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Version vom 20. November 2019, 13:53 Uhr

Sachvortrag:

Gemäß § 40 Absatz 1 Satz 3 GemO sind nach jeder Wahl der Gemeinderäte, die beschließenden Ausschüsse neu zu bilden. Die Bildung der Ausschüsse soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst im Einigungsverfahren erfolgen. Um eine solche Einigung erzielen zu können ist es notwendig, die Anzahl der Mitglieder im Bau- und Planungsausschuss von 18 auf 17 zu reduzieren und die Anzahl der Mitglieder im Verwaltungs- und Finanzausschuss von 16 auf 17 zu erhöhen.

§ 4 Absatz 2 Ziffern 1. und 2. der städtischen Hauptsatzung sollen deshalb entsprechend geändert werden.

Anlage: 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen 8. Änderung der Hauptsatzung zu.
(einstimmig -29)

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