§ 73 - Zuschuss an die Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Spielzeit der Freilichtspiele 2006 schloss mit einem Defizit von ca. 370.000 € ab, das nur teilweise durch Spenden gedeckt werden konnte. Als Folge ergab sich ein Kassenkredit in Höhe von 220.000 €, der sich entgegen der Haushaltsplanung der Freilichtspiele im Jahre 2007 nicht um die geplanten 90.000 € abbauen ließ. Insgesamt schloss das Jahr 2007 ausgeglichen ab, so dass keine Tilgung erfolgte. Im HH-Plan 2008 ist eine Tilgung von 50.000 € durch zusätzliches Spendenaufkommen vorgesehen.
Im städtischen Doppelhaushalt 2008/2009 ist für die Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. ein Barzuschuss in Höhe von 390.000 € veranschlagt, der bei Bedarf ausbezahlt wird.
Da aber die Kassenkredite von 220.000 € noch offen stehen, werden diese zunächst mit dem Zuschuss 2008 verrechnet. Somit verbleibt ein Auszahlungsbetrag von 170.000 €.
Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine laufende Leistung, die im Haushalt festgelegt wird. Damit der Gemeinderat nicht jedes Jahr vor der Auszahlung einen separaten Bewirtschaftungsbeschluss fassen muss, ist es sinnvoll, der Verwaltung eine Bewirtschaftungsbefugnis im Rahmen des jeweiligen Haushalts über diesen Zuschuss zu erteilen.
Beschluss:
- Um die Liquidität der Freilichtspiele zu sichern, wird für sie ein zinsloser Kassenkredit in Höhe von 220.000 € festgelegt.
- Der Zuschuss kann im Rahmen des jeweiligen städtischen Haushalts ausgezahlt bzw. verrechnet werden.
(31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme; Stadträtin Parpart wegen Befangenheit abgetreten)