§ 15/2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“; hier: Durchführungsvertrag (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand“ Nr. 2113-05 ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Gegenstand des Vertrages ist das Vorhaben über die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf einer Teilfläche des Flurstücks 3320 (Schwäbisch Hall-Sulzdorf) entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand 10.09.2018).
Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:

  • Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens, Fristenregelung über die Fertig- stellung des Vorhabens und Rückbauverpflichtung (vgl. § 2 des Vertrages)
  • Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen (vgl. § 3), insbesondere
          -  Ausarbeitung und Erstellung aller für das Vorhaben erforderlichen Planungen
          -  Kostentragung
  • Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes (vgl. § 4)
  • Wechsel des Vorhabenträgers (vgl. § 6)
  • Brandschutz (vgl. § 7)
  • Haftungsausschluss der Stadt (vgl. § 8)

Der Ortschaftsrat Sulzdorf behandelt die Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung am 12.02.2019. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Gemeinderates am 13.02.2019 berichtet.

Anlage: Durchführungsvertrag
             Anlage 1 zum Durchführungsvertrag: Übersichtsplan
             Anlage 2 zum Durchführungsvertrag: Vorhaben- und Erschliessungsplan
             Anlage 3 zum Durchführungsvertrag: Umweltbericht
             Anlage 4 zum Durchführungsvertrag: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Beschluss:

Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger (Walter Energy GmbH & Co. KG, 73489 Jagstzell) zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“ Nr. 2113-05) wird zugestimmt.
(einstimmig -29)

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