§ 10 - Ausweisung eines Sondergebiets zur Ansiedlung eines Baumarktes in Crailsheim (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 21. April 2008, 06:56 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Stadt Crailsheim beabsichtigt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fliegerhorst/Depot“ eine Sonderbaufläche auszuweisen. Diese Sonderbaufläche soll die Grundlage für die Einrichtung eines großflächigen Baumarktes mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 7.000 m² bis 7.500 m² werden. Die interne Flächenverteilung misst dem Baumarkt eine Größe von ca. 4.000 m² und dem Gartenmarkt eine Größe von ca. 3.000 m² zu.

Für die Schaffung von Verkaufsflächen über 1.200 m² sind sogenannte „sonstige Sondergebiete“ nach § 11, Abs. 3 Baunutzungsverordnung erforderlich. Mit der Ausweisung eines Bau- und Gartenmarktes in einer Größenordnung von 7.000 m² ist davon auszugehen, dass sich eine derartige Ansiedlung auf die Ziele der Raum- und Landesplanung auswirken wird. Der angedachte Standort ist nicht als Ergänzungsstandort im Regionalplan vorgesehen. Aufgrund dessen ist für die Realisierung ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren erforderlich. Zielabweichungsverfahren sind nach Auffassung der Verwaltung Angelegenheiten von besonderer Bedeutungund bedürfen somit der Entscheidung des Gemeinderates.

Die Stadt Crailsheim hat die Auswirkungen, die von einer Einrichtung eines großflächigen Baumarktes ausgehen können, im Hinblick auf die städtebaulichen Strukturen in Crailsheim und im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden im Einzugsbereich (raumordnerische Auswirkungen) untersuchen lassen. Mit der Untersuchung wurde die GMA Ludwigsburg beauftragt. Die GMA Ludwigsburg hat in einem umfangreichen Gutachten nachgewiesen, dass sich die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes in der genannten Größe zwischen 7.000 m² und 8.000 m² Verkaufsfläche auf die Gemengelage Crailsheim grundsätzlich positiv auswirken wird. Die Wettbewerbssituation ist im gesamten Einzugsgebiet unterdurchschnittlich ausgeprägt. Nach den Aussagen der GMA ist im Untersuchungsraum noch ein Ausbaupotential vorhanden. Die Wettbewerbssituation in den umliegenden Mittelzentren kann dagegen als Durchschnitt bezeichnet werden. Die Wettbewerber in und außerhalb des Einzugsgebietes sind durch eine Neuansiedlung in Crailsheim ebenso wenig gefährdet wie die Systemwettbewerber und Spezialanbieter vor Ort und im Einzugsbereich.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass gem. den Untersuchungen der GMA von dem genannten Objekt keine schädlichen Auswirkungen auf die Raumschaft zu erwarten sind. Aus der Sicht der Bauverwaltung Schwäbisch Hall kann somit diesem Vorhaben zugestimmt werden. Die Kopie der Zusammenfassung der Untersuchung der GMA liegt der Original-Sitzungsvorlage bei.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt dem Zielabweichungsverfahren zur Ausweisung eines Sondergebietes für einen großflächigen Bau- und Gartenmarkt Crailsheim zu.

Die Verwaltung wird autorisiert, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

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