§ 10 - Verbot von Glyphosat auf städtischen Grundstücken (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Stadtrat Michael Rempp hat am 04.02.2018 einen schriftlichen Antrag auf Verbot von Glyphosat auf städtischen und hospitalischen Flächen gestellt.

Verpachtete städtische Flächen
Nachdem die EU-Kommission die Zulassung für das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat um weitere 5 Jahre bis Ende 2022 verlängert hat, ist anzunehmen, dass Glyphosat auch weiterhin auf verpachteten Landwirtschaftsflächen im Eigentum der Stadt und der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist von den Pächtern ausgebracht wird.

Die Stadt und Stiftung verwalten ca. 550 landwirtschaftliche Pachtverträge, in denen durch Zusammenfassung eine Vielzahl von Pachtgrundstücken geregelt sind. Nach den Liegenschaftsdaten aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) gliedern sich die landwirtschaftlichen Flächen in ca. 396 ha Ackerland und 541 ha Grünland.
Bei dieser Anzahl an Pachtverträgen ist es nur mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand möglich, die Pachtverhältnisse individuell zu kündigen und den Pächtern mit neuen Vertragsbestimmungen, in diesem Fall dem Verbot von Glyphosat, anzubieten.

Der Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung spricht sich dafür aus mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einzuschränken mit dem Ziel , die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden. Dazu werde man gemeinsam mit der Landwirtschaft Alternativen im Rahmen einer Ackerbaustrategie entwickeln und u.a. umwelt- und naturverträgliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln regeln. Die dazu notwendigen rechtlichen Maßnahmen werde man in einem EU-konformen Rahmen verankern (siehe Anlage 3).

Künftig wird bei neuen Pachtverhältnissen oder bei Änderung der bestehenden Pachtverträge das Verbot von Glyphosat Vertragsbestandteil. Analog wird die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH bei ihren Pachtverhältnissen vorgehen.

Öffentliche städtische Flächen
Auf öffentlichen städtischen Flächen erfolgt kein Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden durch den Eigenbetrieb Stadtbetriebe.

Anlage 1: Artikel aus dem Spiegel vom 13.04.2016 und 28.02.2018
Anlage 2: Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom 01.03.2018
Anlage 3: Auszug Koalitionsvertrag, Kapitel XI

Anlage: Schreiben Schweizerische Eidgenossenschaft

Beschluss:

Das Verbot zum Einsatz von Glyphosat auf städtischen und hospitalischen Flächen erfolgt bei künftigen Verpachtungen oder bei Änderung der Pachtverhältnisse per Regelung im Pachtvertrag.
(17 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen)

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