§ 70 - Bürgerfragestunde (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.

Prof. Dr. Hartmut Siebert, Schwäbisch Hall:

Prof. Dr. Hartmut Siebert verliest die als Anlage diesem Protokoll beigefügte Anfrage des Freundeskreis Asyl Schwäbisch Hall zur Unterstützung der Aktion „Save Me“.

siehe: Anfrage Freundeskreis Asyl Schwäbisch Hall

- Stadträtin Bergmann nimmt um 18.10 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -

Oberbürgermeister Pelgrim sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

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