28009571/meetingminutes/36845197/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Die Geb&uuml;hren f&uuml;r Schmutzwasser (1,87 &euro; / m&sup3;) und f&uuml;r Niederschlagswasser (0,43 &euro; / m&sup2;) wurden vom Gemeinderat zum 01.01.2015 angepasst. Der Kalkulationszeitraum endet zum 31.12.2018.</p>
 
Die Geb&uuml;hren f&uuml;r Schmutzwasser (1,87 &euro; / m&sup3;) und f&uuml;r Niederschlagswasser (0,43 &euro; / m&sup2;) wurden vom Gemeinderat zum 01.01.2015 angepasst. Der Kalkulationszeitraum endet zum 31.12.2018.</p>
 
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Die Betriebsleitung vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung legt dem Gemeinderat die Geb&uuml;hrenkalkulation f&uuml;r den Zeitraum 2019 vor (Bericht 1, Seiten 10 bis 15, Anlagen 3 und 4). Die geb&uuml;hrenrechtliche Ergebnisermittlung f&uuml;r den Kalkulationszeitraum 2017 / 2018 wird im n&auml;chsten Jahr vorgelegt. Das vorl&auml;ufige Teilergebnis f&uuml;r 2017 wird zur Kenntnis gegeben (Bericht 1, Seiten 4 bis 9 und Anlagen 1 und 2).<br />
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Die Betriebsleitung vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung legt dem Gemeinderat die Geb&uuml;hrenkalkulation f&uuml;r den Zeitraum 2019 vor (Bericht 1, Seiten 10 bis 15, Anlagen 3 und 4). Die geb&uuml;hrenrechtliche Ergebnisermittlung f&uuml;r den Kalkulationszeitraum 2017 / 2018 wird im n&auml;chsten Jahr vorgelegt. Das vorl&auml;ufige Teilergebnis f&uuml;r 2017 wird zur Kenntnis gegeben (Bericht 1, Seiten 4 bis 9 und Anlagen 1 und 2).</p>
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Bei der Kalkulation f&uuml;r das k&uuml;nftige Jahr 2019 wurden die prognostizierten Kosten f&uuml;r die Entsorgung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt nach dem Kanal- und Kl&auml;rbereich zugrunde gelegt. Die Kosten f&uuml;r die Entw&auml;sserung der Stra&szlig;enfl&auml;chen von 1.620.000 qm sind vor Aufteilung heraus zu rechnen und werden bei der Berechnung der Geb&uuml;hren nicht zugrunde gelegt.</p>
 
Bei der Kalkulation f&uuml;r das k&uuml;nftige Jahr 2019 wurden die prognostizierten Kosten f&uuml;r die Entsorgung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt nach dem Kanal- und Kl&auml;rbereich zugrunde gelegt. Die Kosten f&uuml;r die Entw&auml;sserung der Stra&szlig;enfl&auml;chen von 1.620.000 qm sind vor Aufteilung heraus zu rechnen und werden bei der Berechnung der Geb&uuml;hren nicht zugrunde gelegt.</p>
 
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Die Hochrechnung der Schmutzwassergeb&uuml;hr erfolgt mit den in der Geb&uuml;hrenkalkulation zugrunde gelegten durchschnittlichen Abwassermengen der letzten Jahre (Ma&szlig;stab Frischwassermenge 2.400.000 m&sup3;).</p>
 
Die Hochrechnung der Schmutzwassergeb&uuml;hr erfolgt mit den in der Geb&uuml;hrenkalkulation zugrunde gelegten durchschnittlichen Abwassermengen der letzten Jahre (Ma&szlig;stab Frischwassermenge 2.400.000 m&sup3;).</p>
 
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Bei den privaten versiegelten Grundst&uuml;cksfl&auml;chen wird die zuletzt vorgenommene Auswertung vom August 2018 angenommen. Es wird von einer versiegelten Fl&auml;che von 4.180.000 m&sup2; ausgegangen.<br />
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Bei den privaten versiegelten Grundst&uuml;cksfl&auml;chen wird die zuletzt vorgenommene Auswertung vom August 2018 angenommen. Es wird von einer versiegelten Fl&auml;che von 4.180.000 m&sup2; ausgegangen.</p>
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Bei der Geb&uuml;hrenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip. Es ist eine Kostendeckung von 100 Prozent anzustreben. Ergeben sich am Ende eines Berechnungszeitraumes Kosten&uuml;berdeckungen, so hat die Stadt gem&auml;&szlig; &sect; 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) die Pflicht, diese innerhalb der folgenden f&uuml;nf Jahre auszugleichen. Ergeben sich am Ende eines Bemessungs-/Kalkulationszeitraumes Kostenunterdeckungen, so hat die Stadt die M&ouml;glichkeit, diese auch innerhalb der folgenden f&uuml;nf Jahre auszugleichen, ist aber dazu nicht verpflichtet.</p>
 
Bei der Geb&uuml;hrenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip. Es ist eine Kostendeckung von 100 Prozent anzustreben. Ergeben sich am Ende eines Berechnungszeitraumes Kosten&uuml;berdeckungen, so hat die Stadt gem&auml;&szlig; &sect; 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) die Pflicht, diese innerhalb der folgenden f&uuml;nf Jahre auszugleichen. Ergeben sich am Ende eines Bemessungs-/Kalkulationszeitraumes Kostenunterdeckungen, so hat die Stadt die M&ouml;glichkeit, diese auch innerhalb der folgenden f&uuml;nf Jahre auszugleichen, ist aber dazu nicht verpflichtet.</p>
 
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Der Kostenverteilerschl&uuml;ssel der Fa. Pecher AG bildete bis 2018 die Grundlage, um die Aufteilung der Kapital- und Betriebskosten auf die Kan&auml;le, Regen&uuml;berlaufbecken und Kl&auml;ranlagen vorzunehmen. Diese wurden in diesem Jahr von der Firma IVC GmbH Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaft aus Essen &uuml;berpr&uuml;ft und neu festgestellt.</p>
 
Der Kostenverteilerschl&uuml;ssel der Fa. Pecher AG bildete bis 2018 die Grundlage, um die Aufteilung der Kapital- und Betriebskosten auf die Kan&auml;le, Regen&uuml;berlaufbecken und Kl&auml;ranlagen vorzunehmen. Diese wurden in diesem Jahr von der Firma IVC GmbH Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaft aus Essen &uuml;berpr&uuml;ft und neu festgestellt.</p>
 
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Zusammenfassung der Kostenverteilungsschl&uuml;ssel zur Aufteilung der anfallenden Kosten in %</p>
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Zusammenfassung der Kostenverteilungsschl&uuml;ssel zur Aufteilung der anfallenden Kosten in %.</p>
 
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Die Kostenverteilungsschl&uuml;ssel f&uuml;r den Kanalbereich und die Kl&auml;rbereiche von RRB, RKB und R&Uuml;B bleiben unver&auml;ndert.<br />
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Die Kostenverteilungsschl&uuml;ssel f&uuml;r den Kanalbereich und die Kl&auml;rbereiche von RRB, RKB und R&Uuml;B bleiben unver&auml;ndert.</p>
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Die Grundlagen der Geb&uuml;hrenbedarfsberechnung, die Abschreibungen, die Aufl&ouml;sungen von Sonderposten, die Verzinsung des Anlagenkapitals, die bestehenden &ouml;ffentlich rechtlichen Vereinbarungen, der Stra&szlig;enentw&auml;sserungskostenanteil, die Kostenaufteilung f&uuml;r Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sind in dem Bericht des Unternehmens IVC in der beigef&uuml;gten Geb&uuml;hrenkalkulation erl&auml;utert und bilden die Grundlage.</p>
 
Die Grundlagen der Geb&uuml;hrenbedarfsberechnung, die Abschreibungen, die Aufl&ouml;sungen von Sonderposten, die Verzinsung des Anlagenkapitals, die bestehenden &ouml;ffentlich rechtlichen Vereinbarungen, der Stra&szlig;enentw&auml;sserungskostenanteil, die Kostenaufteilung f&uuml;r Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sind in dem Bericht des Unternehmens IVC in der beigef&uuml;gten Geb&uuml;hrenkalkulation erl&auml;utert und bilden die Grundlage.</p>
 
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Die H&ouml;he der ermittelten und berechneten Geb&uuml;hren betragen <u><strong>ab 01.01.2019 </strong></u> f&uuml;r</p>
 
Die H&ouml;he der ermittelten und berechneten Geb&uuml;hren betragen <u><strong>ab 01.01.2019 </strong></u> f&uuml;r</p>
 
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<strong>Schmutzwassergeb&uuml;hr je m&sup3; Abwasser 1,80 &euro; </strong></p>
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<strong>Schmutzwassergeb&uuml;hr je m&sup3; Abwasser 1,80 &euro;</strong></p>
 
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<strong>Niederschlagswassergeb&uuml;hr je m&sup2; versiegelte Fl&auml;che 0,45 &euro; </strong></p>
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<strong>Niederschlagswassergeb&uuml;hr je m&sup2; versiegelte Fl&auml;che 0,45 &euro;</strong></p>
 
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Wird vorgekl&auml;rtes Schmutzwasser in &ouml;ffentliche Kan&auml;le eingeleitet, die nicht an ein Kl&auml;rwerk angeschlossen sind, betr&auml;gt die Geb&uuml;hr je m&sup3; Abwasser 0,71 &euro;.</p>
 
Wird vorgekl&auml;rtes Schmutzwasser in &ouml;ffentliche Kan&auml;le eingeleitet, die nicht an ein Kl&auml;rwerk angeschlossen sind, betr&auml;gt die Geb&uuml;hr je m&sup3; Abwasser 0,71 &euro;.</p>
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Anlage 2: [[Media:A2_Gebuehrenvergleich.pdf{{!}}Tabelle Geb&uuml;hrenvergleich mit anderen St&auml;dten und Gemeinden]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:A2_Gebuehrenvergleich.pdf{{!}}Tabelle Geb&uuml;hrenvergleich mit anderen St&auml;dten und Gemeinden]]<br />
 
Anlage 3:&nbsp;[[Media:A3_Satzung.pdf{{!}}Satzung zur &Auml;nderung der Abwassersatzung zum 01.01.2019]]</p>
 
Anlage 3:&nbsp;[[Media:A3_Satzung.pdf{{!}}Satzung zur &Auml;nderung der Abwassersatzung zum 01.01.2019]]</p>
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<u>Abteilungsleiter Finanzen/Rechnungswesen/Friedh&ouml;fe H&auml;berlein</u> berichtet, dass laut Auskunft der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH pro Einwohner/pro Einwohnerin ein Wasserverbrauch von 44 m&sup3; pro Jahr bestehe. Man erhebe im Moment 1,87 &euro; pro m&sup3; Schmutzwasser. Bei einem 4-Personen-Haushalt und einer Abwassermenge von 176 m&sup3; w&uuml;rde sich eine Geb&uuml;hr aus dem Jahr 2018 in H&ouml;he von 329,12 &euro; ergeben. Im Jahr 2019 reduziere sich die Geb&uuml;hr auf 1,80 &euro; pro m&sup3;. D. h. die Geb&uuml;hr wird um 12,32 &euro; auf 316,80 &euro; gesenkt. Ziehe man im Nieder-schlagswasserbereich einen Durchschnittswert versiegelte Fl&auml;che von 464 m&sup2; heran, ergebe sich bei Ansatz von 43 Cent f&uuml;r das Jahr 2018 eine Geb&uuml;hr von 199,52 &euro;. Setzt man die Geb&uuml;hrenerh&ouml;hung um 2 Cent an, ergebe sich eine Geb&uuml;hr von 208,80 &euro;. D. h. es handle sich um eine Erh&ouml;hung um ca. 9 &euro;.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> fragt an, ob sich die Aufteilung der Betriebskosten an der Menge orientiere.</p>
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<u>Abteilungsleiter Finanzen/Rechnungswesen/Friedh&ouml;fe H&auml;berlein</u> erkl&auml;rt, dass der Kostenverteilungsschl&uuml;ssel aufgrund der Einf&uuml;hrung der gesplitteten Abwassergeb&uuml;hr f&uuml;r die Stadt Schw&auml;bisch Hall von einer beauftragten Firma errechnet wurde. Man wollte diesen seiner Zeit konkret f&uuml;r Schw&auml;bisch Hall bestimmen lassen. Hieraus ergebe sich auch die Verteilung der einzelnen Kosten auf die einzelnen Bereiche. Die Zuordnung wird erl&auml;utert. Der Kostenbereich in der Verteilung in der Kl&auml;ranlage ver&auml;ndere sich. Da man immer mehr versiegelte Fl&auml;chen habe, sei ein R&uuml;ckgang im Schmutzwasserbereich zu verzeichnen. Im Bereich Niederschlagswasser seien nahezu immer 3% hinzugekommen. Dies mache sich bei der Niederschlagswassergeb&uuml;hr bemerkbar.</p>
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Der Geb&uuml;hrenkalkulation der IVC GmbH vom 10.10.2018 f&uuml;r das Jahr 2019 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung &uuml;ber die Geb&uuml;hrens&auml;tze vorgelegen. Die Stadt erhebt Geb&uuml;hren f&uuml;r ihre &ouml;ffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und w&auml;hlt als Geb&uuml;hrenma&szlig;stab den gesplitteten Ma&szlig;stab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird weiterhin nach dem Frischwasserma&szlig;stab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird gem&auml;&szlig; aktueller Rechtsprechung nach den angeschlossenen &uuml;berbauten und dar&uuml;ber hinaus befestigten Fl&auml;chen ber&uuml;cksichtigt.<br />
 
Der Geb&uuml;hrenkalkulation der IVC GmbH vom 10.10.2018 f&uuml;r das Jahr 2019 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung &uuml;ber die Geb&uuml;hrens&auml;tze vorgelegen. Die Stadt erhebt Geb&uuml;hren f&uuml;r ihre &ouml;ffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und w&auml;hlt als Geb&uuml;hrenma&szlig;stab den gesplitteten Ma&szlig;stab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird weiterhin nach dem Frischwasserma&szlig;stab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird gem&auml;&szlig; aktueller Rechtsprechung nach den angeschlossenen &uuml;berbauten und dar&uuml;ber hinaus befestigten Fl&auml;chen ber&uuml;cksichtigt.<br />
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Die bis einschlie&szlig;lich 2018 aktuell bestehenden und noch nicht ausgeglichenen Geb&uuml;hrenergebnisse aus Vorjahren sollen wie folgt behandelt werden (siehe Beschluss des Gemeinderats vom 23.11.2016):<br />
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Die bis einschlie&szlig;lich 2018 aktuell bestehenden und noch nicht ausgeglichenen Geb&uuml;hrenergebnisse aus Vorjahren sollen wie folgt behandelt werden (siehe Beschluss des Gemeinderats vom [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326832/meetingminutes/15132269/paragraph 23.11.2016]):<br />
 
<strong>Schmutzwasserbeseitigung</strong><br />
 
<strong>Schmutzwasserbeseitigung</strong><br />
 
Aus dem Bemessungszeitraum 2014 <strong>&Uuml;berdeckung </strong><strong>434.611</strong><strong> &euro;</strong><br />
 
Aus dem Bemessungszeitraum 2014 <strong>&Uuml;berdeckung </strong><strong>434.611</strong><strong> &euro;</strong><br />
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(ohne Abstimmung)</li>
 
(ohne Abstimmung)</li>
 
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[[Category:Startdate|2018-10-22]]
 
[[Category:Startdate|2018-10-22]]

Aktuelle Version vom 11. März 2019, 13:30 Uhr

Sachvortrag:

Die Gebühren für Schmutzwasser (1,87 € / m³) und für Niederschlagswasser (0,43 € / m²) wurden vom Gemeinderat zum 01.01.2015 angepasst. Der Kalkulationszeitraum endet zum 31.12.2018.

Die Betriebsleitung vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung legt dem Gemeinderat die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2019 vor (Bericht 1, Seiten 10 bis 15, Anlagen 3 und 4). Die gebührenrechtliche Ergebnisermittlung für den Kalkulationszeitraum 2017 / 2018 wird im nächsten Jahr vorgelegt. Das vorläufige Teilergebnis für 2017 wird zur Kenntnis gegeben (Bericht 1, Seiten 4 bis 9 und Anlagen 1 und 2).

Bei der Kalkulation für das künftige Jahr 2019 wurden die prognostizierten Kosten für die Entsorgung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt nach dem Kanal- und Klärbereich zugrunde gelegt. Die Kosten für die Entwässerung der Straßenflächen von 1.620.000 qm sind vor Aufteilung heraus zu rechnen und werden bei der Berechnung der Gebühren nicht zugrunde gelegt.

Die Hochrechnung der Schmutzwassergebühr erfolgt mit den in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten durchschnittlichen Abwassermengen der letzten Jahre (Maßstab Frischwassermenge 2.400.000 m³).

Bei den privaten versiegelten Grundstücksflächen wird die zuletzt vorgenommene Auswertung vom August 2018 angenommen. Es wird von einer versiegelten Fläche von 4.180.000 m² ausgegangen.

Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip. Es ist eine Kostendeckung von 100 Prozent anzustreben. Ergeben sich am Ende eines Berechnungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so hat die Stadt gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) die Pflicht, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Ergeben sich am Ende eines Bemessungs-/Kalkulationszeitraumes Kostenunterdeckungen, so hat die Stadt die Möglichkeit, diese auch innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, ist aber dazu nicht verpflichtet.

Die Höhe der Gebühren ist über eine Gebührenkalkulation zu ermitteln und darf höchstens so bemessen sein, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten im Sinne von § 14 Abs. 1 KAG gedeckt sind.

Der Kostenverteilerschlüssel der Fa. Pecher AG bildete bis 2018 die Grundlage, um die Aufteilung der Kapital- und Betriebskosten auf die Kanäle, Regenüberlaufbecken und Kläranlagen vorzunehmen. Diese wurden in diesem Jahr von der Firma IVC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Essen überprüft und neu festgestellt.

Zusammenfassung der Kostenverteilungsschlüssel zur Aufteilung der anfallenden Kosten in %.

Kostenverteilungsschlüssel ab 2010 kalkulatorische Kosten Betriebskosten
Kategorie Bereich

Schmutz-
wasser

in %

Niederschlags-
wasser

in %

Schmutz-
Wasser

in %

Niederschlags-
Wasser

in %
Schmutzwasserkanalisation Kanalbereich 100,00 0,00 100,00 0,00
Niederschalgswasserkanalisation Kanalbereich 0,00 100,00 0,00 100,00
Mischwasserkanalisation (einschl. Zuleitungssammler) Kanalbereich 46,52 53,48 50,00 50,00

Regenrückhaltebecken (RRB),

Regenklärbecken (RKB)
Klärbereich 0,00 100,00 0,00 100,00
Regenüberlaufbecken (RÜB) Klärbereich 46,52 53,48 50,00 50,00
Kläranlagen Klärbereich 83,17 16,83 87,93 12,07
           
Änderungen ab 2019 kalkulatorische Kosten Betriebskosten
Kategorie Bereich

Schmutz-
wasser

in %

Niederschlags-
wasser

in %

Schmutz-
Wasser

in %

Niederschlags-
Wasser

in %
Kläranlagen Klärbereich 80,30 19,70 84,86 15,14

Die Kostenverteilungsschlüssel für den Kanalbereich und die Klärbereiche von RRB, RKB und RÜB bleiben unverändert.

Die Grundlagen der Gebührenbedarfsberechnung, die Abschreibungen, die Auflösungen von Sonderposten, die Verzinsung des Anlagenkapitals, die bestehenden öffentlich rechtlichen Vereinbarungen, der Straßenentwässerungskostenanteil, die Kostenaufteilung für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sind in dem Bericht des Unternehmens IVC in der beigefügten Gebührenkalkulation erläutert und bilden die Grundlage.

Die Höhe der ermittelten und berechneten Gebühren betragen ab 01.01.2019 für

Schmutzwassergebühr je m³ Abwasser 1,80 €

Niederschlagswassergebühr je m² versiegelte Fläche 0,45 €

Wird vorgeklärtes Schmutzwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser 0,71 €.

Eine Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung ist erforderlich.

Dem Gemeinderat wird in der Anlage die Gebührenkalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser für den Kalkulationszeitraum 2019 vorgelegt. Diese wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft IVC aus Essen erstellt.

Anlage 1: Gebührenkalkulation 2019 und Gebührenergebnis 2017 der Fa. IVC, GmbH, Essen (nö)
Anlage 2: Tabelle Gebührenvergleich mit anderen Städten und Gemeinden
Anlage 3: Satzung zur Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2019

Abteilungsleiter Finanzen/Rechnungswesen/Friedhöfe Häberlein berichtet, dass laut Auskunft der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH pro Einwohner/pro Einwohnerin ein Wasserverbrauch von 44 m³ pro Jahr bestehe. Man erhebe im Moment 1,87 € pro m³ Schmutzwasser. Bei einem 4-Personen-Haushalt und einer Abwassermenge von 176 m³ würde sich eine Gebühr aus dem Jahr 2018 in Höhe von 329,12 € ergeben. Im Jahr 2019 reduziere sich die Gebühr auf 1,80 € pro m³. D. h. die Gebühr wird um 12,32 € auf 316,80 € gesenkt. Ziehe man im Nieder-schlagswasserbereich einen Durchschnittswert versiegelte Fläche von 464 m² heran, ergebe sich bei Ansatz von 43 Cent für das Jahr 2018 eine Gebühr von 199,52 €. Setzt man die Gebührenerhöhung um 2 Cent an, ergebe sich eine Gebühr von 208,80 €. D. h. es handle sich um eine Erhöhung um ca. 9 €.

Stadtrat Kaiser fragt an, ob sich die Aufteilung der Betriebskosten an der Menge orientiere.

Abteilungsleiter Finanzen/Rechnungswesen/Friedhöfe Häberlein erklärt, dass der Kostenverteilungsschlüssel aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr für die Stadt Schwäbisch Hall von einer beauftragten Firma errechnet wurde. Man wollte diesen seiner Zeit konkret für Schwäbisch Hall bestimmen lassen. Hieraus ergebe sich auch die Verteilung der einzelnen Kosten auf die einzelnen Bereiche. Die Zuordnung wird erläutert. Der Kostenbereich in der Verteilung in der Kläranlage verändere sich. Da man immer mehr versiegelte Flächen habe, sei ein Rückgang im Schmutzwasserbereich zu verzeichnen. Im Bereich Niederschlagswasser seien nahezu immer 3% hinzugekommen. Dies mache sich bei der Niederschlagswassergebühr bemerkbar.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der Gebührenkalkulation der IVC GmbH vom 10.10.2018 für das Jahr 2019 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Stadt erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird weiterhin nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird gemäß aktueller Rechtsprechung nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen berücksichtigt.
     
  2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 wird zugestimmt.
     
  3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Ab- schreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird zugestimmt.
     
  4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, wie bisher nach den an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen versiegelten Straßenflächen berechnet.
     
  5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berück- sichtigt, auf der Grundlage von Berechnungen der Firma IVC GmbH mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:

    Aufteilung der Betriebskosten:

    SW

    NW

    Mischwasserkanäle (einschl. Zuleitungssammler)

    50,00 %

    50,00 %

    Schmutzwasserkanäle

    100,00 %

    0,00 %

    Regenwasserkanäle

    0,00 %

    100,00 %

    Regenrückhalte-, Regenklär- und Retentionsbecken

    0,00 %

    100,00 %

    Regenüberlaufbecken

    50,00 %

    50,00 %

    Kläranlagen

    84,86 %

    15,14 %

     

     

     

    Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:

    SW

    NW

    Mischwasserkanäle (einschl. Zuleitungssammler)

    46,52 %

    53,48 %

    Schmutzwasserkanäle

    100,00 %

    0,00 %

    Regenwasserkanäle

    0,00 %

    100,00 %

    Regenrückhalte-, Regenklär- und Retentionsbecken

    0,00 %

    100,00 %

    Regenüberlaufbecken

    46,52 %

    53,48 %

    Kläranlagen

    80,30 %

    19,70 %

  6. Die bis einschließlich 2018 aktuell bestehenden und noch nicht ausgeglichenen Gebührenergebnisse aus Vorjahren sollen wie folgt behandelt werden (siehe Beschluss des Gemeinderats vom 23.11.2016):
    Schmutzwasserbeseitigung
    Aus dem Bemessungszeitraum 2014 Überdeckung 434.611
    Für den vorliegenden Bemessungszeitraum 2019 soll ein Ausgleich der Überdeckung aus 2014 erfolgen.
     
  7. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
    Schmutzwassergebühr 1,80 € / m³
    Niederschlagswassergebühr 0,45 € / m²
    (ohne Abstimmung)
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