§ 288 - Abrechnung von Straßen-, Geh- und Radwegarbeiten im Gewerbepark Stadtheide und im Gewerbepark Schwäbisch Hall-West zwischen der HGE und der Stadt (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH erhielt von der Stadt den Auftrag zum Bau der

  • Planstraße 1 incl. Straßenmöbilierung nebst zugehörigem Geh- und Radweg > Planstraße 1 – Gebrüder-Reutter-Straße sowie

  • Gebrüder-Reutter-Straße incl. Straßenmöbilierung (Arbeitstitel Planstraße 3)

Die o. g. Straßenbaumaßnahmen sind fertiggestellt. Insgesamt fielen folgende Kosten an:

1. Planstraße 1 incl. Straßenmöbilierung nebst zugehörigem Geh- und Radweg

Ausgaben für die Baumaßnahme

ca. 4.270.000,00 €

Einnahmen aus zu erwartenden GVFG-Förderung

ca. 1.700.000,00 €

Grundstücksbezogene Einnahmen

ca. 370.000,00 €

Finanzierungslücke

ca. 2.200.000,00 €

Zur Schließung der o. g. Finanzierungslücke ist eine Ausschüttung der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH an die Stadt vorgesehen (vorab erfolgt eine Ergebnisabführung der HGE an die SHB). Entsprechende Einnahmen sind im Haushalt 2014 der Stadt veranschlagt.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat eine Förderung in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten gegenüber dem Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen zugesagt. Die Mittel sollen im zweiten Quartal 2014 zahlungswirksam fließen. Entsprechende Einnahmen sind im Haushalt 2014 der Stadt ebenfalls veranschlagt.

 

2. Gebrüder-Reutter-Straße incl. Straßenmöbilierung (Arbeitstitel Planstraße 3)

Ausgaben für die Baumaßnahme

1.011.630,50 €

Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen

ca. 600.000,00 €

Finanzierungslücke

ca. 411.630,50 €

Die Finanzierungslücke kann durch die im Haushalt der Stadt vorhandenen 548.000 € Ermächtigungsübertragungen gedeckt werden Für die Planstraße 3 waren Haushaltsmittel in Höhe von 550.000 € in 2012 veranschlagt. Hiervon wurden 548.000 € nicht bewirtschaftete Mittel nach 2013 übertragen.

Gemeinsam mit dem Beratungsbüro Allevo, Obersulm werden die erschließungsbeitragsfähigen Kosten ermittelt und nach Abzug des 5 %-igen städtischen Anteils auf die gesetzlich zu veranlagenden Grundstückseigentümern umgelegt. Diese Einnahmen fließen der Stadt im Jahr 2014 zu.

Da die Abrechnung mit der HGE nach dem Prinzip der Jährlichkeit und dem Bruttoprinzip erfolgen muss, sind folgende überplanmäßige Mittelbereitstellungsbeschlüsse sowie Bewirtschaftungsbeschlüsse zu treffen:

Anlage: Lageplan

Beschluss:

  1. Der Bewirtschaftung der im Haushalt 2014 auf dem Produkt 54100000 Finanzkonto 78720000 Maßnahme 14029 (Planstraße 1 im Gewerbepark Schwäbisch Hall - West) bereitgestellten 3.900.000,00 € wird zugestimmt. Eine entsprechende Abschlagszahlung kann Anfang Januar 2014 an die HGE geleistet werden.

    Bis zur Erstellung der Schlussrechnung durch die HGE in der Größenordnung von ca. 370.000,00 € rechnet die Verwaltung mit Einnahmen aus der GVFG-Förderung bzw. aus der Ablösung von Beitragszahlungen und Grundstücksveräußerungserlösen. Diese Einnahmen werden in Höhe von 370.000,00 € gemäß § 19 Abs. 1 GemHVO für die Finanzierung der Schlussrechnung verwendet.
     
  2. Im Haushaltsjahr 2013 werden auf dem Produkt 54100000 Finanzkonto 78720000 Maßnahme 12015 (Planstraße 3 im Gewerbepark Schwäbisch Hall-West) 464.000 € überplanmäßig bereitgestellt.

    Zusammen mit der vorhandenen 548.000,00 € Ermächtigungsübertragung dienen die überplanmäßigen Haushaltsmittel zur Begleichung der Rechnung der HGE in Höhe von 1.011.630,50 € für die Erstellung der Gebrüder-Reutter-Straße incl. Straßenmöbilierung (Planstraße 3).
    Die Refinanzierung durch Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kann erst im Haushaltsjahr 2014 erfolgen.

(33 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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