§ 266/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Freischwimmer-Festival - Anfrage der CDU-Fraktion, StR Dr. Graf von Westerholt vom 14.11.2013/ Antwort der Verwaltung vom 26.11.2013 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Anfrage der CDU-Fraktion:

siehe Anlage

 

- Antwort der Verwaltung -

Die Polizei war bereits bei der Vorplanung des Festivals eingebunden und hat zusammen mit den Stadtwerken, der GWG und städtischen Dienststellen die Rahmenbedingungen, die dann als Auflagen verfügt wurden, für die Veranstaltung formuliert. Die Polizei hat auch die Einhaltung dieser Auflagen während des gesamten Festivals im Rahmen des normalen Dienstes überwacht. Die genaue Zahl der Polizeieinsätze kann deshalb nicht exakt benannt werden. Dokumentiert sind ca. zwölf2 Anrufe, die sich auf die Lautstärke und Dauer der Musik bezogen. Daraus ergaben sich drei Anzeigen wegen Lärmbelästigung.

Aufgrund der Überwachung des Festivals und des Umfelds wurde Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (17 Delikte) und des Straßenverkehrsgesetzes (2x fahren unter Drogen, 1x fahren ohne Führerschein) und ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt.

Der Veranstalter hat eklatant gegen die erteilten Auflagen verstoßen, in dem er das vereinbarte Ende der Veranstaltung nicht beachtet hatte und die Lärmgrenzen erheblich überschritten wurden. Er hatte entgegen der Vereinbarung kein Phonmessgerät vor Ort und war telefonisch nicht zu erreichen.

Die Auswirkungen für weitere Events der „Freischwimmer“ hängen mit der Person des letzten Veranstalters zusammen, denn er kann nach Auswertung dieser Umstände nicht mehr als zuverlässig eingestuft werden. Weitere Events sind trotzdem nicht ausgeschlossen, da es sicher Lokalitäten gibt, die keine derartigen Auswirkungen auf die Bevölkerung haben. Dies muss allerdings im Einzelfall geprüft und bewertet werden.

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