§ 59 - Ausweisung eines Sondergebiets zur Ansiedlung eines Baumarktes in Crailsheim (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadt Crailsheim beabsichtigt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fliegerhorst/Depot“ eine Sonderbaufläche auszuweisen, die Grundlage für die Einrichtung eines großflächigen Baumarktes mit einer Gesamtverkaufsfläche von 7.000 bis 7.500 m² werden soll. Die interne Flächenverteilung misst dem Baumarkt eine Größe von ca. 4.000 und dem Gartenmarkt von ca. 3.000 m² zu.

Für die Schaffung von Verkaufsflächen über 1.200 m² sind so genannte „sonstige Sondergebiete“ nach § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung erforderlich. Mit der Ausweisung eines Bau- und Gartenmarktes in der Größenordnung von 7.000 m² ist davon auszugehen, dass sich eine derartige Ansiedlung auf die Ziele der Raum- und Landesplanung auswirken wird. Der geplante Standort ist nicht als Ergänzungsstandort im Regionalplan vorgesehen. Deshalb ist für die Realisierung ein sog. Zielabweichungsverfahren erforderlich. Dieses ist nach Auffassung der Verwaltung eine Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und bedarf somit der Entscheidung des Gemeinderats.

Die Stadt Crailsheim hat die Auswirkungen, die von der Einrichtung eines großflächigen Baumarktes ausgehen können, im Hinblick auf die städtebaulichen Strukturen in Crailsheim und im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden im Einzugsbereich (raumordnerische Gesichtspunkte) von der GMA Ludwigsburg untersuchen lassen. Diese hat in einem umfangreichen Gutachten nachgewiesen, dass sich die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes in der genannten Größe grundsätzlich positiv auf die Gemengelage Crailsheim auswirken wird. Die Wettbewerbssituation ist im gesamten Einzugsgebiet unterdurchschnittlich ausgeprägt. Nach den Aussagen der GMA ist im Untersuchungsraum noch ein Ausbaupotential vorhanden. In den umliegenden Mittelzentren kann man die Situation dagegen als durchschnittlich bezeichnen. Die Wettbewerber in und außerhalb des Einzugsgebiets sind durch eine Neuansiedlung in Crailsheim ebenso wenig gefährdet wie die Systemwettbewerber und Spezialanbieter vor Ort und im Einzugsbereich.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass gem. den Untersuchungen der GMA von dem genannten Objekt keine schädlichen Auswirkungen auf die Raumschaft zu erwarten sind. Aus der Sicht der Bauverwaltung Schwäbisch Hall kann diesem Vorhaben somit zugestimmt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt dem Zielabweichungsverfahren zur Ausweisung des Sondergebiets für einen großflächigen Bau- und Gartenmarkt in Crailsheim zu.

Die Verwaltung wird autorisiert, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
(einstimmig - 31 -)


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