§ 3/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Freischwimmer-Festival im August 2013 - Anfrage der CDU-Fraktion, StR Dr. Graf von Westerholt vom 14.11.2013/ Antwort der Verwaltung vom 26.11.2013 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Anfrage der CDU-Fraktion:

siehe Anlage

 

- Antwort der Verwaltung -

Sehr geehrter Dr. Graf von Westerholt,

Sie hatten einige Fragen zur Durchführung und den Auswir­kungen des Freischwimmer-Festivals im August 2013 gestellt. Gerne möchte ich aus Sicht der Verwaltung antworten.

Die Polizei war bereits bei der Vorplanung des Festivals eingebunden und hat zusammen mit den Stadtwerken, der GWG und städtischen Dienststellen die Rahmenbedingungen, die dann als Auflagen verfügt wurden, für die Veranstaltung formuliert. Die Polizei hat auch die Einhaltung dieser Auflagen während des gesamten Festivals im Rahmen des nor­malen Dienstes überwacht. Die genaue Zahl der Polizeieinsätze kann deshalb nicht exakt benannt werden. Dokumentiert sind ca. 12 Anrufe, die sich auf die Lautstärke und Dauer der Musik bezogen. Daraus ergaben sich 3 Anzeigen wegen Lärmbelästigung.

Aufgrund der Überwachung des Festivals und des Umfelds wurde Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (17 Delikte) und des Straßenverkehrsgesetzes (2x fahren unter Drogen, 1x fahren ohne Führerschein) und ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt.

Der Veranstalter hat eklatant gegen die erteilten Auflagen versto­ßen, in dem er das verein­barte Ende der Veranstaltung nicht beachtet hatte und die Lärmgrenzen erheblich über­schritten wurden. Er hatte entgegen der Vereinba­rung kein Phonmessgerät vor Ort und war telefonisch nicht zu erreichen.

Die Auswirkungen für weitere Events der „Freischwimmer“ hängen mit der Person des letzten Veranstalters zusammen, denn er kann nach Auswer­tung dieser Umstände nicht mehr als zuverlässig eingestuft werden. Weitere Events sind trotzdem nicht ausgeschlos­sen, da es sicher Lokalitäten gibt, die keine derartigen Auswirkungen auf die Bevölkerung haben. Dies muss allerdings im Einzelfall geprüft und bewertet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann-Josef Pelgrim
Oberbürgermeister

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