</u></p>
 
</td>
 
</td>
 
</tr>
 
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</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p style="text-align: right;">
+
<p align="JUSTIFY">
ca. 2.200.000,00 EUR</p>
+
ca. 2.200.000,00 &euro;</p>
 
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</td>
 
</tr>
 
</tr>
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</table>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Zur Schlie&szlig;ung der o.g. Finanzierungsl&uuml;cke ist eine Aussch&uuml;ttung der SHB Schw&auml;bisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH an die Stadt vorgesehen (vorab erfolgt eine Ergebnisabf&uuml;hrung der HGE an die SHB). Entsprechende Einnahmen sind im Haushalt 2014 der Stadt veranschlagt.</p>
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Zur Schlie&szlig;ung der o. g. Finanzierungsl&uuml;cke ist eine Aussch&uuml;ttung der SHB Schw&auml;bisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH an die Stadt vorgesehen (vorab erfolgt eine Ergebnisabf&uuml;hrung der HGE an die SHB). Entsprechende Einnahmen sind im Haushalt 2014 der Stadt veranschlagt.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
Das Regierungspr&auml;sidium Stuttgart hat eine F&ouml;rderung in H&ouml;he von 50 % der f&ouml;rderf&auml;higen Kosten gegen&uuml;ber dem Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen zugesagt. Die Mittel sollen im zweiten Quartal 2014 zahlungswirksam flie&szlig;en. Entsprechende Einnahmen sind im Haushalt 2014 der Stadt ebenfalls veranschlagt.</p>
 
Das Regierungspr&auml;sidium Stuttgart hat eine F&ouml;rderung in H&ouml;he von 50 % der f&ouml;rderf&auml;higen Kosten gegen&uuml;ber dem Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen zugesagt. Die Mittel sollen im zweiten Quartal 2014 zahlungswirksam flie&szlig;en. Entsprechende Einnahmen sind im Haushalt 2014 der Stadt ebenfalls veranschlagt.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
<strong>2. Gebr&uuml;der-Reutter-Stra&szlig;e incl. Stra&szlig;enm&ouml;bilierung (Arbeitstitel Planstra&szlig;e 3)</strong></p>
 
<strong>2. Gebr&uuml;der-Reutter-Stra&szlig;e incl. Stra&szlig;enm&ouml;bilierung (Arbeitstitel Planstra&szlig;e 3)</strong></p>
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<p align="RIGHT">
1.011.630,50 EUR</p>
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<p align="RIGHT">
 
<p align="RIGHT">
<u>ca. 600.000,00 EUR</u></p>
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ca. 411.630,50 EUR</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
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Die Finanzierungsl&uuml;cke kann durch die im Haushalt der Stadt vorhandenen 548.000,00 EUR Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen gedeckt werden F&uuml;r die Planstra&szlig;e 3 waren Haushaltsmittel in H&ouml;he von 550.000,00 EUR in 2012 veranschlagt. Hiervon wurden 548.000,00 nicht bewirtschaftete Mittel nach 2013 &uuml;bertragen.</p>
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Die Finanzierungsl&uuml;cke kann durch die im Haushalt der Stadt vorhandenen 548.000 &euro; Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen gedeckt werden F&uuml;r die Planstra&szlig;e 3 waren Haushaltsmittel in H&ouml;he von 550.000 &euro; in 2012 veranschlagt. Hiervon wurden 548.000 &euro; nicht bewirtschaftete Mittel nach 2013 &uuml;bertragen.</p>
 
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Gemeinsam mit dem Beratungsb&uuml;ro Allevo, Obersulm werden die erschlie&szlig;ungsbeitragsf&auml;higen Kosten ermittelt und nach Abzug des 5 %-igen st&auml;dtischen Anteils auf die gesetzlich zu veranlagenden Grundst&uuml;ckseigent&uuml;mern umgelegt. Diese Einnahmen flie&szlig;en der Stadt im Jahr 2014 zu.</p>
 
Gemeinsam mit dem Beratungsb&uuml;ro Allevo, Obersulm werden die erschlie&szlig;ungsbeitragsf&auml;higen Kosten ermittelt und nach Abzug des 5 %-igen st&auml;dtischen Anteils auf die gesetzlich zu veranlagenden Grundst&uuml;ckseigent&uuml;mern umgelegt. Diese Einnahmen flie&szlig;en der Stadt im Jahr 2014 zu.</p>
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Anlage: [[Media:13-391.pdf{{!}}Lageplan]]</p>
 
 
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Da die Abrechnung mit der HGE nach dem Prinzip der J&auml;hrlichkeit und dem Bruttoprinzip erfolgen muss, sind folgende &uuml;berplanm&auml;&szlig;ige Mittelbereitstellungsbeschl&uuml;sse sowie Bewirtschaftungsbeschl&uuml;sse zu treffen:</p>
 
Da die Abrechnung mit der HGE nach dem Prinzip der J&auml;hrlichkeit und dem Bruttoprinzip erfolgen muss, sind folgende &uuml;berplanm&auml;&szlig;ige Mittelbereitstellungsbeschl&uuml;sse sowie Bewirtschaftungsbeschl&uuml;sse zu treffen:</p>
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Der Bewirtschaftung der im Haushalt 2014 auf dem Produkt 54100000 Finanzkonto 78720000 Ma&szlig;nahme 14029 (Planstra&szlig;e 1 im Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall - West) bereitgestellten 3.900.000,00 EUR wird zugestimmt. Eine entsprechende Abschlagszahlung kann Anfang Januar 2014 an die HGE geleistet werden.<br />
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Der Bewirtschaftung der im Haushalt 2014 auf dem Produkt 54100000 Finanzkonto 78720000 Ma&szlig;nahme 14029 (Planstra&szlig;e 1 im Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall - West) bereitgestellten 3.900.000,00 &euro; wird zugestimmt. Eine entsprechende Abschlagszahlung kann Anfang Januar 2014 an die HGE geleistet werden.<br />
Bis zur Erstellung der Schlussrechnung durch die HGE in der Gr&ouml;&szlig;enordnung von ca. 370.000,00 EUR rechnen wir mit Einnahmen aus der GVFG-F&ouml;rderung bzw. aus der Abl&ouml;sung von Beitragszahlungen und Grundst&uuml;cksver&auml;u&szlig;erungserl&ouml;sen. Diese Einnahmen werden in H&ouml;he von 370.000,00 EUR gem&auml;&szlig; &sect; 19 Abs. 1 GemHVO f&uuml;r die Finanzierung der Schlussrechnung verwendet.<br />
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Bis zur Erstellung der Schlussrechnung durch die HGE in der Gr&ouml;&szlig;enordnung von ca. 370.000,00 &euro; rechnet die Verwaltung mit Einnahmen aus der GVFG-F&ouml;rderung bzw. aus der Abl&ouml;sung von Beitragszahlungen und Grundst&uuml;cksver&auml;u&szlig;erungserl&ouml;sen. Diese Einnahmen werden in H&ouml;he von 370.000,00 &euro; gem&auml;&szlig; &sect; 19 Abs. 1 GemHVO f&uuml;r die Finanzierung der Schlussrechnung verwendet.<br />
 
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Im Haushaltsjahr 2013 werden auf dem Produkt 54100000 Finanzkonto 78720000 Ma&szlig;nahme 12015 (Planstra&szlig;e 3 im Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall - West) 464.000,00 EUR &uuml;berplanm&auml;&szlig;ig bereitgestellt.<br />
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Im Haushaltsjahr 2013 werden auf dem Produkt 54100000 Finanzkonto 78720000 Ma&szlig;nahme 12015 (Planstra&szlig;e 3 im Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall-West) 464.000 &euro; &uuml;berplanm&auml;&szlig;ig bereitgestellt.<br />
Zusammen mit der vorhandenen 548.000,00 EUR Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragung dienen die &uuml;berplanm&auml;&szlig;igen Haushaltsmittel zur Begleichung der Rechnung der HGE in H&ouml;he von 1.011.630,50 EUR f&uuml;r die Erstellung der Gebr&uuml;der-Reutter-Stra&szlig;e incl. Stra&szlig;enm&ouml;bilierung (Planstra&szlig;e 3).<br />
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Zusammen mit der vorhandenen 548.000,00 &euro; Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragung dienen die &uuml;berplanm&auml;&szlig;igen Haushaltsmittel zur Begleichung der Rechnung der HGE in H&ouml;he von 1.011.630,50 &euro; f&uuml;r die Erstellung der Gebr&uuml;der-Reutter-Stra&szlig;e incl. Stra&szlig;enm&ouml;bilierung (Planstra&szlig;e 3).<br />
 
Die Refinanzierung durch Erhebung von Stra&szlig;enausbaubeitr&auml;gen kann erst im Haushaltsjahr 2014 erfolgen.</li>
 
Die Refinanzierung durch Erhebung von Stra&szlig;enausbaubeitr&auml;gen kann erst im Haushaltsjahr 2014 erfolgen.</li>
 
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[[Category:Startdate|2013-12-18]]
 
[[Category:Startdate|2013-12-18]]

Aktuelle Version vom 28. Januar 2014, 09:15 Uhr

Sachvortrag:

Die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH erhielt von der Stadt den Auftrag zum Bau der

  • Planstraße 1 incl. Straßenmöbilierung nebst zugehörigem Geh- und Radweg > Planstraße 1 – Gebrüder-Reutter-Straße sowie

  • Gebrüder-Reutter-Straße incl. Straßenmöbilierung (Arbeitstitel Planstraße 3)

Die o. g. Straßenbaumaßnahmen sind fertiggestellt. Insgesamt fielen folgende Kosten an:

1. Planstraße 1 incl. Straßenmöbilierung nebst zugehörigem Geh- und Radweg

Ausgaben für die Baumaßnahme

ca. 4.270.000,00 €

Einnahmen aus zu erwartenden GVFG-Förderung

ca. 1.700.000,00 €

Grundstücksbezogene Einnahmen

ca. 370.000,00 €

Finanzierungslücke

ca. 2.200.000,00 €

Zur Schließung der o. g. Finanzierungslücke ist eine Ausschüttung der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH an die Stadt vorgesehen (vorab erfolgt eine Ergebnisabführung der HGE an die SHB). Entsprechende Einnahmen sind im Haushalt 2014 der Stadt veranschlagt.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat eine Förderung in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten gegenüber dem Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen zugesagt. Die Mittel sollen im zweiten Quartal 2014 zahlungswirksam fließen. Entsprechende Einnahmen sind im Haushalt 2014 der Stadt ebenfalls veranschlagt.

 

2. Gebrüder-Reutter-Straße incl. Straßenmöbilierung (Arbeitstitel Planstraße 3)

Ausgaben für die Baumaßnahme

1.011.630,50 €

Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen

ca. 600.000,00 €

Finanzierungslücke

ca. 411.630,50 €

Die Finanzierungslücke kann durch die im Haushalt der Stadt vorhandenen 548.000 € Ermächtigungsübertragungen gedeckt werden Für die Planstraße 3 waren Haushaltsmittel in Höhe von 550.000 € in 2012 veranschlagt. Hiervon wurden 548.000 € nicht bewirtschaftete Mittel nach 2013 übertragen.

Gemeinsam mit dem Beratungsbüro Allevo, Obersulm werden die erschließungsbeitragsfähigen Kosten ermittelt und nach Abzug des 5 %-igen städtischen Anteils auf die gesetzlich zu veranlagenden Grundstückseigentümern umgelegt. Diese Einnahmen fließen der Stadt im Jahr 2014 zu.

Da die Abrechnung mit der HGE nach dem Prinzip der Jährlichkeit und dem Bruttoprinzip erfolgen muss, sind folgende überplanmäßige Mittelbereitstellungsbeschlüsse sowie Bewirtschaftungsbeschlüsse zu treffen:

Anlage: Lageplan

Beschluss:

  1. Der Bewirtschaftung der im Haushalt 2014 auf dem Produkt 54100000 Finanzkonto 78720000 Maßnahme 14029 (Planstraße 1 im Gewerbepark Schwäbisch Hall - West) bereitgestellten 3.900.000,00 € wird zugestimmt. Eine entsprechende Abschlagszahlung kann Anfang Januar 2014 an die HGE geleistet werden.

    Bis zur Erstellung der Schlussrechnung durch die HGE in der Größenordnung von ca. 370.000,00 € rechnet die Verwaltung mit Einnahmen aus der GVFG-Förderung bzw. aus der Ablösung von Beitragszahlungen und Grundstücksveräußerungserlösen. Diese Einnahmen werden in Höhe von 370.000,00 € gemäß § 19 Abs. 1 GemHVO für die Finanzierung der Schlussrechnung verwendet.
     
  2. Im Haushaltsjahr 2013 werden auf dem Produkt 54100000 Finanzkonto 78720000 Maßnahme 12015 (Planstraße 3 im Gewerbepark Schwäbisch Hall-West) 464.000 € überplanmäßig bereitgestellt.

    Zusammen mit der vorhandenen 548.000,00 € Ermächtigungsübertragung dienen die überplanmäßigen Haushaltsmittel zur Begleichung der Rechnung der HGE in Höhe von 1.011.630,50 € für die Erstellung der Gebrüder-Reutter-Straße incl. Straßenmöbilierung (Planstraße 3).
    Die Refinanzierung durch Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kann erst im Haushaltsjahr 2014 erfolgen.

(33 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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