§ 140 - Ortsentwässerung Gailenkirchen/ Wackershofen; hier: Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Untermünkheim (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Mischwasser aus den Teilorten Gailenkirchen und Wackershofen wird derzeit in der Kläranlage Enslingen der Gemeinde Untermünkheim gereinigt. Dies ist in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von 1974 geregelt.

Im Juli 2007 (BPA vom 16.07.07 nö) wurde bereits darüber informiert, dass die Kläranlage Enslingen einen beträchtlichen Sanierungsbedarf aufweist und eine Aufgabe dieser Einrichtung sowie die Überleitung des Abwassers zur Kläranlage Vogelholz aus Sicht der Verwaltung langfristig die wirtschaftlichste Lösung wäre.

Im März 2008 (BPA vom 31.03.08 nö) ist mitgeteilt worden, dass bei der Überprüfung der Kostenvergleichsrechnungen des von der Gemeinde Untermünkheim beauftragten Ingenieurbüros Willaredt durch das Büro Bäuerle & Partner aus Ellwangen die Zweifel des Eigenbetriebs Abwasser an diesen Berechnungen bestätigt wurden. Eine Aufgabe der Kläranlage Enslingen wäre langfristig wirtschaftlicher als die Sanierung und der Ausbau dieser Anlage.

Das Regierungspräsidium hält beide Varianten für förderfähig. Die Gemeinde Untermünkheim will daher unbedingt an der Kläranlage Enslingen festhalten.

Eine Zustimmung und Beteiligung der Stadt Schwäbisch Hall ist nicht denkbar, auch weil nach dem Entwurf der neuen „Förderrichtlinien Wasserwirtschaft“ bei der Pumpwerksvariante die Stadt als aufnehmende Kommune für ihren Anteil eine Förderung in Höhe von 20 % bekommen würde.

Als weitere Variante ist überprüft worden, wie sich die finanzielle Situation bei einer Abkopplung von Gailenkirchen und Wackershofen und der Überleitung des dortigen Abwassers über Gottwollshausen zur Kläranlage Vogelholz für Hall darstellen würde. Im Ergebnis zeigt sich, dass eine Abkopplung der beiden Teilorte die günstigste Lösung wäre.

Von der Gemeinde Untermünkheim wurde die Zustimmung zur Aufgabe der Kläranlage Enslingen von einer Zweckverbandsbildung abhängig gemacht. Eine solche Lösung nur mit Untermünkheim wird jedoch nicht befürwortet. Dies wäre nur sinnvoll, wenn die Stadt Schwäbisch Hall und alle Nachbarkommunen, mit denen bereits Beziehungen im Abwasserbereich bestehen (Michelbach, Michelfeld, Rosengarten, Untermünkheim und Braunsbach), die Abwasserbeseitigung künftig gemeinsam als Zweckverband betreiben würden. Hier wären zahlreiche Synergieeffekte zu realisieren.

Bei einem Gesprächstermin mit den Bürgermeistern von Braunsbach, Michelbach, Michelfeld, Rosengarten und Untermünkheim am 12. Juni 2008 haben diese Kommunen signalisiert, dass langfristig eine engere Kooperation im Abwasserbereich sinnvoll und wünschenswert wäre, zur kurz- bis mittelfristigen Bildung eines Zweckverbandes aber nur bei Untermünkheim Interesse bestehe.

Damit ist nun, wie im Bau- und Planungsausschuss und im Ortschaftsrat Gailenkirchen im März bzw. April 2008 bereits vorberaten, die Vereinbarung mit der Gemeinde Untermünkheim zu kündigen und der Anschluss von Gailenkirchen und Wackershofen an die Kläranlage Vogelholz vorzubereiten.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt zu, die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Untermünkheim zu kündigen und den Anschluss der Teilorte Gailenkirchen und Wackershofen an die Kläranlage Vogelholz umzusetzen.
(19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

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