§ 70 - Bürgerfragestunde (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.
Prof. Dr. Hartmut Siebert, Schwäbisch Hall:
Prof. Dr. Hartmut Siebert verliest die als Anlage diesem Protokoll beigefügte Anfrage des Freundeskreis Asyl Schwäbisch Hall zur Unterstützung der Aktion „Save Me“.
siehe: Anfrage Freundeskreis Asyl Schwäbisch Hall
- Stadträtin Bergmann nimmt um 18.10 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -
Oberbürgermeister Pelgrim sagt eine schriftliche Beantwortung zu.