38155613/meetingminutes/47639810/paragraph

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Gem&auml;&szlig; Gemeindeordnung (&sect; 40, 5) bestellt der Gemeinderat die stimmberechtigten Mitglieder der beschlie&szlig;enden Aussch&uuml;sse durch Wahl aus seiner Mitte. Die GemO geht davon aus, dass &uuml;ber die Zusammensetzung in der Regelung Einigung erzielt wird und zwar in dem Sinn, dass die im Gemeinderat vertretenen Parteien und W&auml;hlervereinigungen im entsprechenden Verh&auml;ltnis auch in den Aussch&uuml;ssen zum Zug kommen. Dabei wird meist so gew&auml;hlt, dass ein Vorschlag &uuml;ber die Verteilung der Sitze auf die Parteien und W&auml;hlervereinigungen und von den Fraktionen Vorschl&auml;ge &uuml;ber die von ihnen vorgeschlagenen Gemeinder&auml;tinnen/Gemeinder&auml;te als ordentlicher Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter gemacht wird. Diese Vorschl&auml;ge werden durch offene Wahl (Akklamation) angenommen. Hierbei wird Einstimmigkeit verlangt. Alle anwesenden Stimmberechtigten m&uuml;ssen dem Vorschlag &uuml;ber die Verteilung der Sitze und die personelle Besetzung zustimmen. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, findet, wenn mehrere Wahlvorschl&auml;ge eingereicht werden, Verh&auml;ltniswahl nach dem System der streng gebundenen Liste statt.</p>
 
Gem&auml;&szlig; Gemeindeordnung (&sect; 40, 5) bestellt der Gemeinderat die stimmberechtigten Mitglieder der beschlie&szlig;enden Aussch&uuml;sse durch Wahl aus seiner Mitte. Die GemO geht davon aus, dass &uuml;ber die Zusammensetzung in der Regelung Einigung erzielt wird und zwar in dem Sinn, dass die im Gemeinderat vertretenen Parteien und W&auml;hlervereinigungen im entsprechenden Verh&auml;ltnis auch in den Aussch&uuml;ssen zum Zug kommen. Dabei wird meist so gew&auml;hlt, dass ein Vorschlag &uuml;ber die Verteilung der Sitze auf die Parteien und W&auml;hlervereinigungen und von den Fraktionen Vorschl&auml;ge &uuml;ber die von ihnen vorgeschlagenen Gemeinder&auml;tinnen/Gemeinder&auml;te als ordentlicher Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter gemacht wird. Diese Vorschl&auml;ge werden durch offene Wahl (Akklamation) angenommen. Hierbei wird Einstimmigkeit verlangt. Alle anwesenden Stimmberechtigten m&uuml;ssen dem Vorschlag &uuml;ber die Verteilung der Sitze und die personelle Besetzung zustimmen. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, findet, wenn mehrere Wahlvorschl&auml;ge eingereicht werden, Verh&auml;ltniswahl nach dem System der streng gebundenen Liste statt.</p>
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Die Fraktionen und W&auml;hlervereinigungen haben ihre Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter f&uuml;r die verschiedenen Aussch&uuml;sse, Vereinsvorst&auml;nde und sonstigen Gremien gem&auml;&szlig; Anlage 1 benannt.</p>
 
Die Fraktionen und W&auml;hlervereinigungen haben ihre Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter f&uuml;r die verschiedenen Aussch&uuml;sse, Vereinsvorst&auml;nde und sonstigen Gremien gem&auml;&szlig; Anlage 1 benannt.</p>
 
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Eine &Uuml;bersicht &uuml;ber die Mandatsverteilung kann der Anlage 2 entnommen werden.</p>
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Eine &Uuml;bersicht &uuml;ber die Mandatsverteilung kann der Anlage 2 entnommen werden.&nbsp;</p>
 
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<u>Anlagen:</u><br />
 
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:Anlage_1_Aufstellung_beschlie&szlig;ende_Ausschuesse.pdf{{!}}Aufstellung Mandatsverteilung]]<br />
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:A2_uebersicht_Mandatsbesetzungen.pdf{{!}}Gesamt&uuml;bersicht Mandatsverteilung]]</p>
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:A2_uebersicht_Mandatsbesetzungen.pdf{{!}}Gesamt&uuml;bersicht Mandatsverteilung]]</p>
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Der Neubesetzung der beschlie&szlig;enden Aussch&uuml;sse gem&auml;&szlig; Anlage 1 und 2 wird zugestimmt.<br />
 
Der Neubesetzung der beschlie&szlig;enden Aussch&uuml;sse gem&auml;&szlig; Anlage 1 und 2 wird zugestimmt.<br />
 
(einstimmig -29)</p>
 
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Aktuelle Version vom 20. November 2019, 13:57 Uhr

Sachvortrag:

Gemäß Gemeindeordnung (§ 40, 5) bestellt der Gemeinderat die stimmberechtigten Mitglieder der beschließenden Ausschüsse durch Wahl aus seiner Mitte. Die GemO geht davon aus, dass über die Zusammensetzung in der Regelung Einigung erzielt wird und zwar in dem Sinn, dass die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen im entsprechenden Verhältnis auch in den Ausschüssen zum Zug kommen. Dabei wird meist so gewählt, dass ein Vorschlag über die Verteilung der Sitze auf die Parteien und Wählervereinigungen und von den Fraktionen Vorschläge über die von ihnen vorgeschlagenen Gemeinderätinnen/Gemeinderäte als ordentlicher Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter gemacht wird. Diese Vorschläge werden durch offene Wahl (Akklamation) angenommen. Hierbei wird Einstimmigkeit verlangt. Alle anwesenden Stimmberechtigten müssen dem Vorschlag über die Verteilung der Sitze und die personelle Besetzung zustimmen. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, findet, wenn mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden, Verhältniswahl nach dem System der streng gebundenen Liste statt.

Die Fraktionen und Wählervereinigungen haben ihre Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die verschiedenen Ausschüsse, Vereinsvorstände und sonstigen Gremien gemäß Anlage 1 benannt.

Eine Übersicht über die Mandatsverteilung kann der Anlage 2 entnommen werden. 

Anlagen:
Anlage 1: Aufstellung Mandatsverteilung
Anlage 2: Gesamtübersicht Mandatsverteilung

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Neubesetzung der beschließenden Ausschüsse gemäß Anlage 1 und 2 wird zugestimmt.
(einstimmig -29)

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