§ 5 - Ortsentwässerung Gailenkirchen/ Wackershofen; hier: Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Untermünkheim - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 22. Juli 2008, 08:39 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Das Mischwasser aus den Teilorten Gailenkirchen und Wackershofen wird derzeit in der Kläranlage Enslingen der Gemeinde Untermünkheim gereinigt. Dies ist in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von 1974 geregelt.
Wir hatten im Juli 2007 (Sitzungsvorlage 205/2007) bereits darüber informiert, dass die Kläranlage Enslingen einen beträchtlichen Sanierungsbedarf aufweist und dass eine Aufgabe dieser Kläranlage und die Überleitung des Abwassers zur Kläranlage Vogelholz aus unserer Sicht langfristig die wirtschaftlichste Lösung ist.
Im März 2008 (Sitzungsvorlage 88/2008) hatten wir informiert, dass bei der Überprüfung der Kostenvergleichsrechnungen des von der Gemeinde Untermünkheim beauftragten Ingenieurbüros Willaredt durch das Ingenieurbüro Bäuerle und Partner aus Ellwangen unsere Zweifel an diesen Vergleichsrechnungen bestätigt wurden. Die Aufgabe der Kläranlage Enslingen ist langfristig wirtschaftlicher als die Sanierung und der Ausbau der Anlage.
Das Regierungspräsidium hält beide Varianten für förderfähig. Die Gemeinde Untermünkheim will daher unbedingt an ihrer Kläranlage Enslingen festhalten.
Eine Zustimmung und Beteiligung unsererseits ist nicht denkbar, auch weil nach dem Entwurf der neuen „Förderrichtlinien Wasserwirtschaft“ bei der Pumpwerksvariante die Stadt Schwäbisch Hall als aufnehmende Kommune für ihren Anteil eine Förderung in Höhe von 20 % bekommen würde.
Wir hatten dann als weitere Variante überprüft, wie sich für uns die finanzielle Situation bei einer Abkopplung von Gailenkirchen und Wackershofen und die Überleitung des dortigen Abwassers über Gottwollshausen zur Kläranlage Vogelholz darstellen würde. Im Ergebnis zeigte sich, dass für uns eine solche Abkopplung der beiden Teilorte die günstigste Lösung darstellen würde.
Von Seiten der Gemeinde Untermünkheim wurde die Zustimmung zur Aufgabe der Kläranlage Enslingen von einer Zweckverbandsbildung abhängig gemacht. Eine Zweckverbandslösung nur mit der Gemeinde Untermünkheim wird von uns nicht befürwortet. Dies wäre nur sinnvoll, wenn die Stadt Schwäbisch Hall und alle Nachbarkommunen, mit denen im Abwasserbereich bereits Beziehungen bestehen (Michelbach, Michelfeld, Rosengarten und Untermünkheim sowie Braunsbach), die Abwasserbeseitigung künftig gemeinsam als Zweckverband betreiben würden. Hier wären zahlreiche Synergieeffekte zu realisieren.

Bei einem Gesprächstermin mit den Bürgermeistern von Braunsbach, Michelbach, Michelfeld, Rosengarten und Untermünkheim am 12. Juni 2008 wurde von den Bürgermeistern der anderen Kommunen zwar signalisiert, dass langfristig eine engere Kooperation im Abwasserbereich sinnvoll und wünschenswert wäre, zur kurz- bis mittelfristigen Bildung eines Zweckverbandes besteht aber nur bei der Gemeinde Untermünkheim Interesse.
Damit ist nun, wie im Bau- und Planungsausschuss und im Ortschaftsrat Gailenkirchen im März bzw. April 2008 bereits vorberaten, die Vereinbarung mit der Gemeinde Untermünkheim zu kündigen und der Anschluss von Gailenkirchen und Wackershofen an die Kläranlage Vogelholz vorzubereiten.

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss / der Gemeinderat stimmt zu, die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Untermünkheim zu kündigen und den Anschluss der Teilorte Gailenkirchen und Wackershofen an die Kläranlage Vogelholz umzusetzen.

Meine Werkzeuge