§ 3 - Zuschuss an die Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Spielzeit der Freilichtspiele im Jahr 2006 schloss mit einem Defizit in Höhe von ca. EUR 370.000,00 ab, das nur teilweise durch zusätzliche Spenden abgetragen werden konnte. Als Folge ergab sich ein Kassenkredit in Höhe von EUR 220.000,00, der entgegen der Haushaltsplanung der Freilichtspiele im Jahre 2007 nicht um geplante EUR 90.000,00 abgebaut werden konnte. Insgesamt schloss das Jahr 2007 für die Freilichtspiele ausgeglichen ab, so dass kein Tilgung erfolgte. Im HH-Plan 2008 ist eine Tilgung von EUR 50.000,00 durch zusätzliche Spendenaufkommen vorgesehen.

Im städtischen Doppelhaushalt 2008/2009 ist für die Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. ein Barzuschuss in Höhe von 390.000 € veranschlagt, welcher bei Bedarf ausbezahlt wird.

Da aber die Freilichtspiele-Kassenkredite in Höhe von EUR 220.000,00 offen stehen, werden diese zunächst mit dem Zuschuss 2008 verrechnet. Somit verbleibt ein Auszahlungsbetrag in Höhe von EUR 170.000,00.

Bei dem Zuschuss handelt es sich um einen laufenden Zuschuss, der im Haushalt festgelegt wird. Damit nicht jedes Jahr vor der Auszahlung ein separater Bewirtschaftungsbeschluss vom Gemeinderat gefasst werden muss, ist es sinnvoll, der Verwaltung über diesen Zuschuss die Bewirtschaftungsbefugnis im Rahmen des jeweiligen Haushaltes zu erteilen.

Beschluss:

  1. Um die Liquidität der Freilichtspiele zu sichern, wird ein zinsloser Kassenkredit für die Freilichtspiele in Höhe von EUR 220.000,00 festgelegt.
  2. Der Zuschuss an die Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. kann im Rahmen des jeweiligen städtischen Haushaltes ausgezahlt bzw. verrechnet werden.
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