§ 105 - Anpassung des Gesellschaftsvertrags des Technologiezentrums Schwäbisch Hall GmbH an die gemeindewirtschaftsrechtlichen Regelungen (öffentlich)
Sachvortrag:
Der bestehende Gesellschaftsvertrag des Technologiezentrums Schwäbisch Hall GmbH stammt von aus dem Jahre 1993. Es soll jetzt eine Anpassung dieses Vertrages an die geänderten gemeindewirtschaftsrechtlichen Regelungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg erfolgen. Diese Anpassung wurde bereits für den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH vollzogen und steht noch bei der HALLKOM an.
Wesentliche Änderungen sind die Wahrnehmung des Unternehmensgegenstandes durch die Gesellschaft im Rahmen der Gemeindeordnung (Punkt 2.5) und die Sicherstellung, dass die Gesellschafterversammlung über den Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen, die Übernahme neuer Aufgaben, wesentliche Veränderungen des Unternehmens und die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Verwendung des Ergebnisses beschließt (Punkt 5.5). Die Zahl der Mitglieder der Geschäftsführung soll sich von drei auf zwei verringern. Statt bisher zwei soll noch ein Mitglied der Geschäftsführung aus dem Bereich der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall kommen und von der Gesellschafterin Stadt benannt werden (Punkt 7.1).
Die Rechnungslegung, der Jahresabschluss und die Prüfung haben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe zu erfolgen (Punkte 11.3, 11.5 und 11.6).
Zudem erfolgt die Änderung in geschlechterneutrale Formulierung.
Anlage: Gesellschaftsvertrag
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt zu, dass der Vertreter der Stadt in der Gesellschaftsversammlung des Technologiezentrums Schwäbisch Hall GmbH befürwortet, dass diese die Anpassung und Änderung ihres Gesellschaftsvertrages beschließt und notariell beurkundet.
(einstimmig - 35 -)