§ 7 - Anpassung des Gesellschaftsvertrags des Technologiezentrums Schwäbisch Hall GmbH an die gemeindewirtschaftlichen Regelungen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 18. Juni 2008, 07:01 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Der bestehende aktuelle Gesellschaftsvertrag vom Technologiezentrum Schwäbisch Hall GmbH stammt von 1993. Eine Anpassung dieses Vertrages an die geänderten gemeindewirtschaftsrechtlichen Regelungen der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg, seitdem mehrmals geändert, zuletzt zum 01. Januar 2006, soll erfolgen. Diese Anpassung wurde bereits im Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH vollzogen und steht noch bei der HALLKOM an.

Wesentliche Änderungen sind die Wahrnehmung des Unternehmensgegenstandes durch die Gesellschaft im Rahmen der Gemeindeordung Baden-Württemberg (2.5), die Sicherstellung, dass die Gesellschafterversammlung über den Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen, die Übernahme neuer Aufgaben, die wesentliche Veränderung vom Unternehmen und die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses beschließt (5.5). Die Zahl der Mitglieder der Geschäftsführung soll sich von drei auf zwei verringern. Statt bisher zwei Mitglieder wird noch ein Mitglied der Geschäftsführung aus dem Bereich der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall kommen und von der Gesellschafterin Stadt Schwäbisch Hall benannt werden(7.1).

Die Rechnungslegung, der Jahresabschluss und die Prüfung haben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe zu erfolgen (11.3, 11.5 und 11.6).

Des weiteren erfolgte die Änderung auf die geschlechterneutrale Formulierung.

Anlage: Gesellschaftsvertrag

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung vom Technologiezentrum Schwäbisch Hall GmbH die Anpassung und Änderung ihres Gesellschaftsvertrages beschließt und notariell beurkundet.

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